Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 3 | 1 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 7 | 9 | 6 | 0 |
Unsere Kindertageseinrichtung in Albachten ist eine Drei-Gruppen-Anlage mit 65 Plätzen für Kinder im Alter von 2-6 Jahren, die sich in der Trägerschaft der Stadt Münster befindet.
Sie liegt in einem ruhigen Wohngebiet, 50 m von einer verkehrsberuhigten Zone entfernt, umgeben von viel Grünflächen und altem Baumbestand.
Auch ein Spiel- und ein Bolzplatz befinden sich in unmittelbarer Nähe, die wir auch gern mit unseren Kitakindern nutzen.
Ein nahegelegener Wald lädt zu Spaziergängen ein.
In unserer Kita wird inklusiv gearbeitet, d.h. gemeinsame Erziehung der Kinder mit und ohne besonderen Förderbedarf.
Montag - Freitag von 7:00 bis 16:00 Uhr je nach Betreuungsangebot:
Die Gesamtschließungszeit beträgt 25 Tage im Jahr, davon:
Nachdem die Ferientage durch den Elternbeirat und den Träger genehmigt wurden, werden diese unmittelbar den Eltern mitgeteilt.
Bei uns werden ihre Kinder von qualifizierten Fachkräften verantwortungsvoll und einfühlsam durch die Kindergartenzeit begleitet.
Zu unserem Team gehören:
Die Architektur des Hauses zeichnet sich durch eine wabenförmige Bauweise aus. Diese Form findet sich in den Innenräumen wieder, so dass sich der Eingangsbereich mit zweiter Ebene als Mittelpunkt der Einrichtung sehr großzügig darstellt.
Von hier aus gehen
ab.
Die Räume der Einrichtung verfügen über große Fensterflächen, wodurch die Gruppenzimmer sehr hell und freundlich wirken.
Jede Gruppe verfügt über einen eigenen Zugang zum großzügigen Außengelände.
Den Kindern steht ein großes Außengelände von 2.000 m² mit altem Baumbestand zur Verfügung. Es bietet daher vielfältige Möglichkeiten zur Naturerfahrung. Im Sommer ermöglicht es das Spielen im Schatten.
Die Kinder können die großen Sandflächen mit den integrierten Spielgeräten (Schaukel, Rutsche, Turnstangen, Klettertürme, Wipptiere) sowie die gepflasterten Flächen zum Befahren mit verschiedenen Fahrzeugen (Laufräder, Dreiräder, LKW) ganzjährig nutzen. Im vorderen Bereich des Außengeländes steht den Kindern eine Wasserpumpe zur Verfügung, die von den Kindern sehr gerne für das Experimentieren mit Sand und Wasser genutzt wird. Hierbei machen sie wichtige Sinneserfahrungen.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer KiTa.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische KiTa ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:
1.) Für uns steht die individuelle Förderung jedes Kindes im Mittelpunkt, unabhängig von Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft.
2.) Die sprachliche Entwicklung fördern wir systematisch und kontinuierlich.
3.) Den Bildungsprozess Ihres Kindes dokumentieren wir in einem persönlichen Bildungsbuch.
4.) Wir begleiten und unterstützen Ihr Kind, aktiv an der Gestaltung des KiTa-Alltags mitzuwirken. So lernt es, wie es wirksam Einfluss nehmen kann.
5.) Wir möchten mit Ihnen als Experten für Ihr Kind partnerschaftlich zusammenarbeiten.
Wir laden Sie ein, das Leben in unserer KiTa mit zu gestalten.
Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
Wir wollen den Kindern helfen, vielfältige soziale Kontakte zu knüpfen und ihre eigene soziale Rolle innerhalb der Gruppe zu erfahren, wobei unser Hauptaugenmerk auf einem partnerschaftlichen Miteinander liegt. Wir legen Wert darauf, eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich die Kinder geborgen und angenommen fühlen können.
Wir arbeiten stadtteilorientiert und nutzen das vielfältige Angebot verschiedener Institutionen. Im Zuge dessen kooperieren wir unter anderem mit den örtlichen Kindertageseinrichtungen, der Grundschule, Familienberatungsstellen, Feuerwehr und der Polizei.
Den Kindern möchten wir Umwelt und naturnahe Erlebnisse ermöglichen und beteiligen diese beispielsweise an dem Aufbau und der Pflege von Hochbeeten und dem Ziehen, Ernten und Verwerten von unserem Obst und Gemüse. Nahebringen möchten wir den Kindern ein Gespür für Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein.
Mit den fünf- bis sechsjährigen Kindern nehmen wir Bildungsangebote von diversen Institutionen wahr. Dazu gehört z.B. der Erwerb eines „Busdiploms“ bei den Stadtwerken, ein Ausflug mit dem Ökoflitzbus zu ausgewählten Zielen in die Natur und der Besuch der nahegelegenen Pfarrbücherei.
Als städtische Kita unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.
Wir arbeiten stadtteilorientiert und nutzen das vielfältige Angebot verschiedener Institutionen. Im Zuge dessen kooperieren wir unter anderem mit den örtlichen Kindertageseinrichtungen, der Grundschule, den Familienberatungsstellen, den örtlichen Arbeitskreisen, den Senioreneinrichtungen, mit Kinderärzten, Logopäden und anderen therapeutischen Praxen.
Wir verstehen unsere pädagogische Arbeit als Erziehungspartnerschaft d. h., dass das pädagogische Personal und die Eltern eng zusammenarbeiten.
Grundlagen dieser Kooperation sind:
• Verlässlichkeit
• gegenseitige Anerkennung und Achtung
• Offenheit und Vertrauen
• Informationen und Rückmeldung
sowie die Bereitschaft, den jeweiligen Part in der Erziehungsverantwortung zum Wohl des Kindes voll zu übernehmen.
Ein regelmäßiger Austausch ist die Basis für eine gute Kooperation.
Diese Zusammenarbeit umfasst Informationsnachmittage, Aufnahmegespräche, eine intensive Eingewöhnungszeit (Berliner Model), Hospitationen, Entwicklungsgespräche, Elternnachmittage, Mitwirkungsmöglichkeiten im Elternbeirat und bei der Gestaltung von diversen Veranstaltungen.
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.