Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 5 | 0 | 17 | 0 |
In unserem Haus wird jedes Kind als eine eigenständige Persönlichkeit angenommen. Wir leben mit Kindern zusammen, deren Eltern und Großeltern aus vielen verschiedenen Ländern kommen. Wir lernen gemeinsam, tolerant und friedvoll miteinander umzugehen.
In unseren Räumen können die Kinder aktiv werden und ihre Neugierde und Spontanität ausleben. Zudem bieten wir genug Raum zum Lesen, Malen, Bewegen, Kuscheln und Lernen.
Für Kinder unter 3 Jahren gestalten wir den Alltag ihren Bedürfnissen entsprechend, so dass sie sich langsam und behutsam von ihren Eltern trennen und sich in unsere Kita einleben können.
Montag bis Freitag 35 Stunden:
geteilte Öffnungszeit von 7.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Montag bis Freitag 45 Stunden:
von 7.00 bis 16.15 Uhr mit Mittagsverpflegung
Zwischen Weihnachten und Neujahr
2 Konzeptionstage und Rosenmontag
eventuell anfallende "Brückentage"
Die genauen Termine werden den Eltern am Anfang eines Kindergartenjahres mitgeteilt.
Bei uns arbeiten kreative, talentierte und offene Menschen mit sehr guten pädagogischen Kenntnissen, die die Qualität ihrer Arbeit durch eine kontinuierliche externe Überprüfung sichern und regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen. Viele Mitarbeiter/innen sprechen außer Deutsch eine weitere Sprache: russisch, polnisch, englisch, ukrainisch und holländisch.
Kinder mit besonderem Förderbedarf werden durch zusätzliche Fachkräfte unterstützt.
Die Kita Brüningheide ist ein lichtdurchflutetes, freundliches Gebäude mit vielen Fenstern. Der Mittelpunkt unseres Hauses ist eine große Eingangshalle, die viele Möglichkeiten zum Entdecken, Spielen und künstlerischen Gestalten bietet.
Die 4 Gruppenräume sind groß, hell und den Bedürfnissen der Kinder entsprechend eingerichtet.
An jeden Gruppenraum gliedert sich ein Gruppennebenraum, der Platz für unterschiedliche Angebote bietet.
Unsere Bewegungshalle ist mit verschiedensten Materialien gut ausgestattet z. B. Schaukeln, Klettermöglichkeiten und psychomotorischen Materialien.
Im hinteren Teil der Einrichtung befinden sich zwei gemütliche Schlafräume und ein Wickelraum.
Für die Heilpädagogik und das Sprachtraining sind zwei Differenzierungsräume vorhanden, die auch von anderen Mitarbeitern/innen und Kindern genutzt werden können.
In unserer großen Küche können Kinder auch kochen, backen und zu unserer gesunden Ernährung beitragen.
Unser großes Außengelände bietet viele Bewegungs- und Spielmöglichkeiten. Den Kindern stehen folgende Bereiche zur Verfügung:
Die Kinder können das Außengelände täglich nutzen.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen – auch in unserer Kita.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische Kita ernst und füllen ihn besonders in diesen 5 Kategorien mit Leben:
Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
Im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Alle unsere Angebote richten sich nach den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes, nach seinen Stärken und Schwächen. Wir stützen und begleiten es in seinen eigenen Entwicklungsschritten.
Zu unseren pädagogischen Schwerpunkten gehören:
Als städtische KiTa unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.
Im Rahmen des pädagogischen Arbeitskreises Kinderhaus sind wir mit allen Institutionen und Einrichtungen im Stadtteil gut vernetzt. Darüber hinaus arbeiten wir mit den Beratungsstellen der Stadt Münster, Kinderärzten und Zahnärzten zusammen. Die Logopäden und Ergotherapeuten bieten für Kinder mit einer ärztlichen Verordnung Therapien in unserer Kita an.
Eine gute Zusammenarbeit ist für uns von großer Bedeutung. Unser Ziel ist es, eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern einzugehen.
Ein regelmäßiger Austausch ist die Basis für eine gute Zusammenarbeit, deshalb bieten wir den Eltern viele Möglichkeiten, um mit uns ins Gespräch zu kommen:
Wir haben immer ein „offenes Ohr“ und tauschen uns gerne mit Ihnen aus. Alle Eltern sind bei uns herzlich willkommen.
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.