Unser Service-Telefon: 0251 492-5877
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 1 | 1 | 0 | 2 |
Die städtische Kindertageseinrichtung Nienberge-Häger liegt am nordwestlichen Stadtrand. Mit weitem Blick auf Wiesen und Felder steht das zweistöckige Gebäude idyllisch am Waldrand.
Große, lichtdurchflutete Räume sind gefüllt mit klarer Funktion. Wir lesen im Leseraum, konstruieren im Bauraum, basteln, forschen und experimentieren im Kunstraum, sporteln, tanzen und musizieren im Bewegungsraum.
Im Sommer leben wir draussen und im Winter auch…nur doppelt eingepackt. Alle Tätigkeiten aus dem Haus sind im Aussengelände umsetzbar. Mit hochgekrempelten Ärmeln richten sich die Kinder ihre Arbeits- und Bewegungsplätze ein.
Themenbezogene Ausflüge führen immer in die Natur oder zum nahegelegenen Bahnhof, sodass die Kinder in 7 Minuten Münsters Innenstadt nebst Kultur erfahren.
Dabei sind viel Freude und Energie unsere stetigen Begleiter, nebst unseren berühmten selbst gebackenen „Hägerschnecken", die kontinuierlich von Kinder-Backteams frisch und duftend aus der Küche geliefert werden.
Unsere Philosophie und Haltung spiegelt sich in den Gruppennamen wieder. Behütet starten die 1 jährigen Kinder in der "NEST" -Gruppe. Mit Beginn des zweiten Lebensjahres bis zum 3. Geburtstag sind die "Nestflüchter" im ganzen Haus unterwegs und entdecken die Folgegruppen.
In unserem Haus treffen sie die „ENTDECKER" (2-3 J.), die „FINDER" (4-5 J.) und die „EXPERTEN" (5-6 J).
Im ersten Jahr entdeckt Ihr Kind die Kitawelt, im zweiten Jahr findet es persönliche Schwerpunkte, und im dritten Jahr kann es sich bereits als Experte Themen selbst erarbeiten und daran wachsen.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.15 - 16.15 Uhr mit folgenden Betreuungsangeboten:
bis zu 25 Stunden, 7.15 - 12.15 Uhr
bis zu 35 Stunden mit Mittagsverpflegung, 7.15 - 14.15 Uhr
bis zu 35 Stunden mit geteilter Öffnungszeit, 7.15 - 12.15 Uhr und 14.15 - 16.15 Uhr
bis zu 45 Stunden mit Mittagsverpflegung, 7.15 - 16.15 Uhr
Insgesamt gibt es 25 Schließungstage im Jahr:
3 Wochen in den Sommerferien sowie 5 Tage zwischen Weihnachten und Neujahr,
2 Brückentage, 2 Teamtage und 1 Tag um Ostern.
Genaue Termine werden den Eltern zu Beginn des Kita-Jahres mitgeteilt.
13 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit bilden das feste Team. Im Jahresrhythmus bereichern Auszubildende und Schülerpraktikanten den Kitaalltag. Die Erzieherinnen und Ergänzungskräfte kümmern sich täglich um die Bildung, Erziehung und liebevolle Betreuung der Kinder. Gruppenübergreifend hat das Team einen festen Tagesablauf erarbeitet. Wir stimmen uns intensiv ab. So erhalten die Kindern einen sicheren Rahmen.
In der Mittagszeit unterstützt uns eine Hauswirtschaftskraft. Für das leibliche Wohl sorgt ein spezieller Kinderessenslieferant. Auf Unverträglichkeiten, Allergien und kulturelle und familiäre Essensabsprachen nehmen wir gern Rücksicht. Die Gerichte sind vollwertig und die Zutaten überwiegend aus kontrolliert biologischem Anbau.
Von der großzügigen Eingangshalle, die für den Morgenkreis, als Essensbereich, für Rollenspiele, Theater und Musikstunden genutzt wird, leiten sich gut sichtbar drei Funktionsräume ab: der Bauraum, der Kunstraum und der Bewegungsraum. Letzterer wird in der Mittagspause zum Schlaf- und Ruheraum.
Am Hallenende befindet sich die Bücherei mit direktem Blick in den Wald. Dort können die Kinder Geschichten hören, eigene Geschichten erzählen oder einfach im Nichtstun ihr Glück finden.
Auch unsere Küche mögen wir sehr. Dort wird wöchentlich gebacken und täglich Pausensnacks von den Kindern zubereitet.
Meterlange Schränke sorgen für das Prinzip „Äußere Ordnung macht innere Ordnung". Durchsichtige Kisten helfen den Kindern, sich selbstständig zurechtzufinden. Unsere Materialschränke bergen reiche Schätze zum Lernen, Konstruieren und kreativen Gestalten.
„Schön wild!" – umgeben von Wald und Wiesen ist der gut 1600 qm große naturnahe Spielplatz mit einer integrierten Gartenhauswerkstatt, Holzpferdestall und anliegendem Bolzplatz.
Aus dem Haus bedarf es nur eines Schrittes und wir stehen in der Natur. Leicht einzusehen, dass Ihr Kind mit robuster Kleidung und Gummistiefeln bei uns bestens aufgehoben ist. Dann kann es seine Spielfreude bei jedem Wetter ausleben und auf Entdeckungsreise gehen.
Neben festen Spiel- und Klettergeräten bietet unser Garten ein begehbares Baum- und Niedrigholzgebüsch, und wir haben zahlreiche Fahr- und Spielzeuge. In einer Familien-Kind-Aktion ist eine wunderbare Erweiterung der Außenspielfläche mit Steinkräuterbeet, Hochbeeten, Obstbäumen, Staudenbepflanzung, Beerenhecken und einem großzügigen Weidennest entstanden.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer Kita.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische Kita ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:
Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
Wir arbeiten kindzentriert: singen, spielen, basteln, forschen, experimentieren, musizieren, konstruieren, sprechen, – die Kinder bestimmen Geschwindigkeit, Ausdruck und Gestaltung. Neben Wissen wollen wir auch Werte vermitteln. Am Wichtigsten sind uns dabei der Respekt vor anderen Menschen und der Mut, sich für das stark zu machen, was man für richtig hält. Themenschwerpunkte und deren Umsetzung ergeben sich bei unserer pädagogischen Arbeit durch das offene Kitasystem , Berücksichtigung von Kitaprozessen, kindorientierte Fragen und Handlungsstrategien, methodische Forschungsarbeit der Kinder in allen Bereichen der Einrichtung und Einbeziehung der naturnahen Umgebung.
Bildungsthemen erarbeiten wir partnerschaftlich. Die Kinder bringen ihre Themen und Fragen mit in die Kita. Die interessierten Mitstreiter geben dieser Themengruppe einen Namen: Die Zahnforscher, die Frühlingsforscher, die Schmetterlings- oder die Kellerasselforscher. Die Fragen zum Thema werden gesammelt, dokumentiert und Antworten in verabredeten Foren erarbeitet. Dies kann ein Treff bei einem Experten, einem besonderen Ausflugsort, oder in direkter Nachbarschaft sein. So verstehen wir individuelle Förderung und gemeinschaftliches Erleben. Sprachförderung findet tagtäglich in Musik, Geschichten, Bewegung und im Erzählen statt. Dank unserer Inklusionsentwicklung können wir mit "Makaton" - eine Form der Gebärdensprache - unterstützen. Wir dokumentieren unsere Arbeit mit Auswertungsbögen, Entwicklungsberichten und persönlichen Bildungsbüchern der Kinder, sowie an unseren „sprechenden Wänden": Kunstwerke, Geschichten, Fotos, Bilder, Skulpturen, O-Töne Ihrer Kinder und dem "Hägertaler" in der Eingangshalle. Als städtische Kita unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.
Mit Eintritt in die Kita entdeckt das Kind die Welt außerhalb der Familie. Wir sorgen für weiche Übergänge des Abschiedes und des Ankommens. Im Kennenlerngespräch entstehen schon erste partnerschaftliche Bezüge. Wichtig ist uns ein kontinuierlicher Austausch zur Entwicklung Ihres Kindes, z.B. bei Eltern- Sprechtagen, Hospitationen und gemeinsamen Aktionen.
Wir freuen uns über Ihre Mithilfe bei Festen, Gemeindeaktionen und Ausflügen ebenso wie über Ihre Teilnahme an Themengruppen der Kinder, Elternnachmittagen, offenen Treffs und Interessensgemeinschaften zu Themen, die im Elternbeirat vorgeschlagen und von der Elternschaft gewählt werden.
Wir forschen und experimentieren in Zusammenarbeit mit der "Stiftung Akademie für Kinder - KiTNa". Aus dieser Kooperation sind zwei Filme entstanden, die wir Ihnen gerne zeigen: "Wie kommt der Ton aus dem Gong" und "Die Kunst des Wartens und die Freiheit des Wachsens".
13.01.2022
Sehr geehrte Eltern,
wir bitten um Verständnis, dass auf Grund des derzeitigen Infektionsgeschehens eine persönliche Kontaktaufnahme vor Ort mit den von Ihnen zur Anmeldung ausgesuchten städtischen Kindertageseinrichtungen nicht stattfinden kann.
Als Ersatz für die Informationsmöglichkeiten wie „Tag der offenen Tür“ bietet die Einrichtung u.a. persönliche Telefongespräche an.
Wir informieren Sie, sobald die Einrichtungen über Möglichkeiten zur persönlichen Kontaktaufnahme mit Ihnen vor Ort verfügen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kitateam
13.01.2022
Platzvergabe ab dem 09.02.2022 im Laufe des Tages ( Vormittags ab 9:00 Uhr)
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Vorrang für Kinder von 1 bis 2 Jahren
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden. Die Vergabe erfolgt zentral durch die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Kinder unter 1 Jahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
4. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 492-5877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.