Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Träger
Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 10 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 20 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 50 | 0 | 0 | 0 |
Unser FRÖBEL-Kindergarten Oxford-Quartier befindet sich aktuell im Bau und wird voraussichtlich im 2. Quartal 2025 eröffnet. Das Haus bietet liebevolle und kompetente Bildung, Erziehung und Betreuung für bis zu 80 Kinder im Alter von 1-6. In Form einer individuellen Eingewöhnung ermöglichen wir Ihrem Kind und Ihnen mit der neuen Umgebung, unseren Erzieher*innen und den täglichen Abläufen vertraut zu werden.
Die Pädagogik in unserem FRÖBEL- Kindergarten Oxford-Quartier ist geprägt durch Offenheit, Partizipation und Individualisierung. Unsere Erzieher*innen gehen auf die Bedürfnisse und Interessen der Kinder ein, indem sie diese im pädagogischen Alltag aufgreifen. Eine anregend gestaltete Umgebung mit vielfältigen Materialien fördert die Bildungs- und Entwicklungsprozesse der Kinder. Wir bieten den Kindern täglich frische vegetarische Kost (Frühstück, Mittagessen, Snack).
Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit mit Ihnen als Familie, um gemeinsam die bestmögliche Entwicklung Ihres Kindes zu ermöglichen.
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Wir bitten ausdrücklich darum, von "Bewerbungsschreiben" für einen Betreuungsplatz jeglicher Art abzusehen. Diese können in der eingehenden Menge weder bearbeitet werden, noch haben sie Einfluss auf die Platzvergabe. Zudem müssen wir die postalisch eingehenden Unterlagen datenschutzkonform entsorgen oder Ihnen zurücksenden - beides verursacht Kosten.
Die Einrichtung hat insgesamt 20 Schließtage im Jahr, darunter die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr sowie eine weitere Schließwoche. Eine Sommerschließzeit gibt es nicht, die übrigen Tage werden übers Jahr verteilt und zu Kitajahresbeginn mit dem Elternbeirat abgestimmt und an die Elternschaft kommuniziert.
Das Team wird voraussichtlich aus 15 bis 20 pädagogischen Fachkräften, einer Leitung und einer StellvertreterIn sowie aus einer KöchIn und einer Hauswirtschaftskraft bestehen.
Innen bietet das Haus die für ein offenes pädagogisches Konzept erforderlichen Funktionsräume, darunter Ateliers, Bauräume, Schlaf- und Ruheräume, Rollenspiel- und Theaterräume, Bistros und Forscherräume
Das Außengelände bietet den Kindern ein naturnahes Spielerlebnis, unterteilt in unterschiedliche Bereiche für U3- und Ü3-Kinder und für das gemeinsame Spiel.
Kinder haben ein natürliches Bedürfnis nach Bildung und Entwicklung und ein Recht darauf, auf ihrem Weg kompetent begleitet und unterstützt zu werden. Diesen Grundgedanken, den unser Namensgeber Friedrich Fröbel (1782-1852) bereits Anfang des 19. Jahrhunderts formuliert hat, greifen unsere Erzieher*innen in ihrer täglichen Arbeit auf.
Geleitet von den drei Prinzipien Beziehung, Individualisierung und Partizipation schaffen wir eine anregende Umgebung, in der die Selbstbildungspotenziale von Kindern angeregt und unterstützt werden. Die Gestaltung des pädagogischen Alltags richtet sich nach den Bedürfnissen und Interessen der Kinder. Sie ist geprägt durch Offenheit, die den Kindern die Entfaltung ihrer Persönlichkeit ermöglicht und Zeit für individuelle Bildungs- und Entwicklungsprozesse gibt. Auch der Kontakt zu anderen Kindern und Erwachsenen wird gefördert.
Unsere Arbeit orientiert sich am Bildungsprogramm unseres Bundeslandes sowie der FRÖBEL-Rahmenkonzeption und den Rechten von Kindern, wie sie im FRÖBEL-Leitbild beschrieben sind. Die konkrete Gestaltung unseres pädagogischen
Die Einbindung und der Austausch mit den Familien sind für die Bildung und Erziehung der Kinder von wesentlicher Bedeutung. Im Mittelpunkt dieser Zusammenarbeit steht das gemeinsame Bemühen um die Entwicklung und das Wohlbefinden des Kindes. Ziel ist es, diese Zusammenarbeit in eine Erziehungspartnerschaft münden zu lassen, in der
sich alle Beteiligten über die Belange der Kinder, der Familien und der Tageseinrichtung austauschen und kooperieren,
die Bedeutsamkeit der beiden Lebenswelten (Familie und Kindertageseinrichtung) anerkannt wird,
die Verantwortung für die Förderung des Kindes von Familien und Kindertageseinrichtung wahrgenommen wird,
die Beteiligten partnerschaftlich handeln, um eine individuelle Lernumgebung zu schaffen und eine individuelle Förderung zu ermöglichen.
Im Sinne einer auf diese Art gestalteten Partnerschaft übernehmen Kindertageseinrichtung und Familie gleichermaßen Verantwortung für die Bildung und Erziehung des Kindes. Zu berücksichtigen ist hierbei selbstverständlich die Akzeptanz unterschiedlicher Wertvorstellungen, kultureller bzw. religiöser Vorstellungen und Lebensentwürfe. Neben den rechtlichen Vorgaben zur Beteiligung von Familien und Kindern an Entscheidungen der Einrichtung verstehen wir unter einer qualitativ hochwertigen pädagogischen Arbeit auch die entsprechende Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse von Familien und Kindern. Die konkrete Zusammenarbeit mit Familien gestaltet sich durch Elternabende, Tür- und Angelgesprächen, gemeinsamen Ausflügen und Festen.
Ziel ist in jedem Fall das Herstellen einer Erziehungspartnerschaft. Das gemeinsame Grundanliegen der Eltern wie auch der Kita ist die Förderung der Entwicklung des Kindes. Auf dieser Ebene sollten wir uns gleichberechtigt begegnen.
Unsere Erzieher*innen fühlen sich zuständig für die Gestaltung konstruktiver Beziehungen zu den Eltern. Es ist an ihnen, das Interesse für den Austausch von Mitteilungen und Informationen zur Lebenssituation der Familie zu signalisieren. Erzieherinnen betrachten die Eltern als Experten für ihren Lebensbereich.
In jeder unserer FRÖBEL Kindergärten gibt es einen funktionierenden Elternrat, einrichtungsübergreifend auch einen Elternstammtisch. Sich als Mutter oder Vater im Elternrat zu engagieren heißt nicht, sich besonders für das eigene Kind einzusetzen, sondern sich für die Interessen aller Kinder der Kindertagesstätte zu engagieren.
Gerne laden wir die Eltern und andere Bezugspersonen ein, sich aktiv mit ihren Talenten einzubringen. So besteht die Möglichkeit, den Alltag des Kindes in der Gemeinschaft mit anderen Kindern zu erleben und gemeinsam neue Entdeckungen zu machen.
Die Platzvergabe findet über den Kita-Navigator statt. Gerne können Sie Ihr Kind bereits jetzt für einen Betreuungsplatz vormerken.
Die Platzvergabe findet im ersten Quartal 2025 satt.
Wir bitten ausdrücklich darum, von "Bewerbungsschreiben" für einen Betreuungsplatz jeglicher Art abzusehen. Diese können in der eingehenden Menge weder bearbeitet werden, noch haben sie Einfluss auf die Platzvergabe. Zudem müssen wir die postalisch eingehenden Unterlagen datenschutzkonform entsorgen oder Ihnen zurücksenden - beides verursacht Kosten.
Grundlage für die Vergabe der Plätze ist die Vereinbarung zur Rahmenstruktur zwischen der Kindertageseinrichtung und der Stadt Münster.
Vormerkungen/Anmeldungen
Vormerkungen/Anmeldungen für einen Platz erfolgen ausschließlich im Kita-Navigator (www.kita-navigator.stadt-muenster.de). Um Platzzusagen machen zu können, müssen alle Daten in diesem System hinterlegt werden. Eine Aufnahmezusage ist mit der Anmeldung nicht verbunden.
Aufnahmekriterien:
Kriterien in folgender Reihenfolge
• Geschwisterkinder haben bei gleichzeitigem Besuch der Kita Vorrang.
• Kinder, deren Eltern oder alleinerziehende Elternteile eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit aufnehmen oder bereits ausführen, werden besonders berücksichtigt. Die Kindertageseinrichtung fordert von den Eltern entsprechende Nachweise des Arbeitgebers oder der Ausbildungsstelle ein.
• Ältere Kinder haben Vorrang. U3 und Ü3 werden dabei getrennt betrachtet.
• Kinder aus dem Stadtgebiet Münster, Kinder aus dem Stadtteil haben Vorrang.
Darüber hinaus können folgende Faktoren Einfluss auf die Platzvergabe haben:
• Aufnahme sozialer Härtefälle (z.B. schwere Erkrankung der Eltern, Berücksichtigung des Kindeswohls, Pflege von Angehörigen, etc.)
• zusätzliche Aufnahme von zugezogenen, angehenden Schulkindern
• Kinder mit festgestelltem individuellen Förderbedarf
Die Entscheidung obliegt dem Träger. Es besteht die Pflicht, die entsprechende Beratung zu dokumentieren.
Betreuungsumfang
Die Einrichtung bietet Betreuungsplätze mit 35 oder 45 Stunden an.
Definition „U3“ und „Ü3“
Unter drei (U3)
Alle Kinder, die nicht vor dem 1. November des laufenden Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden.
Über drei (Ü3)
Alle Kinder, die bis zum 1. November (einschließlich) des Aufnahmejahres 3 Jahre alt werden.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.