Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Familienzentrum
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 8 | 2 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 2 | 4 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 5 | 0 | 0 | 0 |
Wir sind eine städtische Kita für 80 Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt und liegen am nördlichen Rand von Gievenbeck. Seit 2013 können wir fünf Gruppen anbieten, überwiegend mit Ganztagesplätzen, um die Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Da die Kinder einen Großteil des Tages in der Kita verbringen, legen wir viel Wert auf eine familiäre Atmosphäre. Die Kinder, aber durchaus auch die Eltern, sollen sich bei uns zu Hause fühlen. Unsere großzügigen Räumlichkeiten sind Voraussetzung für vielfältige Angebote. Bei uns können sich die Kinder frei entfalten.
Montag bis Donnerstag von 7.15 - 16.30 Uhr
Freitag von 7.15 - 15.15 Uhr
mit folgenden Betreuungszeiten je nach Betreuungsangebot:
25 Tage im Jahr ist die Kita geschlossen:
3 Wochen in den Schulsommerferien, an Brückentagen,
zwischen Weihnachten und Neujahr sowie für 2 pädagogische Teamtage.
Ein Team von 18 pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgt dafür,
dass sich die Kinder in unserer Kita wohlfühlen und optimal betreut und gefördert werden. Wir freuen uns über zwei männliche Erzieher in unserem Team. Einige unserer Kolleginnen und Kollegen bringen Zusatzqualifikationen zur Heilpädagogin, Motopädin, Kleinkindpädagogin, Elternkursleitung oder für die systemische Familienberatung mit.
In der Mittagszeit kümmert sich eine Hauswirtschaftskraft darum, dass das von der "Stattküche" angelieferte Mittagessen vorbereitet wird. Bei der Auswahl des Essens achten wir auf Qualität, eine ausgewogene Zusammenstellung, kulturelle Eßgewohnheiten und eventuelle Lebensmittelunverträglichkeiten der Kinder.
Unsere helle und freundliche Einrichtung verfügt über viel Platz, um den Bedürfnissen der Kinder nach Spiel und Entspannung, Bewegung und kreativer Entfaltung gerecht zu werden:
Fünf großzügig geschnittene, individuell ausgestattete Gruppenräume sind jeweils mit Küchenzeile, Gruppennebenraum und Waschraum mit Wickelplatz ausgestattet. Wir haben außerdem
Sie sind die ideale Voraussetzung dafür, dass sich die Kinder den ganzen Tag bei uns wohlfühlen.
Ein kleines Elterncafé im großen Flur lädt die Eltern täglich zum Austausch mit anderen Eltern ein.
Im Obergeschoss haben wir noch einen Gruppenraum für die offene Kinder-Stadtteilarbeit (Kinderoase für 6 - 11 jährige Kinder) eingerichtet.
Den Kindern steht ein großes Außengelände von fast 3.000 qm zur Verfügung.
Neben den tollen Spielgeräten (großes Klettergerüst mit Rutsche und Wackelbrücke, Spielhäuschen,
Schaukeln, Turnstangen, Balancierbalken und Wipptiere) können sich die Kinder in der Nestschaukel wohlig einkuscheln oder aber zum wilden Ritt über die Wellen starten.
Die Wasseranlage animiert die Kinder zum Matschen und Experimentieren und sorgt im Sommer für Abkühlung. Bei Hitze stellen wir das Planschbecken auf. Im Sand können die Kinder buddeln und bauen, wenn sie nicht gerade durch die Büsche schleichen, Indianer spielen oder die Haltbarkeit der Kletterbäume erforschen. Die Beete bieten viel mehr als Säen und Pflanzen hegen: Dort lässt sich auch gut das Kleingetier beobachten.
Für die Kleinkinder gibt es einen separaten Bereich mit altersentsprechenden Spielgeräten und Sandflächen, wo sie geschützt ihre ersten Schritte festigen, bevor sie sich ins Getümmel mit den größeren Kindern wagen.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer Kita.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische Kita ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:
Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
Unser Schwerpunkt ist die individuelle Förderung eines jeden Kindes, denn jedes Kind bringt unterschiedliche Lernerfahrungen mit. Dabei ist uns wichtig, dass die Kinder Raum und Zeit haben, in denen sie spielen können, um sich ganzheitlich zu entwickeln: Freunde finden, Spaß miteinander haben, die eigene Kreativität umsetzen, mit allen Sinnen Erfahrungen machen, sich bewegen, selbständig werden und die eigene Persönlichkeit entfalten.
Wir arbeiten integrativ: Kinder mit besonderem Förderbedarf werden durch eine zusätzliche Fachkraft unterstützt.
Als städtische Kita unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.
Im Rahmen des pädagogischen Arbeitskreises Gievenbeck sind wir mit allen Institutionen und Einrichtungen im Stadtteil gut vernetzt. Das garantiert uns bei Handlungs- und Beratungsbedarf kurze Wege. Wir arbeiten gut zusammen mit der Caritas Beratungsstelle, der Frühförderstelle des Gesundheitsamtes, der Beratungsstelle für Kindertagespflege, den Kinderärzten, Logopäden, Ergotherapeuten und Grundschulen.
Im Rahmen des Familienzentrums kooperieren wir darüber hinaus intensiv mit den anderen Kindertageseinrichtungen im Stadtteil, den Tagespflegepersonen, dem Mum (Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum), der Familienbildungsstätte (asb) und dem Fachwerk Gievenbeck.
Der regelmäßige Austausch mit den Eltern ist wichtig für eine gute Erziehungspartnerschaft. Zum einen geben wir einen Einblick in unsere Arbeit, zum anderen bekommen wir von Ihnen Informationen über Rituale, Gewohnheiten und aktuelle Ereignisse.
Zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres wählen die Eltern einen Elternbeirat gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Er bildet zusammen mit Trägervertretern, Leitung und Gruppenleitungen den Rat der Einrichtung.
Ihre Beteiligung bei Elternabenden ist wichtig für eine lebendige Zusammenarbeit. Über Elternbriefe, Pinnwände und Aushänge im Windfang versorgen wir Sie mit wichtigen Informationen aus der Kita und unserem Familienzentrum, oder auch z. B. von der Musikschule oder aus dem Stadtteil. Interne Informationen, z. B. über aktuelle Themen in der Gruppe und über Aktivitäten der Kinder, hängen neben den Gruppenraumtüren.
Wir laden Sie auch ein, zu hospitieren und einen Vormittag in der Gruppe zu verbringen. Über Ihre Mithilfe bei Festen und Feiern freuen wir uns.
Ergänzend zur professionellen Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder hat sich unsere Kita im Sommer 2008 auf den Weg gemacht, sich als Familienzentrum weiter zu entwickeln.
Unser Ziel ist es, den gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kita mit Angeboten der Familienförderung, Familienbildung und -beratung zusammenzuführen, um Ihnen als Familie ein wohnortnahes, vielfältiges und leicht zugängliches Angebot zur Verfügung zu stellen.
Wir bilden zusammen mit der städtischen Kita Am Gievenbach und der Outlaw-Kita Gescherweg
das Familienzentrum Toppheide. Im Oktober 2009/2013 erhielten wir unsere Zertifizierung/Re-Zertifizierung und das Gütesiegel NRW.
Zu unseren Aufgaben gehört es, die bereits im Umfeld vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu bündeln, zu vermitteln und in Kooperation mit anderen Diensten und Institutionen neue bedarfsgerechte Angebote für Familien im Umfeld zu entwickeln, insbesondere in den Bereichen:
Unsere Kooperationspartner sind:
Unser aktuellen Angebote finden Sie in unserem Flyer, auf Plakaten und ggf. in der Zeitung. Dort stehen die genauen Termine für:
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Vorrang für Kinder von 1 bis 2 Jahren
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden. Die Vergabe erfolgt zentral durch die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Kinder unter 1 Jahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
4. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.