Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 0 | 0 | 0 | 0 |
Es gibt insgesamt 75 Plätze in 4 Gruppen mit folgender Gruppenstruktur:
2 Gruppen mit 45 Plätzen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
1 Gruppe mit 20 Plätzen für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
1 Gruppe mit 10 Plätzen für Kinder von 1 bis 3 Jahren
in allen Gruppen werden Plätze mit 35 und 45 Stunden Betreuung angeboten
Mit verlängerten Öffnungszeiten, unserer so genannten „Extrazeit" montags-donnerstags von 16.00- 18.00 Uhr, gehen wir speziell auf die Bedürfnisse von berufstätigen Eltern ein. Dies ist allerdings ein kostenpflichtiges Angebot.
Unsere Einrichtung schließt 25 Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Termine werden mit dem Rat der Tageseinrichtung besprochen und zu Beginn des Kindergartenjahres mitgeteilt.
Wir sind ein großes, motiviertes Team von professionellen Fachkräften und hohen pädagogischen Zielen und persönlichen Ansprüchen, vor allem aber Spaß an der Arbeit.
Unsere „Küchenfee" betreut den gesamten Küchenbereich in der Mittagszeit.
Unsere vier gemütlich gestalteten Gruppenräume verfügen alle über einen Licht durchfluteten Nebenraum, der zum Bauen mit vielfältigsten Materialien einlädt. Die beiden U3- Räume im Ober- und Untergeschoss haben darüber hinaus einen zweiten zusätzlichen Nebenraum, um gerade den jüngeren Kindern genügend Freiraum und Spielmöglichkeiten zu geben.
Im Eingangsbereich lädt eine gemütliche Sitzecke zum Verweilen ein, das dort stehende Aquarium ist gerade bei den Kindern sehr beliebt. Nach der Bringzeit werden die Flure zum Spielen benutzt, denn dort stehen vielfältige Theaterrequisiten, der Kletterturm, kleine Bewegungselemente und ein Bällebad.
Unsere Mehrzweckhalle hat einen Materialraum, der keine Wünsche offen lässt. Wir nutzen die Mehrzweckhalle für gruppeninternes Turnen, aber auch für gemeinsame Aktionen, wie Tanz, Theater, Singerunde und Aufführungen.
Das Träumeland (Schlafraum), die Kinderbücherei, die Forscherwerkstatt für besondere Angebote, ein Personalraum für Pausen und Besprechungen, sowie eine Küche komplettieren das ausgewogene Raumkonzept.
Auf dem großen Außengelände (ca. 2900 qm) stehen viele schattenspendende Bäume. Die Kinder spielen in dieser spielfreudigen Umgebung Verstecken, Fangen und Rollenspiele. Zahlreiche Klettermöglichkeiten gibt es draußen für Große und Kleine. Zusammen mit der Balancierstange und dem Tippi (im Sommer) geben sie den Kindern unterschiedlichste Anregungen.
Der riesige Sandkasten mit Wasserspielmöglichkeiten ist vor allem im Sommer sehr beliebt.
Auf dem langen gepflasterten Rundparcours können die Kinder mit ihren Fahrzeugen erste Regeln des Verkehrs und des sozialen Miteinanders üben.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer Kita.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische Kita ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:
1.) Für uns steht die individuelle Förderung jedes Kindes im Mittelpunkt, unabhängig von Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft.
2.) Die sprachliche Entwicklung fördern wir systematisch und kontinuierlich.
3.) Den Bildungsprozess Ihres Kindes dokumentieren wir in einem persönlichen Bildungsbuch.
4.) Wir begleiten und unterstützen Ihr Kind, aktiv an der Gestaltung des Kita- Alltags mitzuwirken. So lernt es, wie es wirksam Einfluss nehmen kann.
5.) Wir möchten mit Ihnen als Experten für Ihr Kind partnerschaftlich zusammen arbeiten.
Wir laden Sie ein, das Leben in unserer Kita mit zu gestalten.
Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen
Als städtische Kita unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.
Um die genannten Bildungsbereiche inhaltlich zu füllen, arbeiten wir nach dem situationsorientierten Ansatz. Wir schauen also auf die konkrete Lebenssituation jedes unserer Kinder. Kinder lernen ganzheitlich und in Erfahrungszusammenhängen, dabei erleben sie mit allen Sinnen und drücken sich in allen möglichen Formen aus. Unsere Aktivitäten planen und organisieren wir in kindgerechter Art und an die jeweilige Situation des Tages angepasst.
Unsere Schwerpunkte:
Tanz – Theater – Musik
Mit Musik geht vieles leichter. Musik hat einen positiven Effekt auf die geistige Entwicklung des Kindes und macht viel Spaß. Daher singen wir täglich mit allen Kindern, tanzen mit den Vorschulkindern und spielen Theater.
Darüber hinaus treffen die Kinder sich wöchentlich zu einer gemeinsamen „Singerunde" mit Gitarre. Die dort gesungenen Lieder werden den Eltern vorgetragen und können auf einer von den Kindern besungenen CD auch zu Hause angehört werden.
Vorschulpädagogik
Unsere Vorschularbeit erstreckt sich über die gesamte Kindergartenzeit. Trotzdem wird das letzte Jahr noch einmal besonders gestaltet. Immer donnerstags nachmittags treffen sich die „Hobbygruppenkinder" für besondere und interessante Projekte, Aktionen und Ausflüge. Das aktuelle Jahr endet z.B. mit einer Tanztheateraufführung der Vorschulkinder auf dem Übernachtungsfest.
Darüber hinaus sind wir zertifizierte "Faire KiTa" und "BuchkiTa"
Wir als Kindertageseinrichtung verstehen uns als Erziehungspartner der Eltern. Bei Bedarf vermitteln wir fachliche Hilfe oder knüpfen Kontakt zu familienergänzenden Angeboten wie Kindertagespflege. Zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit ist die Einrichtung mit verschiedenen Einrichtungen vernetzt.
Elternarbeit ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Durch gemeinsame Gespräche erfahren wir etwas über die Lebenssituation Ihres Kindes und Sie über die Arbeit unserer Einrichtung sowie über die individuelle Entwicklung Ihres Kindes.
Im gegenseitigen Kontakt sind Sensibilität, Offenheit, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit sowie natürlich die Schweigepflicht für uns eine Selbstverständlichkeit.
Raum für Beratung und Austausch sind beim Anmeldegespräch, im täglichen Kontakt, bei Tür- und Angelgespräch sowie beim Einzelgespräch ( nach Vereinbarung). In Elterngesprächen führen wir Sie durch die individuellen Erlebnisse Ihres Kindes. Alle Entwicklungen und Kunstwerke Ihres Kindes tragen wir für Sie zusammen und geben sie Ihnen in einem Bildungsbuch an die Hand.
Für ein gutes Gelingen unserer Arbeit sind wir ein Stück weit auf die Elternmithilfe angewiesen, z.B. bei Festen, Ausflügen und Angeboten für Eltern und Kinder.
Die gesetzliche Mitbestimmung findet bei uns natürlich auch statt. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich in dem Förderverein der Einrichtung einzubringen.
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Vorrang für Kinder von 1 bis 2 Jahren
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden. Die Vergabe erfolgt zentral durch die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Kinder unter 1 Jahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
4. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.