Unser Service-Telefon:   0251 492-5877

Evangelische Kindertageseinrichtung Friesenring

Friesenring 30
48147 Münster (Kreuz)
 
Kontaktdaten
Astrid Abels  
Telefon: +49 (251) 22939
E-Mail: ms-kita-friesenring@ev-kirchenkreis-muenster.de

Träger

Trägerverbund der Tageseinrichtungen für Kinder des Evangelischen Kirchenkreises Münster
Von-Esmarch-Straße 7
48149 Münster
Telefon: 0251 - 59370410
E-Mail: sabine.busch@ekvw.de

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 50
  • Plätze für 1-jährige Kinder
  • Plätze für 2-jährige Kinder
  • Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Pädagogisches Profil

  • Religionspädagogik
  • Integrative Betreuung
  • Offenes Konzept
  • Teiloffenes Konzept
  • Situationsorientierter Ansatz
  • Inklusive Betreuung

Aktuell freie Betreuungsplätze (Stand 23.04.2024)

 
Betreuungsplätze Plätze für 1-jährige Kinder: 0
Betreuungsplätze Plätze für 2-jährige Kinder: 0
Betreuungsplätze Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt: 0

Freie Betreuungsplätze zum 01.08.

45 35 Block 35 ohne 25
Plätze für 1-jährige Kinder 0 1 0 0
Plätze für 2-jährige Kinder 0 0 0 0
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt 2 0 0 0

Kurzinfo

Es gibt insgesamt 50 Plätze mit folgender Gruppenstruktur: Eine Gruppe GI b mit 20 Kindern im Alter von 2 - 6 Jahren, eine Gruppe GII b mit 10 Kindern im Alter von 1 - 3 Jahren und eine Gruppe GIII c mit 20 Kindern im Alter von 3- 6 Jahren.

Für alle interessierten Eltern findet 

am Samstag, 13.01.2024 von 9.00 bis 12.00 Uhr 

unser "Tag der offenen Tür" statt.


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Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 7.30- 16.30 Uhr

mit folgenden Betreuungszeiten je nach Betreuungsangebot:

7.30- 12.30 Uhr und 14.30- 16.30 =  35h klassisch

7.30- 14.30 Uhr mit Mittagessen = 35h Block

7.30- 16.30 Uhr mit Mittagessen = 45h Tagesstätte

 


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Schließungszeiten

Schließungszeiten 3 Wochen in den Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr. Geschlossen ist ebenfalls an 2 Planungstagen, Rosenmontag und Brückentagen. Die genauen Termine teilen wir den Eltern am Anfang des Kindergartenjahres mit.


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Team

Wir beschäftigen entsprechend der Vorgaben des KiBiz ( Kinderbildungsgesetz) ausgebildete Fachkräfte als Erzieherinnen und Erzieher oder Ergänzungskräfte. Zusätzlich setzen wir eine Hauswirtschaftskraft ein.


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Innen

Die Ev. Kindertagesstätte Friesenring ist ein Ort, in dem das Kind nach eigenen Interessen an unterschiedlichen Stellen aktiv sein, sich bewegen, sich zurückziehen und die Natur erleben kann. Unsere Räume strahlen eine freundliche, einladende und offene Atmosphäre aus und bieten vielfältiges Anregungspotential. Sie sind ein Entdeckungs- und Arbeitsraum für Kinder.

Das Untergeschoss

Im Untergeschoss befinden sich ein Personalraum, das Leitungsbüro und eine Personaltoilette.

Das Erdgeschoss

Im Erdgeschoss arbeiten wir nach dem offenen Konzept, hier spielen 40 Kinder im Alter von 2-6 Jahren.

Unsere Eingangshalle mit ihrem Kinder Café bildet das Herzstück, von wo aus die verschiedenen Funktionsräume abgehen: der Bewegungsraum, ein Theaterraum, der Bauraum, der Werkraum, der Kissenraum, das Atelier, eine Küche, zwei Garderobenbereiche, zwei Waschräume, ein Forscherraum und eine Personaltoilette.

Das Obergeschoss

Im Obergeschoss befindet sich unsere U3 Gruppe mit zehn Kindern im Alter von 1-3 Jahren.

Den Kindern stehen ein Gruppenraum mit Bewegungslandschaft, ein Rollenspielraum, ein Atelier, ein Waschraum, eine Garderobe, zwei Schlafräume, die auch von den Kindern aus dem Erdgeschoss genutzt werden, und ein Musikzimmer zur Verfügung.


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Außen

Das Außengelände bietet einen großen Sandbereich, ein Spielhaus, eine Werkhütte, ein Klettergerüst, Schaukeln, Turnstangen und mehrere Balanciermöglichkeiten. Freie Flächen zum Fußballspielen, gepflasterte Bereiche und Materialien wie z.B. Autoreifen, Getränkekisten und Holzbretter ermöglichen viele Spiel- und Erfahrungsfelder. Fahrzeuge, Sandspielzeuge, alte Haushaltsgegenstände und Bälle sind im Spielzeugschuppen untergebracht. Auch Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten sind gegeben.


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Pädagogisches Profil

Link zu : http://www.apostelkirchengemeinde-muenster.de/angebote/gruppen und treffs


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Kooperation und Vernetzung

Zu unseren festen Kooperationspartnern gehören unter anderem die Evangelische Kindertagesstätte an der Apostelkirche, die Dreifaltigkeitsgrundschule, Polizei und Feuerwehr sowie der ASB Münster.


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Zusammenarbeit mit Eltern

Am Anfang des Jahres wird der Elternrat gewählt, dieser steht in guter Zusammenarbeit mit dem Team und hilft bei der Gestaltung des Flohmarktes sowie Festen und Feiern.

Neben den täglichen "Tür- und Angelgesprächen", in denen wir eine kurze Rückmeldung geben, finden einmal im Jahr die Elternsprechtage statt. Anhand der Bildungsdokumentation nehmen wir uns hier Zeit für einen ausführlichen Austausch.


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Aufnahmekriterien

Aufnahmekriterien für die Kindertageseinrichtungen des Ev. Kirchenkreises Münster

1. Grundlagen

Gemäß dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) werden in Kindertageseinrichtungen Kinder im Alter von unter drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen. Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Betreuungssituation und in Abstimmung mit den zuständigen Jugendämtern im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt. Für den Träger gilt, den Kindern die aufgenommen werden, einen Verbleib in der Kita bis zum Beginn der Schulpflicht zu ermöglichen.

Vor der Vergabe eines freien Platzes wird eine Bedarfsprüfung durchgeführt, um den individuellen Bedarf festzustellen und eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Der Umfang der tägliche Förderung (25 Stunden, 35 Stunden geteilt, 35 Stunden Block = Übermittag oder 45 Stunden), richtet sich nach dem festgestellten und nachgewiesenen individuellen Bedarf (§ 24 SGB VIII). Die Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen, die Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte.

Für die Vereinbarung der Aufnahmekriterien von Kindern in die Einrichtung ist gemäß § 9a Abs. 6 der Rat der Kindertageseinrichtung zuständig. Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.

2. Aufnahmekriterien

Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.

Kinder unter 1 Jahr

  • Grundsätzlich gilt: Vorrang haben Kinder von 1-2 Jahren

Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden.

  • Kinder, die auf Grund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom KSD festgestellt ist.
  • Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang
  • Kinder mit besonderen, nachgewiesenen Förderbedarfen für die eine Bewilligung der integrativen Betreuung durch den LWL bereits vorliegt oder in Aussicht steht, haben Vorrang
  • Kinder, die evangelisch getauft sind oder deren Familien eine Gemeindezugehörigkeit haben, werden vorrangig aufgenommen.
  • Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.

 

Kinder vom 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

  • Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
  • Kinder, die auf Grund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom KSD festgestellt ist
  • Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.
  • Kinder mit besonderen, nachgewiesenen Förderbedarfen für die eine Bewilligung der integrativen Betreuung durch den LWL bereits vorliegt oder in Aussicht steht, haben Vorrang.
  • Kinder, die evangelisch getauft sind oder deren Familien eine Gemeindezugehörigkeit haben, werden vorrangig aufgenommen
  • Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
  • Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.

 

Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht

  • Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
  • Kinder, die auf Grund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom KSD festgestellt ist.
  • Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.
  • Kinder, die bereits in der öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder eine reine U3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt ist.
  • Kinder mit besonderen, nachgewiesenen Förderbedarfen für die eine Bewilligung der integrativen Betreuung durch den LWL bereits vorliegt oder in Aussicht steht, haben Vorrang.
  • Kinder, die evangelisch getauft sind oder deren Familien eine Gemeindezugehörigkeit haben, werden vorrangig aufgenommen.
  • Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
  • Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang..

 

 

 

 

 

 

 


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Elternbeitrag

Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 492-5877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de

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Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
 
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