Unser Service-Telefon:   0251 492-5877

Ev. Lukas-Kindertageseinrichtung

Rüschhausweg 19
48161 Münster (Gievenbeck)
 
Kontaktdaten
Julia Kilian  
Telefon: +49 (251) 861610 015226269158
E-Mail: ms-kita-lukas@ev-kirchenkreis-muenster.de

Träger

Trägerverbund der Tageseinrichtungen für Kinder des Evangelischen Kirchenkreises Münster
Von-Esmarch-Straße 7
48149 Münster
Telefon: 0251 - 59370410
E-Mail: sabine.busch@ekvw.de

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 95
  • Plätze für 1-jährige Kinder
  • Plätze für 2-jährige Kinder
  • Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Pädagogisches Profil

  • Religionspädagogik
  • Teiloffenes Konzept
  • Situationsorientierter Ansatz
  • ganzheitlicher Ansatz
  • interkulturelle Ausrichtung
  • Situationsansatz
  • Inklusive Betreuung

Aktuell freie Betreuungsplätze (Stand 22.04.2024)

 
Betreuungsplätze Plätze für 1-jährige Kinder: 2
Betreuungsplätze Plätze für 2-jährige Kinder: 0
Betreuungsplätze Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt: 13

Freie Betreuungsplätze zum 01.08.

45 35 Block 35 ohne 25
Plätze für 1-jährige Kinder 0 2 0 0
Plätze für 2-jährige Kinder 2 1 0 0
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt 2 0 13 0

Innen

Die Ev. Lukas Kindertageseinrichtung betreut in 5 Gruppen insgesamt 105 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt.
35 Plätze, Betreuungszeit von 35 Std.
10 Plätze, Betreuungszeit von 35 Std. im Block mit Verpflegung, für Kinder ab 3 Jahren
60 Plätze, Betreuungszeit von 45 Std. mit Verpflegung
Für 12 Kinder bieten wir Betreuungsplätze unter drei Jahren an
Bis zu 3 Kinder mit Behinderung können integrativ gefördert werden


Öffnungszeiten:
35 Std.: 7.30 - 12.30 Uhr & 14.00 - 17.00 Uhr
35 Std. Block : variabel von 7.30 -17.00 Uhr
45 Std.: 7.15 - 17.00 Uhr


Unsere Schließungszeiten:
- 3 Wochen in den Sommerferien, zwischen Weihnachten und Neujahr sowie 2 Teamtage

In der Ev. Lukas-Kita sind entsprechend dem Kinderbildungsgesetz 13 pädagogische Fachkräfte und eine Berufspraktikantin tätig. Außerdem sind eine Integrationsfachkraft und eine Hauswirtschaftskraft eingesetzt.

Die Einrichtung liegt im Stadtteil Gievenbeck und gehört zur Ev. Lukas-Kirchengemeinde. siehe auch: http:// www.lukaskirche-muenster.de unter der Rubrik: Gemeindeleben


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Außen

Unser Außengelände ist naturnah gestaltet und bietet den Kindern viele Entdeckungs- und Bewegungsmöglichkeiten. Mit einem Matschbereich, Klanginstrumenten , einer Tastwand, verschiedenen Klettermöglichkeiten, wie ein Stelzenpfad, Kletterturm, Wackelbrücke und zwei Vogelschaukeln motiviert unser Außengelände die Kinder zum phantasievollen und kreativen Spiel. Jede Gruppe hat ein eigenes Gartenbeet. Hier übernehmen Kinder eine verantwortungsvolle Aufgabe und sammeln mit der Aussaat, Pflege und Ernte erlebnisreiche Erfahrungen.


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Pädagogisches Profil

Als Ev. Lukas Kindertageseinrichtung sind wir gemeinsam mit Kindern und ihren Familien unterwegs. Wir begleiten Kinder in ihren individuellen Lebenssituationen und unterstützen sie in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit. Wir bieten den Kindern verlässliche Beziehungen und ermöglichen ihnen Gemeinschaftserfahrungen, die sie in ihrer Eigenständigkeit ermutigen und in ihren sozialen Kompetenzen fördern. Wir eröffnen den Kindern ganzheitliche Zugänge zu herausfordernden Bildungs- und Lernerfahrungen und regen sie an, sich aktiv und konstruktiv mit "Gott und der Welt" auseinanderzusetzen.
Wir orientieren unser pädagogisches Handeln am christlichen Menschenbild:
Gottes Liebe gilt jedem Menschen von Anfang an und verleiht ihm eine individuelle Wertschätzung.
Dieses zu erfahren begründet unser Gott- und Selbstvertrauen und ermutigt uns zu einem verlässlichen, vertrauensvollen und weltoffenen Umgang miteinander.


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Kooperation und Vernetzung

Die Kita als Teil der Kirchengemeinde erfüllt eine wichtige Rolle im Gemeinwesen.
Durch die Zusammenarbeit mit kirchlichen und nicht kirchlichen Institutionen ( Schulen, Uni Klinik, zahnärztlicher Dienst, Behörden und Fachdienste ) wird das Bildungs-,Erziehungs- und Betreuungsangebot zum Wohle der Kinder und Familien erweitert.


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Zusammenarbeit mit Eltern

Wir begegnen Müttern und Vätern als Experten ihrer Kinder und arbeiten im Sinne einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft vertrauensvoll mit ihnen zusammen. Dazu gehört für uns der ständige Kontakt und Austausch. Eltern erhalten Informationen über unsere pädagogische Arbeit und die Zeit, die ihr Kind in der Kita verbringt und wir gewinnen Einblicke in die Lebenswelt ihres Kindes außerhalb der Kita.
In regelmäßigen Abständen finden Elternsprechtage statt. Grundlage für die Entwick-lungsgespräche sind gezielte Beobachtungen, die in einer Bildungsdokumentation festgehalten und veranschaulicht werden.
Wir interessieren uns für die Wünsche der Eltern und führen regelmäßig Bedarfsabfragen durch, die nicht nur die Betreuungsangebote erfassen, um unser Angebot für Kinder und Familien weiterzuentwickeln.
Gemeinsam mit unserer Kirchengemeinde sind wir ein Ort, an dem Gemeinschaft erfahren und durch Feste, Gottesdienste und andere Höhepunkte im Jahreslauf ermöglicht wird.


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Aktuelles / Termine

Tag der offenen Tür  22. November 2022 in der Zeit von 16.- 19.00 Uhr

Wir laden Sie herzlich ein zu unserem Tag der offenen Tür zu kommen, kombiniert mit einem kleinen Weihnachtsmarkt to go :)

Wir freuen uns Ihre Kinder und Sie kennen zu lernen 

Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns an, damit wir Sie für eine Führung in der Kita einplanen können. (Die Führungen sind immer halbstündlich in der Zeit von 16.00- 18.00 Uhr) 

Der Treffpunkt ist dann an der ausgelagerten Tiger Gruppe. Bei Fragen, helfen wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns an. 


Ihr Lukas Kita Team


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Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien 2022/2023

1. Grundlagen

Gemäß dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) werden in Kindertageseinrichtungen Kinder im Alter von unter drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen. Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Betreuungssituation und in Abstimmung mit den zuständigen Jugendämtern im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt. Für den Träger gilt, den Kindern die aufgenommen werden, einen Verbleib in der Kita bis zum Beginn der Schulpflicht zu ermöglichen.

Vor der Vergabe eines freien Platzes wird eine Bedarfsprüfung durchgeführt, um den individuellen Bedarf festzustellen und eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Der Umfang der tägliche Förderung (25 Stunden, 35 Stunden geteilt, 35 Stunden Block = Übermittag oder 45 Stunden richtet sich nach dem festgestellten und nachgewiesenen individuellen Bedarf (§ 24 SGB VIII). Die Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen, die Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte.

Für die Vereinbarung der Aufnahmekriterien von Kindern in die Einrichtung ist gemäß § 9a Abs. 6 der Rat der Kindertageseinrichtung zuständig. Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.

 

2. Aufnahmekriterien

Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.

Kinder vom 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

  • Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
  • Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zweitgleich besuchen, haben Vorrang , zum Besuch der gleichen Einrichtung.
  • Kinder, die auf Grund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom KSD festgestellt ist.
  • Kinder mit besonderen, nachgewiesenen Förderbedarfen für die eine Bewilligung der integrativen Betreuung durch den LWL bereits vorliegt oder in Aussicht steht, haben Vorrang.
  • Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Die Berufstätigkeit wird nachgewiesen.
  • Kinder, die evangelisch getauft sind oder deren Familien eine Gemeindezugehörigkeit haben, werden vorrangig aufgenommen.
  • Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.

 

für Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht gelten die gleichen Kriterien, hinzu kommt

  • Kinder, die bereits in der öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder eine reine U3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt ist.

 

 

 

 

 


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Elternbeitrag

Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 492-5877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de

Haben Sie Fragen?

Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
 
Zu den häufig gestellten Fragen.