Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 0 | 2 | 0 | 0 |
Die städtische Kita Emmerbachtal befindet sich inmitten eines ruhigen Wohngebietes ganz in der Nähe des Emmerbaches.
Wir sind eine kleine, neu renovierte und erweiterte Einrichtung mit 63 Kindern, aufgeteilt in drei Gruppen.
In der Einrichtung wird integrativ gearbeitet, d. h. gemeinsame Erziehung der Kinder mit und ohne besonderen Förderbedarf.
Montag bis Freitag von 7:00 - 16:00 Uhr mit folgenden Betreuungszeiten:
Maximal 25 Tage, davon 3 Wochen in den Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr.
Geschlossen ist auch an pädagogischen Team- und Brückentagen.
Die genauen Termine werden den Eltern am Anfang des KiTa-Jahres mitgeteilt.
Wir beschäftigen entsprechend des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) ausgebildete Fachkräfte als Erzieherinnen und Erzieher oder Ergänzungskräfte sowie eine Hauswirtschaftskraft.
Unsere mit 3 Gruppen relativ kleine Einrichtung bietet den Kindern überschaubare und behagliche Räumlichkeiten und eine sehr familienähnliche Atmosphäre.
Großzügige, helle, freundliche Räume zum Entdecken, Erlernen, Erfahren...und vieles mehr stehen den Kindern dennoch zur Verfügung.
Den Kindern wird ein großes Außengelände mit altem Baumbestand, welcher im Sommer reichlich Schatten spendet, geboten.
Ein Klettergerüst mit Rutsche, eine große Wasser-Matsch-Anlage, eine Nestschaukel, Turnstangen, sowie ein separater durch ein Sonnensegel geschützter Sandkasten für die Kleinsten sind vorhanden.
Weiterhin gibt es eine große Rasenfläche und zusätzliche Freiflächen für die Nutzung von Rollern, Laufrädern und weiteren Fahrzeugen, um den Kindern optimale Bewegungserfahrungen zu bieten.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer Kita.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische KiTa ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:
Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
Ihr Kind steht im Mittelpunkt unseres Kita-Lebens.
Kinder sind aktiv Lernende, das bedeutet, dass wir unsere pädagogischen Angebote am Entwicklungsstand und den Interessen des einzelnen Kindes ausrichten.
Die Kinder können selbstbestimmt handeln und erfahren die Kita als Lebensraum, in dem sie sich geborgen und angenommen fühlen.
Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Anregung von Lebens- und Lernfreude, sowie die Hinführung zur Selbstständigkeit und die Stärkung des Selbstvertrauens.
Da uns Bewegung und der Umgang mit der Natur sehr am Herzen liegen, bieten wir in unserer Kita regelmäßige Walderlebnistage an. Auch dies für Kinder eine Möglichkeit, gesund, stark und selbstbewußt heranzuwachsen.
Als städtische KiTa unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.
Wir arbeiten trägerübergreifend mit den Institutionen und Einrichtungen im Stadtteil zusammen. Das sind:
Wir verstehen unsere pädagogische Arbeit als familienergänzend.
Eine gute Zusammenarbeit ist für uns von großer Bedeutung, denn sie wirkt sich positiv auf ihr Kind aus.
Wir unterstützen Eltern bei ihrer Erziehung durch verschiedene Angebote, wie z. B.:
Aber auch das gemeinsame Planen und Feiern von Festen ( Sommerfest/Weihnachtsfeier...) gehört zum Kita-Alltag.
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinator des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.