Unser Service-Telefon:   0251 492-5877

Städtische Kindertageseinrichtung Brüningheide

Josef-Beckmann-Straße 34a
48159 Münster (Kinderhaus-West)
 
Kontaktdaten
Silvia Smajilovic  
Telefon: +49 (251) 213432
Telefax: +49 (251) 3909554
E-Mail: KiTaBrueningheide@stadt-muenster.de

Träger

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Hafenstr. 30
48153 Münster
Telefon: +49 (251) 4925101
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 85
  • Plätze für 2-jährige Kinder
  • Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Pädagogisches Profil

  • besondere Sprachförderung
  • Integrative Betreuung
  • Teiloffenes Konzept
  • Situationsorientierter Ansatz
  • Heilpädagogisches Konzept
  • interkulturelle Ausrichtung

Aktuell freie Betreuungsplätze (Stand 23.04.2024)

 
Betreuungsplätze Plätze für 2-jährige Kinder: 0
Betreuungsplätze Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt: 0

Freie Betreuungsplätze zum 01.08.

45 35 Block 35 ohne 25
Plätze für 1-jährige Kinder 0 0 0 0
Plätze für 2-jährige Kinder 3 0 2 0
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt 0 0 5 0

Kurzinfo

In unserem Haus wird jedes Kind als eine eigenständige Persönlichkeit angenommen. Wir leben mit Kindern zusammen, deren Eltern und Großeltern aus vielen verschiedenen Ländern kommen. Wir lernen gemeinsam, tolerant und friedvoll miteinander umzugehen.

In unseren Räumen können die Kinder aktiv werden und ihre Neugierde und Spontanität ausleben. Zudem bieten wir genug Raum zum Lesen, Malen, Bewegen, Kuscheln und Lernen.

Für Kinder unter 3 Jahren gestalten wir den Alltag ihren Bedürfnissen entsprechend, so dass sie sich langsam und behutsam von ihren Eltern trennen und sich in unsere Kita einleben können.  



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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 35 Stunden:
geteilte Öffnungszeit von 7.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Montag bis Freitag 45 Stunden:
von 7.00 bis 16.15 Uhr mit Mittagsverpflegung


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Schließungszeiten

Zwischen Weihnachten und Neujahr
2 Konzeptionstage und Rosenmontag
eventuell anfallende "Brückentage"
Die genauen Termine werden den Eltern am Anfang eines Kindergartenjahres mitgeteilt.


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Team

Bei uns arbeiten kreative, talentierte und offene Menschen mit sehr guten pädagogischen Kenntnissen, die die Qualität ihrer Arbeit durch eine kontinuierliche externe Überprüfung sichern und regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen. Viele Mitarbeiter/innen sprechen außer Deutsch eine weitere Sprache: russisch, polnisch, englisch, ukrainisch und holländisch.
Kinder mit besonderem Förderbedarf werden durch zusätzliche Fachkräfte unterstützt.  
 


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Innen

Die Kita Brüningheide ist ein lichtdurchflutetes, freundliches Gebäude mit vielen Fenstern. Der Mittelpunkt unseres Hauses ist eine große Eingangshalle, die viele Möglichkeiten zum Entdecken, Spielen und künstlerischen Gestalten bietet.
Die 4 Gruppenräume sind groß, hell und den Bedürfnissen der Kinder entsprechend eingerichtet.
An jeden Gruppenraum gliedert sich ein Gruppennebenraum, der Platz für unterschiedliche Angebote bietet.
Unsere Bewegungshalle ist mit verschiedensten Materialien gut ausgestattet z. B. Schaukeln, Klettermöglichkeiten und psychomotorischen Materialien.
Im hinteren Teil der Einrichtung befinden sich zwei gemütliche Schlafräume und ein Wickelraum.
Für die Heilpädagogik und das Sprachtraining sind zwei Differenzierungsräume vorhanden, die auch von anderen Mitarbeitern/innen und Kindern genutzt werden können.
In unserer großen Küche können Kinder auch kochen, backen und zu unserer gesunden Ernährung beitragen.


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Außen

Unser großes Außengelände bietet viele Bewegungs- und Spielmöglichkeiten. Den Kindern stehen folgende Bereiche zur Verfügung:

  • ein Bereich für Kinder unter drei Jahren mit einer Sandfläche, Tischen mit Hockern und einer kleinen Rutsche
  • eine Wasserstelle mit Wasserlauf
  • Schaukeln/große Rutsche
  • Rundweg für Fahrzeuge
  • Möglichkeiten zum Klettern und Balancieren
  • Apfelbäume und Pflanzbeete

Die Kinder können das Außengelände täglich nutzen.


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Pädagogisches Profil

Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen – auch in unserer Kita.

Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische Kita ernst und füllen ihn besonders in diesen 5 Kategorien mit Leben:

  1. Für uns steht die individuelle Förderung jedes Kindes im Mittelpunkt, unabhängig von Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft.
  2. Die sprachliche Entwicklung fördern wir systematisch und kontinuierlich.
  3. Den Bildungsprozess Ihres Kindes dokumentieren wir in einem persönlichen Bildungsbuch.
  4. Wir begleiten und unterstützen Ihr Kind, aktiv an der Gestaltung des Kita-Alltags mitzuwirken. So lernt es, wie es wirksam Einfluss nehmen kann.
  5. Wir möchten mit Ihnen als Experten für Ihr Kind partnerschaftlich zusammenarbeiten. Wir laden Sie ein, das Leben in unserer Kita mit zu gestalten.

Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:

  • Bewegung
  • Körper, Gesundheit und Ernährung
  • Sprache und Kommunikation
  • Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung
  • Musisch-ästhetische Bildung
  • Religion und Ethik
  • Mathematische Bildung
  • Naturwissenschaft-technische Bildung
  • Ökologische Bildung
  • Medien

 

Im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Alle unsere Angebote richten sich nach den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes, nach seinen Stärken und Schwächen. Wir stützen und begleiten es in seinen eigenen Entwicklungsschritten.

Zu unseren pädagogischen Schwerpunkten gehören:

  • Die Alltagsintegrierte Sprachförderung. Wir schaffen Räume und Situationen in denen Kinder zum Sprechen animiert werden, z.B. das gemeinsame Frühstück, Ausflüge in die Stadtteilbücherei zu Vorlesestunden, gemeinsame Sitzkreise, in denen wir singen, reimen und erzählen.
  • Wir unternehmen regelmäßige Ausflüge in die Umgebung, besuchen den „Kinderhauser Wochenmarkt", die naheliegenden Spielplätze, eine Pferdekoppel oder einen Bauernhof. Museums- und Ausstellungsbesuche zählen ebenso zu unseren Ausflugszielen. Zusätzlich bieten wir regelmäßig eine Waldgruppe an.
  • Die Vorschulerziehung. Wir bieten den Vorschulkindern ein Lesekompetenztraining nach dem BOSSMO – Programm und das Zahlenland nach Prof. Preiß an, um ihnen den Übergang in die Grundschule zu erleichtern.

 

Als städtische KiTa unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.


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Kooperation und Vernetzung

Im Rahmen des pädagogischen Arbeitskreises Kinderhaus sind wir mit  allen Institutionen und Einrichtungen im Stadtteil gut vernetzt.  Darüber hinaus arbeiten wir mit den Beratungsstellen der Stadt Münster, Kinderärzten und  Zahnärzten zusammen. Die Logopäden und Ergotherapeuten bieten für Kinder mit einer ärztlichen Verordnung Therapien in unserer Kita an.


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Zusammenarbeit mit Eltern

Eine gute Zusammenarbeit ist für uns von großer Bedeutung. Unser Ziel ist es, eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern einzugehen.    

Ein regelmäßiger Austausch ist die Basis für eine gute Zusammenarbeit, deshalb bieten wir den Eltern viele Möglichkeiten, um mit uns ins Gespräch zu kommen:

  • Tür- und Angelgespräche
  • Elternsprechtage
  • Elterncafé
  • Familienfeste
  • Hospitationen in den Gruppen
  • Individuelle Beratungsmöglichkeiten
  • Aushänge an den Gruppeninfowänden
  • Informationsbriefe

Wir haben immer ein „offenes Ohr“ und tauschen uns gerne mit Ihnen aus. Alle Eltern sind bei uns herzlich willkommen.


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Aufnahmekriterien

I. Grundlagen

Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.

Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.

Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich  auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.

Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).

Hinweis:

Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.

Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).

 

II. Aufnahmekriterien

Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind. 

 

Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht 

1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.

2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.

Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch  Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.

3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.

4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.

5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.

6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.

 

Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr 

1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.

2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.

Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch  Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.

3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.

4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.

5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.


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Elternbeitrag

Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 492-5877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de

Haben Sie Fragen?

Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
 
Zu den häufig gestellten Fragen.