Unser Service-Telefon: 0251 492-5877
Familienzentrum
Träger
AWO Unterbezirk Münsterland Recklinghausen (JA Münster)45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 0 | 0 | 0 | 0 |
In der AWO-Kita An der Aa werden insgesamt 30 Kinder in einer familiären Atmosphäre betreut.
Zwerge:
10 Plätze für Kinder im Alter von 0-3 Jahren
Maxikinder:
20 Plätze für Kinder von 3-6 Jahren
In der Einrichtung wird integrativ gearbeitet. Das heißt, es werden Kinder mit und ohne Förderbedarf gemeinsam betreut.
Die Einrichtung bleibt in Absprache mit den Elternvertretern und dem Träger der Einrichtung 3 Wochen in den Sommerferien, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Die Eltern werden zu Beginn des Kindergartenjahres über die genauen Termine informiert.
Die Einrichtung beschäftigt entsprechend den Vorgaben des KiBiz ausgebildete Fachkräfte als ErzieherInnen oder Ergänzungskräfte, sowie Hauswirtschaftskräfte.
Die AWO-Kita An der Aa ist in einen Gebäudekomplex integriert und erstreckt sich über 2 Etagen.
Die Zwergen-Gruppe hat im Untergeschoß 2 Gruppenräume, 2 Schlafräume, 1 Küche, 2 Abstellräume und 1 Waschraum. In dieser Etage befindet sich außerdem das Büro und der MitarbeiterInnen-Raum.
Die Maxikinder haben im Obergeschoß 2 Gruppenräume, 1 Nebenraum, 1 Schlafraum, 1 Küche, 2 Abstellräume und 1 Waschraum. Dort befindet sich zudem eine kleine Turnhalle.
Die Kita verfügt über ein großzügiges, sehr grünes Außengelände. Spielgeräte und ein Sandkasten bieten ausreichend Raum zum Spielen und Bewegen. Die Kinder können das Außengelände zudem mit verschiedenen Fahrzeugen befahren.
Die Ziele und die tägliche pädagogische Arbeit orientieren sich an den Grundwerten der Arbeiterwohlfahrt: Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit.
Wir arbeiten wie alle AWO-Kitas nach dem situationsorientierten Ansatz. Die aktuelle Lebenssituation der Kinder, sowie ihre Bedürfnisse und Ideen sind eine wichtigeGrundlage unserer Arbeit. Allein und in der Gemeinschaft mit anderen haben die Kinder die Möglichkeit, ihre Welt zu entdecken und zu gestalten. Sie lernen sich und andere wertzuschätzen und zunehmend Verantwortung für sich und ihr Tun zu übernehmen. Dabei ist uns eine annehmende und liebevolle Atmosphäre wichtig, in der sich Kinder und Eltern wohl fühlen. So entsteht der Raum für eine gesunde Entwicklung ihrer Persönlichkeit und Fähigkeiten.
Kooperation und Vernetzung:
Als Familienzentrum sehen wir uns als Partner der ganzen Familie und bieten ein vielfältiges Angebot aus dem Bereich der Familienbildung. Dabei unterstützen uns zahlreiche Fachdienste.
Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern ist eine wichtige Grundlage für den Erfolg der pädagogischen Arbeit und zeichnet die familäre und wertschätzende Atmosphäre der Kita aus. Ihre Erfahrungen und Kompetenzen sind ein wichtiger Bestandteil für die Entwicklung des Kindes.
Formen der Zusammenarbeit:
Die Tage der Offenen Tür für interessierte Familien finden am Mittwoch, den 13.12.2023 und am Mittwoch, den 10.01.2024
jeweils in der Zeit von 16:30 - 18:00 Uhr statt.
Aufnahmekriterien für AWO Kindertageseinrichtungen
Die Aufnahmekriterien werden dem Kita-Rat zur Beteiligung vorgelegt. Die Einrichtungsleitung entscheidet über die Aufnahme der Kinder.
Grundsätze/Grundvoraussetzungen:
Für eine erfolgreiche Integration werden Flüchtlingskinder, nach den Absprachen unter den Trägern mit der Kommune, berücksichtigt. Flüchtlingskinder sind allen anderen Kindern gleichgestellt.
Kriterien, die ebenfalls bepunktet werden:
Für alle Kriterien gilt:
Nach der erfolgten Bewertung aller Punktekriterien wird bei Punktegleichheit folgende Reihenfolge festgelegt:
Im Rahmen der Aufnahme sollte auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis geachtet werden. Innerhalb der jeweiligen Geschlechtergruppe werden nach vorhandenen freien Plätzen die jeweiligen U3- und Ü3-Plätze nach dem Geburtsdatum absteigend vergeben. Ältere Kinder haben Vorrang.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 492-5877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.