Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Träger
Kleine Riesen Nord gGmbH| 45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
|---|---|---|---|---|
| Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Plätze für 2-jährige Kinder | 2 | 0 | 0 | 0 |
| Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 5 | 0 | 0 | 0 |
Am 22.11.2025 in der Zeit von 09:00-13:00 Uhr findet ein Tag der offenen Tür bei uns in der Einrichtung statt.
An diesem Tag zeigen wir Ihnen die Einrichtung und beantworten Fragen, sodass Sie sich einen ersten Eindruck von uns und unserer Einrichtung machen können.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder
Wir sind berechtigt, die Einrichtung an insgesamt 27 Tagen im Jahr geschlossen zu halten.
Die Einrichtung ist insbesondere an folgenden Tagen geschlossen:
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem der Stadt Münster, dem KitaNavigator.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen. Die Betreuung erfolgt mit bis zu 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Für die Abstimmung der Aufnahmekriterien von Kindern in die Einrichtung ist gemäß § 9a Abs. 6 KiBiz der Rat der Kindertageseinrichtung zuständig. Der Rat der Einrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Die Aufnahmekriterien sollen die Leitung in Übereinstimmung mit dem Träger unterstützen, eine sinnvoll gesteuerte Aufnahme von Kindern entsprechend der Bedarfe der Kindertageseinrichtung durchzuführen.
Aufnahmekriterien der Kita Mecklenbeck
1. Kinder, die in Münster wohnen und gemeldet sind, vorzugsweise Kinder aus dem Einzugsbereich.
2. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen haben Vorrang zum Besuch derselben Kindertageseinrichtung
3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung absolvieren bzw. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Die Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen, die Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle.
4. Beachtung der Gruppenaltersstruktur, wir versuchen das Alter der einzelnen Kinder zu beachten, unter 3 Kinder die in die Über 3 Jährigen Gruppe wechseln, dies mit Bezugskinder aus den jeweiligen Gruppen machen können um die Transition in den über 3 Jährigen Bereich so einfach wie möglich zu gestalten, auch achten wir in den Ü3 Gruppen darauf, sodass der Übergang in die Schule bestmöglich gelingt.
5. Kinder, deren Eltern Mitarbeiter*innen der Kitas der Kleinen Riesen Nord gGmbH in Münster sind, haben Vorrang zum Besuch einer der Kindertageseinrichtungen desselben Trägers in Münster
6. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung des Kindes unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährdet sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Kita-Leitung in Abstimmung mit dem Träger.
7. Geschlechterverhältnis, es soll keine reine Jungen oder Mädchen Gruppe entstehen, hier achten wir auf ein gutes Gleichgewicht und auf bestehende Freundschaften
8. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen
Platzvergabe
Die Platzvergabe erfolgt durch die Leitung über den Kita Navigator, ohne dass eine Begründung der Entscheidung erfolgt.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinator des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.