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Träger
AWO Unterbezirk Münsterland Recklinghausen (JA Münster)45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 5 | 3 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 5 | 0 | 0 | 0 |
Die AWO-Kita Aloysia Delsen ist eine überschaubare Einrichtung mit familiärer Struktur. Sie liegt inmitten eines ruhigen und verkehrsarmen Wohngebietes im Stadtteil Roxel. Direkt neben der Einrichtung befindet sich ein städtischer Spielplatz, ein kleines Wäldchen sowie ein Sportplatz. In der AWO-Kita werden insgesamt 40 Kinder in zwei Gruppen betreut:
Es gibt 40 Plätze für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht mit einer Betreuungszeit bis zu 35 bzw. 45 Stunden.
Montag bis Donnerstag von 7.15-16.30 Uhr und Freitag von 7.15-15:15 Uhr mit flexiblen Betreuungszeiten mit oder ohne Mittagsverpflegung
Die Einrichtung bleibt in Absprache mit den Elternvertretern und dem Träger der Einrichtung drei Wochen in den Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Die Eltern werden zu Beginn des Kita-Jahres über die Schließungstage informiert.
Die personelle Besetzung in der Kita ergibt sich aus dem Kinderbildungsgesetz NRW. Das Team besteht aus pädagogischen Fachkräften und zwei Hauswirtschaftskräften.
Die gemütliche Holzarchitektur gibt der Tageseinrichtung ihren besonderen Wohlfühlcharakter. Die großzügigen, liebevoll gestalteten Räumlichkeiten mit insgesamt 450 qm Fläche liegen auf einer Ebene. Die beiden Gruppenräume verfügen über eigene Neben- und Schlafräume sowie Wasch- und Wickelräume.
Spielbereiche für die Kinder sind außerdem der einladende Spielflur, der Differenzierungsraum und die große Turnhalle. Der gut ausgestattete Innenbereich bietet den Kindern bestmögliche, individuelle Entfaltungsmöglichkeiten.
Das naturnahe Außengelände mit großem Baumbestand und Naturtunnel bietet vielfältige Spielanreize auf einer Fläche von 1.500 qm.
Für die unterschiedlichen Altersgruppen stehen große Sandkästen, eine Wasser-Sand-Anlage, Turnstangen und ein Kletterturm, ein Spielhaus und eine Vogelnest-Schaukel zur Verfügung. Eine Rutsche, Balancier- und Sitzgelegenheiten, ein Bolzplatz mit Fußballtoren und Steinflächen zum Fahren laden außerdem zum Spielen im Freien ein.
Die pädagogische Arbeit orientiert sich an den Grundwerten der AWO:
Für die Erziehungs- und Bildungsarbeit ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern unerlässlich. Dabei steht das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt. Die Eltern sind die Experten der Entwicklung ihres Kindes. Ihre Erfahrungen werden in der Einrichtung wertgeschätzt und genutzt. So ergänzen sich die Kompetenzen der Familien und der Kita und bereichern sich gegenseitig.
In regelmäßigen Entwicklungsgesprächen mit den Eltern wird der Bildungs- und Erziehungsprozess des Kindes erörtert und gegebenenfalls unterstützende Möglichkeiten angeboten.
Die Eltern haben die Möglichkeit, den Kindergarten-Alltag aktiv mit zu gestalten, z.B. in Gremien wie dem Elternbeirat und dem Förderverein. Darüber hinaus fördern Familienfeste, themenbezogene Elternveranstaltungen, Hospitationen und Elternstammtische das Miteinander und den Austausch von Kita und Elternschaft.
Aufnahmekriterien für AWO Kindertageseinrichtungen
Die Aufnahmekriterien werden dem Kita-Rat zur Beteiligung vorgelegt. Die Einrichtungsleitung entscheidet über die Aufnahme der Kinder.
Grundsätze / Grundvoraussetzungen:
→ Die Vorgaben des Jugendamtes sind zu berücksichtigen
→ Eigene Kinder von Mitarbeiter*innen
→ Geschwisterkind
→ Familien aus Münster
→ KiBiz Vorgabe
→ Investivgeförderte Plätze
Kinder, die zum 01.08. des Kita-Jahres den Rechtsanspruch erfüllen, haben Vorrang vor Kindern, die später im Kita-Jahr den Rechtsanspruch erfüllen. Kinder, deren Betreuungsvertrag zum 01.08. des Kita-Jahres beginnen kann, haben Vorrang vor Kindern, deren Vertrag später beginnen soll.
Für eine erfolgreiche Integration werden Flüchtlingskinder, nach den Absprachen unter den Trägern mit der Kommune, berücksichtigt. Flüchtlingskinder sind allen anderen Kindern gleichgestellt.
Kriterien, die bepunktet werden:
Alleinerziehend
Berufstätigkeit
Soziale Gründe
Die bei der Anmeldung vorgetragenen sozialen Dringlichkeitsgründe werden schriftlich aufgenommen (Fragebogen zur Aufnahme).
Dringlichkeitsgründe können sein:
- Kinder mit Betreuungsnotwendigkeiten, die vom Jugendamt festgestellt worden sind.
- Entwicklungsverzögerungen des Kindes.
- Pflegebedarfe im Haushalt der Familie.
- Belastende Alltagssituationen für das Kind.
- Kinder, die 2 Jahre vor der Einschulung stehen.
Für alle Kriterien gilt:
Nach der erfolgten Bewertung aller Punktekriterien wird bei Punktegleichheit folgende Reihenfolge festgelegt:
Im Rahmen der Aufnahme sollte auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis geachtet werden. Innerhalb der jeweiligen Geschlechtergruppe werden nach vorhandenen freien Plätzen die jeweiligen U3- und Ü3-Plätze nach dem Geburtsdatum absteigend vergeben. Ältere Kinder haben Vorrang.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinator des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.