Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Träger
Trägerverbund der Tageseinrichtungen für Kinder des Evangelischen Kirchenkreises Münster| 45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
|---|---|---|---|---|
| Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 1 | 0 | 0 |
| Plätze für 2-jährige Kinder | 1 | 1 | 0 | 0 |
| Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 1 | 5 | 0 | 0 |
Öffnungszeiten:
35 Std.: Mo- Do 7.30 - 12.30 Uhr & 14.00 - 16.30 Fr 7.30 - 12.30
35 Block 7.30 - 14.30 Uhr täglich
45 Std.: Mo - Do 7.15 - 16.30 Uhr Freitags 7.15 - 15.15 Uhr
Die Ev. Lukas Kindertageseinrichtung betreut in 5 Gruppen insgesamt 95 Kinder im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt.
Die Einrichtung liegt im Stadtteil Gievenbeck und gehört zur Ev. Lukas-Kirchengemeinde. siehe auch: http:// www.lukaskirche-muenster.de unter der Rubrik: Gemeindeleben
Unser Außengelände ist naturnah gestaltet und bietet den Kindern viele Entdeckungs- und Bewegungsmöglichkeiten.
Mit einem Matschbereich, Klanginstrumenten , einer Tastwand, verschiedenen Klettermöglichkeiten, wie ein Stelzenpfad, Kletterturm, Wackelbrücke und zwei Nestschaukeln motiviert unser Außengelände die Kinder zum phantasievollen und kreativen Spiel.
Jede Gruppe hat ein eigenes Gartenbeet. Hier übernehmen Kinder eine verantwortungsvolle Aufgabe und sammeln mit der Aussaat, Pflege und Ernte erlebnisreiche Erfahrungen.
Als Ev. Lukas Kindertageseinrichtung sind wir gemeinsam mit Kindern und ihren Familien unterwegs. Wir begleiten Kinder in ihren individuellen Lebenssituationen und unterstützen sie in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit. Wir bieten den Kindern verlässliche Beziehungen und ermöglichen ihnen Gemeinschaftserfahrungen, die sie in ihrer Eigenständigkeit ermutigen und in ihren sozialen Kompetenzen fördern. Wir eröffnen den Kindern ganzheitliche Zugänge zu herausfordernden Bildungs- und Lernerfahrungen und regen sie an, sich aktiv und konstruktiv mit "Gott und der Welt" auseinanderzusetzen.
Wir orientieren unser pädagogisches Handeln am christlichen Menschenbild:
Gottes Liebe gilt jedem Menschen von Anfang an und verleiht ihm eine individuelle Wertschätzung.
Dieses zu erfahren begründet unser Gott- und Selbstvertrauen und ermutigt uns zu einem verlässlichen, vertrauensvollen und weltoffenen Umgang miteinander.
Die Kita als Teil der Kirchengemeinde erfüllt eine wichtige Rolle im Gemeinwesen.
Durch die Zusammenarbeit mit kirchlichen und nicht kirchlichen Institutionen ( Schulen, Uni Klinik, zahnärztlicher Dienst, Behörden und Fachdienste ) wird das Bildungs-,Erziehungs- und Betreuungsangebot zum Wohle der Kinder und Familien erweitert.
Wir begegnen Müttern und Vätern als Experten ihrer Kinder und arbeiten im Sinne einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft vertrauensvoll mit ihnen zusammen. Dazu gehört für uns der ständige Kontakt und Austausch. Eltern erhalten Informationen über unsere pädagogische Arbeit und die Zeit, die ihr Kind in der Kita verbringt und wir gewinnen Einblicke in die Lebenswelt ihres Kindes außerhalb der Kita.
In regelmäßigen Abständen finden Angebote zu Elterngesprächen statt. Grundlage für die Entwicklungsgespräche sind gezielte Beobachtungen, die in einer Bildungsdokumentation festgehalten und veranschaulicht werden.
Wir interessieren uns für die Wünsche der Eltern und führen regelmäßig Bedarfsabfragen durch, die nicht nur die Betreuungsangebote erfassen, um unser Angebot für Kinder und Familien weiterzuentwickeln.
Gemeinsam mit unserer Kirchengemeinde sind wir ein Ort, an dem Gemeinschaft erfahren und durch Feste, Gottesdienste und andere Höhepunkte im Jahreslauf ermöglicht wird.
Dieses Jahr wird es keinen Tag der offenen Tür geben.
ABER, wir möchten Sie und Ihr Kind/ Ihre Kinder gerne persönlich kennenlernen.
Wenn auch Sie uns und die Kita kennenlernen möchten, dann rufen Sie bitte in der Kita an und wir vereinbaren einen persönlichen Termin. So haben wir Zeit uns kennenzulernen und Fragen zu beantworten. 0251 861610
Wir freuen uns auf Ihren Besuch! :)
Aufnahmekriterien 2026 / 2027
1. Grundlagen
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) werden in Kindertageseinrichtungen Kinder im Alter von unter drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen. Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Betreuungssituation und in Abstimmung mit den zuständigen Jugendämtern im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt. Für den Träger gilt, den Kindern die aufgenommen werden, einen Verbleib in der Kita bis zum Beginn der Schulpflicht zu ermöglichen.
Vor der Vergabe eines freien Platzes wird eine Bedarfsprüfung durchgeführt, um den individuellen Bedarf festzustellen und eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Der Umfang der tägliche Förderung (25 Stunden, 35 Stunden geteilt, 35 Stunden Block = Übermittag oder 45 Stunden richtet sich nach dem festgestellten und nachgewiesenen individuellen Bedarf (§ 24 SGB VIII). Die Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen, die Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte.
Für die Vereinbarung der Aufnahmekriterien von Kindern in die Einrichtung ist gemäß § 9a Abs. 6 der Rat der Kindertageseinrichtung zuständig. Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.
2. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder vom 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
für Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht gelten die gleichen Kriterien, hinzu kommt
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinator des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.