Unser Service-Telefon: 0251 492-5877
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 0 | 0 | 0 | 0 |
Die städtische Kindertageseinrichtung Loddengrund befindet sich im Stadtteil Gremmendorf und liegt in einem verkehrsberuhigten Wohngebiet, umgeben von Wiesen, Feldern und einem Waldstück.
Das Betreuungsangebot der Einrichtung umfasst insgesamt 75 Plätze in einer Gruppe für Kinder unter drei Jahren, einer Gruppe für Kinder ab zwei und zwei Gruppen für Kinder ab drei Jahren.
In unserer Einrichtung werden Kinder mit und ohne besonderen Förderbedarf mit einem integrativen Ansatz gemeinsam in ihrer Entwicklung begleitet, gefördert und betreut.
Die Einrichtung ist von Mo. - Fr. von 7.15 - 16.15 Uhr mit folgenden Betreuungszeiten geöffnet:
bis zu 25 Stunden:
bis zu 35 Stunden:
bis zu 45 Stunden:
Die Schließungszeiten (bis zu 25 Tage im Jahr) werden jährlich bedarfsgerecht im Rat der Kindertageseinrichtung festgelegt und den Eltern zu Beginn des Kindergartenjahres mitgeteilt.
Unser Team besteht aus 14 pädagogischen Fachkräften in Voll- und Teilzeit, die ihre vielfältigen Fachkenntnisse in die tägliche Arbeit mit den Kindern einbringen.
Ergänzt wird das Team durch eine Erzieherin im Anerkennungsjahr, sowie eine Auszubildende in der Praxisintegrierten Ausbildung (PIA).
Der hauswirtschaftliche Bereich wird durch eine Hauswirtschafterin betreut.
Die Einrichtung verfügt über ein großzügiges, helles und freundliches Raumprogramm, das den Kindern eine anregungsreich gestaltete Umgebung bietet.
Unser Raumprogramm entspricht den "Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen" des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe und umfasst:
Unser weitläufiges, naturnahes, kindgerechtes Außengelände mit altem Baumbestand bietet vielfältige Möglichkeiten für Bewegung, Entdeckungen und unterschiedlichste Sinneserfahrungen.
Ein Piratenschiff, eine Reckstange, ein Spielhäuschen sowie eine Nestschaukel laden die Kinder zum Spielen ein. Ein großer Sandspielbereich mit Wasserstelle sowie die übrige Freifläche bieten sich den Kindern zum Spielen, Toben und Experimentieren an.
Für Kinder unter 3 Jahren steht ein eigener Außenspielbereich mit Rutsche, Sandspielbereich und Schaukel zur Verfügung.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer Kita. Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische Kita ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:
Eine anregungsreiche Umgebung, eine verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
In unserer Einrichtung bildet der situationsorientierte Ansatz die Grundlage der pädagogischen Arbeit. Dieser Ansatz beinhaltet ein ganzheitliches Lernen in Zusammenhängen, bei dem alle Dimensionen des Wahrnehmens und Erlebens (kognitiv, sinnlich, körperlich, emotional, individuell und sozial) und des Ausdrucks (sprachlich, motorisch, musisch, kreativ) einbezogen werden.
Die Erzieherinnen greifen Schlüsselsituationen in der aktuellen Lebenssituation der Kinder auf und ermöglichen den Kindern durch entsprechend alters- und entwicklungsgemäße pädagogische Angebote, Fähigkeiten und Wissen für die Gegenwart und die Zukunft zu erwerben.
Als städtische KiTa unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.
Die Einrichtung arbeitet mit den unterschiedlichen Institutionen der Jugenhilfe, den Schulen und sonstigen Arbeitsbereichen mit Stadtteilbezug vor Ort eng zusammen. Dazu gehören:
Uns ist es wichtig, mit Ihnen als Eltern in einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft, die von gegenseitiger Wertschätzung geprägt ist, für eine gute Entwicklung des Kindes zusammenzuarbeiten.
Wir möchten die Förderung des Kindes in der Familie ergänzen und Sie als Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages unterstützen.
Vielfältige Formen der Zusammenarbeit stehen dafür zur Verfügung:
z. B.:
- Elterngespräche
- regelmäßige Entwicklungsgespräche
- Hospitationen
- Elternnachmittage/-abende
- Feste und Veranstaltungen für Eltern und Kinder
Sie haben die Möglichkeit in Rahmen unterschiedlicher Gremien die Arbeit der Kindertageseinrichtung mit zu gestalten. Dazu gehören:
- die Elternvollversammlung
- der Elternbeirat
- der Rat der Tageseinrichtung
- sowie der Jugendamtselternbeirat
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z. B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Für die Vereinbarung der Aufnahmekriterien von Kindern in die Einrichtung ist gemäß § 9a Abs. 6 KiBiz der Rat der Kindertageseinrichtung zuständig. Der Rat der Einrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Vorrang für Kinder von 1 bis 2 Jahren
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden. Die Vergabe erfolgt zentral durch die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Kinder unter 1 Jahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
4. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 492-5877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.