Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Familienzentrum
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 5 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 8 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 1 | 0 | 0 | 0 |
Herzlich Willkommen in unserer gemütlichen Kita Kinderhaus. Bei uns geben Sie Ihr Kind vom Babyalter an in gute Hände.
Wir bieten Raum für 4 Gruppen.
Im Haupthaus haben wir
Gegenüber dem Haupthaus ist in großzügigen Räumen eine weitere Gruppe für 10 Kinder von 0 bis 3 Jahren untergebracht. Unseren Jüngsten reservieren wir damit einen eigenen, geschützten Raum, in dem sie in das Kitaleben hinein wachsen können.
Für Kinder mit einem anerkannten besonderen Förderbedarf stehen uns zusätzliche Personalstunden zur Verfügung.
Die Betreuungszeiten werden individuell und verbindlich innerhalb dieser Zeiten vereinbart.
Wir schließen während der Schul-Sommerferien drei Wochen, außerdem zwischen Weihnachten und Neujahr.
Einzelne Tage wie ein Brückentag und Konzeptionstage kommen dazu und werden sehr frühzeitig bis zum November des Vorjahres bekannt gegeben.
Wir sind ein Team von ausgebildeten Fachkräften wie Kinderpflegerin, Kinderkrankenschwester, ErzieherInnen und Heilpädagoginnen, wie das Gesetz es vorsieht.
Unser Koch sorgt vom Frühstück an für die gute Verpflegung und gesunde Ernährung Ihres Kindes und kocht jeden Mittag ein frisches Essen. Dabei wird sie von unserer Küchenhilfe unterstützt.
In hellen, freundlich und kindgerecht ausgestatteten Gruppenräumen und den dazu gehörigen geräumigen Nebenräumen findet Ihr Kind alles, was es braucht, um einen abwechslungsreichen Tag zu erleben - anregend und voller neuer Erfahrungen.
Unsere Turnhalle ist sehr gut ausgestattet, es gibt Ateliers für kreatives, künstlerisches Gestalten und im Flur stehen zusätzliche Spielflächen zur Verfügung.
Die tägliche erholsame Mittagsruhe findet in separaten Schlafräumen und der Turnhalle statt.
Unser großzügiges Außengelände von knapp 2.500 qm bietet Platz zum Schaukeln, Klettern, Fahren, Buddeln und Toben für alle Altersgruppen. Der dichte Bewuchs mit Sträuchern und Bäumen rundherum lädt zum Verstecken, Höhlen bauen und Abenteuerspielen ein.
Ein renovierter Bauwagen ist Rückzugsbereich und Spielhaus. Im angrenzenden Garten bauen die Kinder Kräuter, Gemüse und Blumen an.
Den Grillplatz nutzen wir, um am Lagerfeuer Stockbrot zu backen oder Würstchen zu grillen.
Verschiedene Schaukeln, Klettermöglichkeiten, mehrere Sandbereiche, eine Wasserstelle, eine Wiese mit Torwand und Pflasterflächen laden zu ganz unterschiedlichen Aktivitäten ein.
Die Kleinkinder im Haus gegenüber haben auf einer knapp 250 qm großen Dachterrasse einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Spielbereich.
Kinder lernen vom ersten Atemzug an, lange, bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer Kita. Deshalb sind wir eine Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (Kinderbildungsgesetz KiBiz) nehmen wir als städtische Kita ernst, setzen ihn um und füllen ihn besonders in diesen fünf Bereichen mit Leben:
Eine anregende Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
Ihr Kind mit seinen Bedürfnissen, Fragen, Erlebnissen und Fähigkeiten steht für uns an erster Stelle bei unseren Überlegungen, Planungen und unserem Handeln.
Kinder entdecken die Welt spielend. Daher stehen die Spielmöglichkeiten und -anregungen als Basis für alle Lernerfahrungen bei uns im Mittelpunkt, und wir integrieren Kinder mit verschiedenen Bedürfnissen und mit Förderbedarf.
Wir möchten, dass sich Ihr Kind hier wohl und geborgen fühlt.
Unsere Schwerpunkte liegen bei der Bewegungserziehung und bei kreativen Angeboten jeder Art.
Unsere Turnhalle mit ihrer vielfältigen Ausstattung gerade auch an "Hengstenberg"- Materialien (Holzgeräte, die barfuß genutzt werden) lädt Kinder jeden Alters dazu ein, eigene Grenzen kennen zu lernen und auszudehnen und die eigene Körperwahrnehmung zu schulen.
In unserem Atelier finden sich außer vielen verschiedenen Kreativ-Materialien auch ein Ton-Brennofen, eine Werkbank und Staffeleien.
Als städtische Kita unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten, und unsere MitarbeiterInnen bilden sich regelmäßig weiter.
Der Austausch mit Ihnen über Ihr Kind ist uns sehr wichtig.
Deshalb suchen wir regelmäßig das Gespräch mit Ihnen: beim Bringen und Abholen, mit Terminabsprache oder auch spontan.
Wir laden zu gemeinsamen Festen und Feiern ein und gestalten mit Ihnen im Elternbeirat und im Rat der Einrichtung Rahmenbedinungen wie die Aufnahmekriterien oder Schließungszeiten und klären mit Ihnen Ihre Anliegen.
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Vorrang für Kinder von 1 bis 2 Jahren
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden. Die Vergabe erfolgt zentral durch die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Kinder unter 1 Jahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
4. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.