Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
---|---|---|---|---|
Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 4 | 8 | 3 | 0 |
Wir sind eine Drei-Gruppen-Einrichtung für 55 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren. Wir bieten Ruhe und Aktivität, eine feste Wochenstruktur, aber dennoch viel Abwechslung - und sorgen so dafür, dass unsere Kinder ihren Rhythmus finden, der ihnen eine förderliche Entwicklung in einem stabilen Umfeld sichert.
Unsere Kinder spielen, singen, forschen und lernen in altershomogenen Gruppen. Hier können sie Spielkontakte knüpfen. Die Erzieherinnen begleiten und unterstützen sie liebevoll. Uns sind gemeinsame Mahlzeiten wichtig: Das von unserer Köchin täglich frisch zubereitete Mittagessen gehört zu den festen Bestandteilen unseres Kita-Alltags, genauso wie das Freispiel, Angebote oder der Stuhlkreis.
Zusätzliche Angebote umfassen z.B. das Turnen, die Sprachförderung durch eine Sprachtrainerin, Ausflüge in den nahegelegenen Wald, musikalische Früherziehung durch eine Musikpädagogin, Projekte und Arbeitsgemeinschaften, die sich nach den Interessen der Kinder richten.
Unsere Gruppenräume haben wir in Gestaltung, Möblierung und Ausstattung der Altersstruktur der Gruppen angepasst. Unsere Kita ermöglicht den Eltern einen großen Einblick in den KiTa-Alltag und setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Team.
Montag bis Freitag von 7:30 - 16:30 Uhr mit folgenden Betreuungszeiten je nach Betreuungsangebot:
3 Wochen Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr
2 Konzeptionstage
Die genauen Termine werden den Eltern am Anfang eines Kindergartenjahres mitgeteilt.
Unser Team besteht aus engagierten und staatlich anerkannten Erzieherinnen.
Die Leitung ist freigestellt. In jeder Gruppe sind 2-3 Erzieherinnen als feste Bezugspersonen. Darüber hinaus arbeiten bei uns eine Integrationskraft (gruppenübergreifend), Praktikanten und eine Vorlesepatin.
Unsere Köchin bereitet alle Mahlzeiten frisch zu. Auf kulturelle Wünsche an den Speiseplan wie auch auf Lebensmittelunverträglichkeiten kann sie daher gut Rücksicht nehmen. Die Speisepläne stellt sie ansonsten nach den Vorgaben der deutschen Gesellschaft für Ernährung zusammen.
Das Team begleitet und unterstützt die Kinder mit Fachwissen, Einfühlungsvermögen und viel Geduld in ihrer individuellen Entwicklung und in der Bewältigung ihres Alltags. Die Bedürfnisse der Kinder stehen dabei für uns ganz obenan.
Unsere Einrichtung ist barrierefrei erreichbar und verfügt über einen großzügigen, freundlichen Eingangsbereich. Dieser wird von den Kindern gerne zum Spielen genutzt. Kleinere Aufführungen und gruppenübergreifende Morgenkreise finden auch hier statt. Von der Eingangshalle aus sind alle Räume schnell erreichbar. Zum einen das Büro, das Personalzimmer und die Küche direkt nebenan.
Die Räume sind passend zum Alter der Kinder eingerichtet und mit abwechslungsreichen Spielmaterialien ausgestattet. Neben den Gruppenräumen gibt es Räume für Kleingruppenarbeiten (Vorschulgruppe, Sprachförderung, integrative Arbeit, Kreativraum, Bewegungsraum, besondere Spielangebote, usw.)
Geschlafen wird in zwei gemütlichen Schlafräumen.
Eine große Turnhalle mit unterschiedlichsten Turngeräten bieten den Kindern den Raum für ausgiebige Bewegung.
Draußen toben ist gesund! Unser großzügiges Außengelände mit altem Baumbestand und sehr viel Grün erstreckt sich rund um die Kita. Es bietet mit unterschiedlich gestalteten Spielbereichen Anreize zum Schaukeln, Klettern, Rutschen, Turnen und Fußballspielen. Außerdem bieten mehrere große Sandflächen den Kindern Platz zum Schaufeln und Buddeln. Eine Wasserbaustelle ist der Magnet für Kinder aller Altersstufen. Das Spielehäuschen und der Kletterturm mit Hängebrücke sind tägliches Abenteuer.
Eine große Auswahl an Fahrzeugen ermöglicht den Kindern, unterschiedliche Arten der Fortbewegung auszuprobieren. Für unsere Kleinsten haben wir eine geschützte und übersichtliche Spielfläche mit eigenem Sandbereich und Rutsche.
Wir sind täglich mit entsprechender Kleidung an der frischen Luft. Wenn nicht auf dem eigenen Gelände, dann unternehmen wir regelmäßige Ausflüge in den Wald oder zu den nahe gelegenen Spielplätzen.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer Kita.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische KiTa ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:
1.) Für uns steht die individuelle Förderung jedes Kindes im Mittelpunkt, unabhängig von Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft.
2.) Die sprachliche Entwicklung fördern wir systematisch und kontinuierlich.
3.) Den Bildungsprozess Ihres Kindes dokumentieren wir in einem persönlichen Bildungsbuch.
4.) Wir begleiten und unterstützen Ihr Kind, aktiv an der Gestaltung des Kita-Alltags mitzuwirken. So lernt es, wie es wirksam Einfluss nehmen kann.
5.) Wir möchten mit Ihnen als Experten für Ihr Kind partnerschaftlich zusammen arbeiten.
Wir laden Sie ein, das Leben in unserer Kita mit zu gestalten.
Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bereichen:
Das Leitziel unserer Kita ist Chancengleichheit für alle Kinder: Jedes Kind hat bei uns das Recht auf individuelle Entwicklungsförderung. Besonders wichtig ist uns dabei eine Atmosphäre der Wertschätzung, in der jedes Kind seine Begabungen ausschöpfen kann.
Weil sich in unserer KiTa die Kinder in altershomogenen Gruppen (1-3 Jahre/ 3-4 Jahre/ 4-6 Jahre) spielend bilden können, sind wir in der Lage, Angebote gezielt an den Fähigkeiten und Interessen der Entwicklungsstufen auszurichten. So gewährleisten wir spannende Aktivitäten, ohne die Kinder zu über- oder unterfordern.
Regelmäßig arbeiten wir an einem Thema gleich über mehrere Wochen. In einem Projektordner wird alles dokumentiert. Diese Projektbücher sind für Kinder, Eltern und Mitarbeiterinnen schöne Erinnerungen, aber auch Ausweis vieler spannender und kreativer Lernerfahrungen.
Als städtische KiTa unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.
Mit folgenden Institutionen arbeiten wir regelmäßig zusammen:
Die Erzieherinnen gehen in der KiTa-Zeit eine Erziehungspartnerschaft mit Ihnen ein. Das heißt: Wir möchten Ihr Vertrauen gewinnen, mit Ihnen in einen Dialog kommen und von Ihrer Erfahrung profitieren. Im Gegenzug bieten wir Ihnen ein hohes Maß an Professionalität an.
Sie haben die Möglichkeit aktiv den Alltag in der Kita mit zu gestalten, um so das bestmögliche für die Kinder der Einrichtung zu erwirken. Darüber hinaus sind wir bestrebt, regelmäßig zu erfahren, was Eltern bewegt und wie wir gemeinsam unsere Zusammenarbeiten umsetzen.
Die intensive Zusammenarbeit von Eltern und Erzieher/innen findet statt im Rahmen von:
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Vorrang für Kinder von 1 bis 2 Jahren
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden. Die Vergabe erfolgt zentral durch die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Kinder unter 1 Jahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
4. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.