Unser Service-Telefon:   0251 492-5877

Kleine Riesen Kita Aaseestadt, ehem. Beckstraße

Beckstraße 28
48151 Münster (Aaseestadt)
 
Kontaktdaten
Anja Lange  
Telefon: +49 (251) 97200050
E-Mail: muenster-beckstrasse@kleineriesen.de
Web: http://www.littlegiants.de

Träger

Kleine Riesen Nord gGmbH
Esslinger Straße 69
73732 Esslingen
Telefon: 0711 - 3511640

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 30
  • Plätze für 1-jährige Kinder
  • Plätze für 2-jährige Kinder
  • Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Aktuell freie Betreuungsplätze (Stand 16.04.2024)

 
Betreuungsplätze Plätze für 1-jährige Kinder: 1
Betreuungsplätze Plätze für 2-jährige Kinder: 0
Betreuungsplätze Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt: 3

Freie Betreuungsplätze zum 01.08.

45 35 Block 35 ohne 25
Plätze für 1-jährige Kinder 1 0 0 0
Plätze für 2-jährige Kinder 0 0 0 0
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt 3 0 0 0

Kurzinfo

Unsere Interimskita an der Beckstraße ist am 1.12.2019 eröffnet worden.


Unsere kleine Einrichtung besteht aus zwei Gruppen.
In der "Kobold" Gruppe werden 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren betreut.
In der "Elfen" Gruppe werden Kinder ab dem zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreut.
In jeder Gruppe arbeiten zwei Fachkräfte und jeweils eine Teilzeitkraft.


Im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit steht das Kind als Individuum.
Wir arbeiten nach dem Situationsorientierten Ansatz.
Das bedeutet, dass unsere pädagogischen Angebote an die Interessen und Bedürfnisse der Kinder angespasst sind.


Großen Wert legen wir auf die Partizipation, welches das Mitbestimmungsrecht der Kinder widerspiegelt. Dazu finden 3-4 Kinderkonferenzen im Jahr statt.


Zudem machen wir wöchentliche Ausflüge in den nahegelegenen Wald, Spielplatz und an den Aasee.

Die Eingewöhnung der Kinder findet angelehnt an das "Berliner Modell" statt. Wichtig ist uns, dass Sie als Eltern ein gutes Gefühl haben, ihr Kind bei uns in der Einrichtung zu lassen.

Eltern haben in der Einrichtung Gelegenheit, sich im Eltern- Cafe auszutauschen. Entwicklungsgespräche zu ihrem Kind finden alle 6 Monate statt.  

 

 

 

 

 


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Öffnungszeiten

 

Montag bis Freitag von 7:00-16:00 Uhr

 

 


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Schließungszeiten

Wir sind berechtigt, die Einrichtung an insgesamt 30 Tagen im Jahr geschlossen zu halten.

Die Einrichtung ist insbesondere an folgenden Tagen geschlossen:

  • zwei Wochen während der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen. Die Daten der Sommerschließzeit geben wir bis zum 15.10. eines Jahres bekannt;
  • im Zeitraum vom 24. Dezember bis zum 6. Januar;
  • am Rosenmontag;

an 5 pädagogischen Schließtagen im Jahr; die 5 Schließtage geben wir jeweils spätestens bis 15.10. eines Jahres bekannt.


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Aufnahmekriterien

Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem der Stadt Münster, dem KitaNavigator.


Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen. Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.


Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine Bedarfsprüfung durchgeführt werden, um den individuellen Bedarf der Familien festzustellen und eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Der Umfang der täglichen Förderung (25-Stunden,35-Stunden[geteilt],
35-Stunden [Block = Übermittag] oder 45-Stunden) richtet sich nach dem festgestellten und nachgewiesenen individuellen Bedarf (§ 24 SGB VIII). Die Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; die Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle.


Für die Abstimmung der Aufnahmekriterien von Kindern in die Einrichtung ist gemäß § 9a Abs. 6 KiBiz der Rat der Kindertageseinrichtung zuständig.
Der Rat der Einrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.


Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.


Die Aufnahmekriterien sollen die Leitung in Übereinstimmung mit dem Träger unterstützen eine sinnvoll gesteuerte Aufnahme von Kindern entsprechend der Bedarfe der Kindertageseinrichtung durchzuführen.


Aufnahmekriterien der Kita Beckstraße


1.    Kinder, die in Münster wohnen und gemeldet sind, vorzugsweise Kinder aus dem Einzugsbereich.


2.    Aufnahme der Kinder im Rahmen der festgelegten Betreuungsstruktur.


3.    Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen haben Vorrang zum Besuch derselben Kindertageseinrichtung


4.    Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung absolvieren bzw. dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen müssen.
Die Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung rechtzeitig nachzuweisen, die Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle.


5.    Beachtung der Gruppenaltersstruktur


6.    Kinder, deren Eltern Mitarbeiter*innen der Kitas der Kleinen Riesen Nord gGmbH in Münster sind, haben Vorrang zum Besuch einer der Kindertageseinrichtungen desselben Trägers in Münster


7.    Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung des Kindes unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährdet sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Kita-Leitung in Abstimmung mit demTräger.


8.    Geschlechterverhältnis


9.    Verhältnis von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund


10.  Verhältnis von Kindern mit und ohne Behinderung


11.  Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen

Platzvergabe

Die Platzvergabe erfolgt durch die Leitung über den Kita Navigator, ohne dass eine Begründung der Entscheidung erfolgt.


 


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Elternbeitrag

Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 492-5877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de

Haben Sie Fragen?

Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
 
Zu den häufig gestellten Fragen.