Unser Service-Telefon: 0251 492-5877
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 0 | 0 | 0 | 0 |
Wir sind eine kleine, sehr familiäre Einrichtung. Unsere Kita befindet sich in der ehemaligen "Mecklenbecker Volksschule", einem Gebäude aus dem Jahre 1894. Das schöne alte Haus mit seiner besonderen Atmosphäre bietet auf zwei Etagen viel Platz für eine Kleinkind- und eine Kindergartengruppe.
Montag - Freitag von 7.30 - 16.30 Uhr mit folgenden Betreuungszeiten je nach Angebot:
Die KiTa ist an maximal 25 Tagen im Jahr geschlossen. Die Schließungstage befinden sich innerhalb der Schulferien, in der Regel sind es 3 Wochen im Sommer, 1 Woche im Herbst oder zu Ostern sowie zwischen Weihnachten und Neujahr. Die Ferientage werden mit dem Elternbeirat abgestimmt und noch vor Beginn des neuen Kalenderjahres mitgeteilt.
In unserer Einrichtung arbeiten ausschließlich staatlich anerkannte Erzieherinnen.
6 Mitarbeiterinnen kümmern sich liebevoll um die Kinder, unterstützt von einer Erzieherin im Anerkennungsjahr.
Die Einbindung einer modernen, kindgerecht ausgestatteten KiTa in ein historisches Gebäude mit hohen, hellen Räumen im Erdgeschoß und altem Fachwerk im Obergeschoß macht den besonderen Reiz unserer Einrichtung aus.
Die Kindertageseinrichtung umfaßt insgesamt:
Hohe, alte Bäume, Rasenflächen, Sand, Wasser und ein altes Backsteinhaus - der 1.265qm große Außenbereich bietet den Kindern vielfältige Spielmöglichkeiten. Ein Sandspielbereich mit Klettergerüst und Rutsche, Spielhäuschen, Turnstangen und Wasseranschluß grenzt an eine große Rasenfläche.
Damit auch die Kleinsten ungestört vom übrigen Betrieb spielen können, haben die Kinder unter drei Jahren eine eigene Sandfläche.
Das alte Backsteinhaus in der Mitte des Gartens dient als Spiel-und Gerätehaus. Hier verwahren wir Tische und Bänke für den Garten, Sandspielzeug oder Fahrzeuge wie Dreiräder, Roller und Inliner , mit denen die Kinder auf einer versiegelten Fläche "rund ums Häuschen" fahren können. Ebenso befinden sich hier Spielmaterialien ( Decken, große Papp-Elemente, Tücher , Seilchen u.s.w.) mit denen sich die Kinder ihre eigenen Spielwelt aufbauen.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer Kita.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische Kita ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:
Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
Die pädagogischen Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit setzen wir gezielt um, denn bei uns können Kinder :
Besonderen Wert legen wir auf die soziale Erziehung der Kinder. Kleine und große Kinder leben in einer Gemeinschaft - unsere Kinder lernen freundlich miteinander umzugehen und Rücksicht auf andere zu nehmen.
Musik ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit. Musikalische Bildung ist wichtig, damit ein Kind sich körperlich und seelisch gesund entfalten kann. Die Musik ist so lebendig wie unsere Kinder: fröhlich und laut, manchmal leise und verhalten, aber immer verbindend. Alte und neue Lieder, Singen zur Gitarrenbegleitung, Tanz und Rhythmus - all das gehört in unseren Alltag. Singen und gemeinsames Musizieren machen einfach Spaß und auch die Kleinsten machen schon mit.
Als städtische Kita unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten und unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bilden sich regelmäßig fort.
Im sogenannten Sozialkreis Münster-Mecklenbeck treffen sich regelmäßig die Vertreter der verschiedenen Mecklenbecker Einrichtungen, z.B. :
Für die Vernetzung unserer Kita sind die Kontakte zu anderen Einrichtungen und Institutionen sehr wichtig, so können wir die KiTa im Stadtteil öffnen und im Sinne unserer Kinder mit anderen kooperieren.
Bei uns können Eltern sich in einer überschaubaren Gemeinschaft wohlfühlen und haben die Möglichkeit aktiv mitzuwirken. Bei besonderen Projekten wie z.B. Veranstaltungen für Vorschulkinder oder Festen ( z.B. jährliches Sommerfest) nehmen wir die Vorschläge und Unterstützung der Eltern gerne an.So helfen Eltern uns auch als Vorlesepaten mit oder beim Erste-Hilfe-Kurs.
Grundlegende Informationen werden immer in Elternbriefen zusammengefasst und an alle verteilt.
In der Gruppe der unter dreijährigen Kinder ist der tägliche Austausch zwischen Eltern und Erziehern darüber hinaus unverzichtbar. Schließlich sind die Eltern die Experten für ihr Kind, weshalb wir ihre Mitarbeit hoch schätzen.
Im Elternbeirat und als Vertreter im Rat der Einrichtung freuen wir uns über Elternengagement. Dort gilt es pädagogische Grundsätze gemeinsam zu beraten.
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Vorrang für Kinder von 1 bis 2 Jahren
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden. Die Vergabe erfolgt zentral durch die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Kinder unter 1 Jahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
4. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 492-5877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.