Unser Service-Telefon:   0251 492-5877

Ev. Kindertagesstätte Fliednerhaus

Familienzentrum

Fehrbellinweg 6
48151 Münster (Geist)
 
Kontaktdaten
Maria Göttert  
Telefon: +49 (251) 778528
E-Mail: ms-kita-fliednerhaus@ev-kirchenkreis-muenster.de
Web: http://www.ekfh.de

Träger

Trägerverbund der Tageseinrichtungen für Kinder des Evangelischen Kirchenkreises Münster
Von-Esmarch-Straße 7
48149 Münster
Telefon: 0251 - 59370410
E-Mail: sabine.busch@ekvw.de

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 95
  • Plätze für 1-jährige Kinder
  • Plätze für 2-jährige Kinder
  • Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Pädagogisches Profil

  • Religionspädagogik
  • Offenes Konzept
  • Situationsorientierter Ansatz
  • ganzheitlicher Ansatz
  • interkulturelle Ausrichtung
  • Familienähnliches Konzept
  • Inklusive Betreuung

Aktuell freie Betreuungsplätze (Stand 22.04.2024)

 
Betreuungsplätze Plätze für 1-jährige Kinder: 0
Betreuungsplätze Plätze für 2-jährige Kinder: 0
Betreuungsplätze Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt: 0

Freie Betreuungsplätze zum 01.08.

45 35 Block 35 ohne 25
Plätze für 1-jährige Kinder 0 0 0 0
Plätze für 2-jährige Kinder 0 0 0 0
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt 0 0 0 0

Kurzinfo

Liebe Interessierte Eltern, 

wir werden am Dienstag den 16.01.2024 um 16:30Uhr eine Zoom-Sitzung anbieten, in der wir unsere Einrichtung, die Räumlichkeiten, das Team und unser pädagogisches Konzept ausführlich vorstellen und für Fragen bereit stehen. 

Den Link dazu erhaltet ihr im Januar via der Mailadresse, die im Kita-Navigator hinterlegt ist.

Einzelne Frührungen oder auch einen Tag der Offenen Tür können wir leider nicht anbieten.  

Herzliche Grüße 
Das Team der Ev. Kita Fliednerhaus


In der evangelischen Kindertagesstätte Fliednerhaus betreuen wir insgesamt 95 Kinder im Alter von 1-6 Jahren. Als evangelische Kita gehören wir mit zum Trägerverbund für Kindertageseinrichtungen im Ev. Kirchenkreis Münster. Derzeit sind wir in der Zertifizierung zum Familienenzentrum, welche wir voraussichtlich im April abschließen werden.


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Öffnungszeiten

Bei 45 Stunden/ Woche

Mo.-Do.: 07.15- 16.30 Uhr

Fr.: 7.15- 16.00 Uhr


Bei 35 Stunden/ Woche

Mo.- Fr.: 7.15- 14.15 Uhr


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Schließungszeiten

Wir schließen zwischen Weihnachten und Neujahr und an den Brückentagen nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnahm. In den Sommerferien haben die Eltern die Möglichkeit einen Schließungszeitrum von drei Wochen innerhalb der ersten oder zweiten Hälfte der Ferien zu wählen. zudem schließn wir für 3 pädagogische Tage im Jahr die sich an die Sommer und Winterferien anschließen. 


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Team

Hier findet ihr unser Team:

https://www.ekfh.de/team/


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Innen

Unsere Kinder verteilen sich auf Zwei Häuser: 

Im Haus am Fehrbellinweg begleiten wir insgesamt 65 Kinder von 1-6 Jahren: In der unteren Etage spielen 20 Kinder im Alter von 1-3 Jahren, aufgeteilt in zwei Gruppen: Den Apfelblüten und den Kirschblüten. Hier arbeiten jeweils 2 1/2 Fahrkräfte. In der oberen Etage im Haus am Fehrbellinweg spielen 45 im Alter von 3-6 Jahren.

Im Haus am Straßburgerweg spielen insgesamt 30 Kinder im Alter von 2-6 Jahren.

Bei den Apfel- und Kirschblüten werden die Kinder aufgrund des Alters im teiloffenen Konzept begleitet. Dies bedeutet, dass sie in einer Stammgruppe spielen und die Kinder bei der anderen Blütengruppe oder auch die Turnhalle und weitere Spielbereiche im Fehrbellinweg besuchen könne sollen und dürfen. Dies geschieht immer nach Absprache und unter Aufsicht.

Für die Kinder vom Straßburgerweg und die älteren Kinder im Fehrbellinweg zeichnen sich Räume der Häuser durch das Offene Konzept aus: In jedem Haus stellen sich Funktionsräume dar, die die Kinder nach ihrem Interesse und Entwicklungsstand nutzen können. Die Erzieher setzen Impulse in den Räumen, damit die Kinder vielfältige Erfahrungen machen können und sich dadurch eigenständig entwickeln können. Kinder haben die Möglichkeit Räume nach eigenem Empfinden und Interesse mit zu gestalten.


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Außen

Die zwei Häuser sind durch einen großen Garten verbunden. Hier erwarten die Kinder vielfältige Bewegungsmöglichkeiten. 

Im Geistviertel, angrenzend an das Südviertel, gibt es vielfältige Möglichkeiten das Stadtviertel zu erkunden. Es ist geprägt von Spielplätzen, Parks, Geschäften und guten Verkehrsanbindungen in die Stadt und darüber hinaus.

 


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Pädagogisches Profil

Offen-kindorientiert-christlich

Die zwei Häuser ermöglichen den Kindern ihr Lebensumfeld selbständig in einem geschützten Rahmen zu erweitern.

Das offene Konzept unterstützt das eigenständige Handeln der Kinder. Sie können sich an ihren Stärken orientieren und ihr Selbstbewusstsein entwickeln. Bildungsprozesse werden in allen Bereichen angeregt und führen zu Selbstständigkeit und Erfahrungen, die in dem erweiterten Umfeld gut umgesetzt und ausprobiert werden können.


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Zusammenarbeit mit Eltern

Die ZUSAMMENARBEIT MIT ELTERN wird bei uns groß geschrieben.

In erster Linie legen wir Wert auf eine gute Kommunikation, Transparenz und eine familiennahe Atmosphäre, denn uns als Pädagogen ist bewußt, dass Sie als Eltern uns das Wichtigste auf der Welt anvertrauen - Ihr Kind!

Eltern können sich in unserer Evangelischen Kindertagesstätte Fliednerhaus mit ihren eigenen Interessen, Fähigkeiten und konstruktiver Kritik immer gerne einbringen. Dies wird vielfältig genutzt und angenommen.

So besteht unser Elternrat zurzeit aus 15 Mitgliedern, anstatt aus 8, wie vorgesehen.

Interessengruppen haben sich gebildet, die abends die Kita als Treffpunkt nutzen.

Musikabende, Spieleabende, Vorträge, Themenabende, Eltern für Kinder, sind neben den Hospitationen, Gestaltung und Ausführung von Festen, Elterngesprächen, Elterncafé, Elternfrühstück, beliebte Treffen, die Eltern gerne bei uns nutzen.

 

 

 


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Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien für die Kindertageseinrichtungen des Ev. Kirchenkreises Münster

1. Grundlagen

Gemäß dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) werden in Kindertageseinrichtungen Kinder im Alter von unter drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen. Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Betreuungssituation und in Abstimmung mit den zuständigen Jugendämtern im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt. Für den Träger gilt, den Kindern die aufgenommen werden, einen Verbleib in der Kita bis zum Beginn der Schulpflicht zu ermöglichen.

Vor der Vergabe eines freien Platzes wird eine Bedarfsprüfung durchgeführt, um den individuellen Bedarf festzustellen und eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Der Umfang der tägliche Förderung (25 Stunden, 35 Stunden geteilt, 35 Stunden Block = Übermittag oder 45 Stunden richtet sich nach dem festgestellten und nachgewiesenen individuellen Bedarf (§ 24 SGB VIII). Die Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen, die Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte.

Für die Vereinbarung der Aufnahmekriterien von Kindern in die Einrichtung ist gemäß § 9a Abs. 6 der Rat der Kindertageseinrichtung zuständig. Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.

2. Aufnahmekriterien

Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.

Kinder unter 1 Jahr

• Grundsätzlich gilt: Vorrang haben Kinder von 1-2 Jahren. Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden.

• Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.

• Kinder, die auf Grund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom KSD festgestellt ist.

• Kinder mit besonderen, nachgewiesenen Förderbedarfen für die eine Bewilligung der integrativen Betreuung durch den LWL bereits oder in Aussicht steht, haben Vorrang.

• Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.

• Kinder, die evangelisch getauft sind oder deren Familien eine Gemeindezugehörigkeit haben, werden vorrangig aufgenommen.

Kinder vom 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

• Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.

• Kinder, die auf Grund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom KSD festgestellt ist.

• Kinder mit besonderen, nachgewiesenen Förderbedarfen für die eine Bewilligung der integrativen Betreuung durch den LWL bereits vorliegt oder in Aussicht steht, haben Vorrang.

• Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.

• Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.

• Kinder, die evangelisch getauft sind oder deren Familien eine Gemeindezugehörigkeit haben, werden vorrangig aufgenommen.

• Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.

Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht

• Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.

• Kinder, die auf Grund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom KSD festgestellt ist.

• Kinder mit besonderen, nachgewiesenen Förderbedarfen für die eine Bewilligung der integrativen Betreuung durch den LWL bereits vorliegt oder in Aussicht steht, haben Vorrang.

• Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.

• Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.

• Kinder, die evangelisch getauft sind oder deren Familien eine Gemeindezugehörigkeit haben, werden vorrangig aufgenommen.

• Kinder, die bereits in der öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder eine reine U3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt ist.

• Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.



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Elternbeitrag

Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 492-5877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de

Haben Sie Fragen?

Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
 
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