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Träger
Deutsches Rotes Kreuz Münster Sozialwerk gGmbH45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 0 | 0 | 0 | 0 |
Die DRK-Kindertageseinrichtung Robert-Bosch-Straße liegt im Stadtteil Berg-Fidel und wird voraussichtlich zum 01.02.2022 eröffnet. Die Kita bietet insgesamt 30 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren an.
Folgende Gruppenstrukturen sind in der DRK-Kindertageseinrichtung Robert-Bosch-Straße vorzufinden:
• Eine Gruppe für Kinder im Alter unter 3 Jahren
• Eine Gruppe für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren
In der DRK-Kindertageseinrichtung sind alle Kinder herzlich willkommen. Dieser Gedanken der inklusiven Pädagogik gilt für Kinder mit und ohne Behinderung, für Kinder verschiedener Kulturen, Religionen und Familienformen.
In der Kindertageseinrichtung wird nach dem situationsorientierten Ansatz gearbeitet. Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit sind die Förderung der sprachlichen Entwicklung, der Einsatz von Projektarbeit und der Bildungsbereich Körper/Bewegung/Gesundheit. Die inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit den Familien stehen ebenso im Mittelpunkt der im Aufbau befindlichen DRK-Kita.
Informieren Sie sich auch auf der Internetseite der DRK-Kindertageseinrichtungen in Münster: https://www.drk-muenster.de/angebot/kita/
Die DRK-Kindertageseinrichtung Robert-Bosch-Straße ist von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr – 16:30 Uhr geöffnet. Weitere Betreuungsbedarfe werden mit den Eltern abgestimmt.
Die DRK-Kita hat in den Sommerferien drei Wochen geschlossen und ebenfalls zwischen Weihnachten und Neujahr. Zusätzlich ist die Kindertageseinrichtung für einzelne pädagogische Konzeptionstage geschlossen. Insgesamt hat die Kita im Jahr ca. 25 Schließungstage.
Das multiprofessionelle Team besteht aus Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und Heilpädagog*innen, die nach dem Kinderbildungsgesetz NRW und der Bildungsvereinbarung NRW die Kinder betreuen, bilden und fördern.
Die zweigruppige Kindertageseinrichtung ist in einem Bürogebäudekomplex integriert und befindet sich dort im Erdgeschoss. Die Räumlichkeiten bestehen aus zwei Gruppenräumen, an die jeweils ein Nebenraum und ein Waschraum angebunden sind. Zusätzlich gibt es drei Schlaf-/ Differenzierungsräume, die für Ruhephasen der Kinder und Angebote in Kleingruppen zur Verfügung stehen. Bewegungsangebote finden in der großen Turnhalle statt.
Zu den Räumlichkeiten gehören außerdem die Küche, das Leitungsbüro und der Personalraum.
Das neu gestaltete Außengelände ist in einen Bereich für Kinder unter 3 Jahren und einen Bereich für Kinder ab 3 Jahren aufgeteilt. Es lädt die Kinder zum Entdecken, Forschen, Spielen und Sammeln von vielfältigen Erfahrungen ein.
In der Kindertageseinrichtung wird nach dem situationsorientierten Ansatz gearbeitet, mit den Schwerpunkten Projektarbeit und dem Bildungsbereich Körper, Bewegung und Gesundheit. Die altersgerechte Sprachbildung, inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit Familien stehen ebenso im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit.
Situationsorientierter Ansatz
Die Bedürfnisse und Interessen der Kinder sind der Ausgangspunkt der pädagogischen Angebote. Den pädagogischen Fachkräften kommt im situationsorientierten Ansatz die Aufgabe zu, jedes einzelne Kind genau zu beobachten und individuell zu begleiten. Dabei nimmt die pädagogische Fachkraft die Themen, Fragen und Probleme der Kinder wahr, greift sie auf und schafft Lernmöglichkeiten und Erfahrungsräume. Hierbei werden alle Dimensionen des Wahrnehmens und Erlebens (kognitiv, sinnlich, körperlich, psychisch-emotional, individuell und sozial) und des Ausdrucks (sprachlich, motorisch, musisch und kreativ) einbezogen. Kinder können sich freiwillig, selbst- und auch fremdmotiviert ohne Leistungsdruck mitgestaltend einbringen.
Die Kinder werden als eigenständige Akteure in ihren Bildungsprozessen wahrgenommen und in die pädagogische Arbeit eingebunden. Bildungs- und Lernangebote orientieren sich am individuellen Lerntempo und den Interessen der Kinder.
Die Aufgabe der Fachkräfte liegt auch darin, den Kindern behilflich zu sein, zu einer starken Gemeinschaft zusammenwachsen zu können. Sie beraten bei Konflikten, hören zu und unterstützen die Kinder darin, Regeln für ein soziales Miteinander zu entwickeln. Die Bildung, Erziehung und Betreuung in der DRK-Kita schließt Kinder mit erhöhtem Förderbedarf selbstverständlich ein.
Insgesamt neun Kindertageseinrichtungen befinden sich in Trägerschaft des DRK-Kreisverbandes Münster e.V. und der DRK Münster Sozialwerk gGmbH. Die Kitas sind miteinander vernetzt und gehören zum Fachbereich Kinder, Jugend und Familien. Auch auf der Ebene der Kita-Leitungen kooperieren die einzelnen Kindertageseinrichtungen miteinander.
Auf kommunaler Ebene ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster (Jugendamt) selbstverständlich und wichtig für die Umsetzung der pädagogischen Arbeit vor Ort.
Die Kita arbeitet außerdem regelmäßig mit verschiedenen Fachdiensten zusammen:
• dem Kommunalen Sozialdienst (KSD)
• Kinderärzt*innen
• Logopäd*innen
• Ergotherapeut*innen
• der Frühförderstelle
• der Hebammensprechstunde
• der ärztlichen Kinderschutzambulanz
• dem Autismus-Therapiezentrum
Um die Entwicklung des Kindes positiv zu beeinflussen und individuell zu fördern, ist eine gute, transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Erzieher*innen nötig. Die daraus entstehende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ist eine wesentliche Voraussetzung für die pädagogische Arbeit in der Kindertageseinrichtung. Die Erzieher*innen und Eltern stehen in engem Austausch u.a. über die kindliche Entwicklung, alltägliche Situationen, Beobachtungen und pädagogische Haltungen.
Der Übergang von der Familie in die Kindertageseinrichtung benötigt besondere Aufmerksamkeit, damit das Kind die neue Umgebung, neuen Personen und Strukturen langsam kennenlernen kann. Die Eingewöhnung in die DRK-Kindertageseinrichtung erfolgt in Anlehnung an das „Berliner Eingewöhnungsmodell“. Das Kind wird in der Eingewöhnung durch eine Bezugsperson begleitet, so dass es einen „sicheren Hafen“ hat, auf das es bei den vielen neuen Eindrücken zurückgreifen kann. Erst wenn es eine Bindung zu seiner*seinem Bezugserzieher*in aufgebaut hat, wird mit der Trennung begonnen. Der Prozess der Eingewöhnung findet immer in Absprache mit den Eltern statt.
Die Eltern werden auch als Mitwirkende im Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsprozess der Kinder einbezogen, indem sie über Gremienarbeit (Elternversammlung, Elternbeirat, Rat der Kindertageseinrichtung) angesprochen und aktiv eingebunden werden. In den Gremien erfahren die Eltern von aktuellen Angeboten und Aktivitäten und werden über die pädagogische Arbeit umfassend informiert. Zusätzlich bekommen sie die Möglichkeit, das Kindergartenleben aktiv mitzugestalten.
Aufnahmekriterien
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Personensorgeberechtigte dem Jugendamt vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem der Stadt Münster, dem Kita-Navigator bzw. Kindertagespflege-Navigator.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen. Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfs- und Personalsituation sowie in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Der Umfang der täglichen Förderung (25-Stunden, 35-Stunden [geteilt], 35-Stunden [Block = Übermittag] oder 45-Stunden) richtet sich nach dem festgestellten und nachgewiesenen individuellen Bedarf (§ 24 SGB VIII).
Der Elternbeirat ist gem. § 10 Abs. 4 bei Änderungen der Aufnahmekriterien anzuhören. Gestaltungshinweise hat der Träger angemessen zu berücksichtigen.
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Rahmenstruktur zu vergeben sind. Die Aufnahmekriterien ermöglichen der Leitungskraft in Übereinstimmung mit dem Träger eine sinnvoll gesteuerte Aufnahme von Familien/Kindern entsprechend der RessAufnahmekriterien
1. Kinder, die in Münster wohnen und gemeldet sind, haben Vorrang.
2. Freies Platz- und Betreuungsstundenangebot der Kindertageseinrichtung
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen und/oder Kinder, deren Personensorgeberechtigte Mitarbeiter*innen im DRK-Kreisverband Münster e.V. bzw. bei deren Tochtergesellschaften im Fachbereich Kindertagesbetreuung sind, haben Vorrang zum Besuch einer/derselben Kindertageseinrichtung des DRK in Münster.
4. Gruppenstruktur
- Geschlechterverhältnis
- Verhältnis von Kindern mit und ohne besondere Förderbedürfnisse
5. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung des Kindes unmöglich macht und eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Kita-Leitung in Abstimmung mit der Trägervertretung.
6. Kinder, deren Personensorgeberechtigte*r alleinerziehend ist, einer Erwerbstätigkeit nachgeht, eine Ausbildung bzw. ein Studium absolviert (dies ist durch eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen) haben Vorrang.
7. Das nach dem Geburtsdatum ältere Kind wird vorrangig aufgenommen.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinator des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.