Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien| 45 | 40 | 35 Block | 35 ohne | 30 | 25 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Plätze für 2-jährige Kinder | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
In unserer Kindertageseinrichtung begleiten wir 95 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt auf ihrem individuellen Entwicklungsweg.
In fünf Gruppen schaffen wir einen Ort, an dem Kinder spielen, lernen, entdecken und sich geborgen fühlen. Unsere Gruppenstruktur umfasst:
- eine U3-Gruppe für Kinder von 1 bis 3 Jahren,
- drei Gruppen für Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt sowie
- eine Gruppe für Kinder von 3 Jahren bis zum Schulstart.
Am idyllischen Ortsrand von Gremmendorf, umgeben von Wald und Wiesen, bietet unsere Kita den idealen Rahmen für kleine und große Entdeckerinnen und Entdecker. Die naturnahe Umgebung lädt täglich dazu ein, die Welt mit allen Sinnen zu erforschen, Fragen zu stellen und Neues auszuprobieren – ganz nach dem Motto von Pippi Langstrumpf: „Das haben wir noch nie versucht, also bin ich völlig sicher, dass wir das schaffen!“
Jedes Kind bringt seine eigene Persönlichkeit, seine Stärken, Interessen und Bedürfnisse mit. Diese Vielfalt bereichert unser Miteinander. Deshalb begegnen wir allen Kindern, mit und ohne Behinderung, mit Offenheit, Wertschätzung und Respekt. Wir schaffen eine Atmosphäre, in der sich jedes Kind willkommen, sicher und angenommen fühlen kann.
Unsere pädagogische Arbeit orientiert sich am situationsorientierten, ganzheitlichen und partizipativen Ansatz. Kinder lernen am besten durch eigenes Erleben, Ausprobieren und Mitgestalten. Wir greifen ihre Interessen auf, schaffen vielfältige Bildungsanlässe und begleiten sie dabei, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Dabei verstehen wir uns als verlässliche Begleiterinnen und Begleiter, die Kinder ermutigen, selbstständig zu handeln, Verantwortung zu übernehmen und ihre Welt aktiv mitzugestalten.
Montag bis Freitag von 7.15 Uhr - 16.15 Uhr
Unsere Kindertageseinrichtung bleibt drei Wochen während der Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
Darüber hinaus gibt es im Laufe des Kita-Jahres einige einzelne Schließtage.
Die genauen Termine werden den Eltern zu Beginn des Kita-Jahres bekannt gegeben.
„Vielfalt ist unsere Stärke – jedes Kind ist einzigartig und genau so willkommen, wie es ist.“
Unser multiprofessionelles Team vereint vielfältige Qualifikationen, Erfahrungen und Fachkompetenzen. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen entwickeln wir uns kontinuierlich weiter und schaffen so eine fundierte pädagogische Grundlage für unsere tägliche Arbeit.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Einrichtung ist die inklusive Pädagogik. Wir verstehen Vielfalt als Bereicherung und begleiten jedes Kind individuell, unabhängig von seinen Voraussetzungen, Fähigkeiten oder seinem Entwicklungsstand. Gemeinsam schaffen wir eine Umgebung, in der sich alle Kinder angenommen, wertgeschätzt und in ihrer Persönlichkeit gestärkt fühlen.
Mit Herz, Fachwissen und einer ressourcenorientierten Haltung fördern wir die Entwicklung jedes einzelnen Kindes. Dabei arbeiten wir eng im Team zusammen und nutzen unsere unterschiedlichen Kompetenzen, um jedes Kind bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen.
„Jedes Kind ist anders. Genau darin liegt seine Stärke.“
Ergänzt wird unser pädagogisches Team durch unsere Hauswirtschaftskraft, die täglich dazu beiträgt, dass sich die Kinder auch im Bereich der Verpflegung und des gemeinsamen Miteinanders rundum wohlfühlen.
Die großzügigen Gruppenräume im Hauptgebäude strahlen eine freundliche, helle und einladende Atmosphäre aus und sind anregungsreich gestaltet. Neben einem großen Mehrzweckraum verfügen wir über mehrere liebevoll gestaltete Aktions- und Ruheräume, so dass die Kinder ihren Bedürfnissen nachgehen können. Auch großen Flure bieten viele Möglichkeiten für Bewegung und Spiele.
Auf dem großzügigen, naturnahen und sehr besonderen Außengelände, das an Wald und Wiese grenzt, finden die Kinder viele Bereiche zum Spielen, Toben und Entdecken. Große Sand- und Grünflächen, ausgestattet mit einer Schaukel, Wippe, Wasserstelle, Balancier- und Klettergerüsten laden ein zum Ausprobieren und Experimentieren. Ein gepflasterter Rundweg wird sehr gerne mit den Kinderfahrzeugen genutzt.
Auch die jüngsten Kinder haben einen eigenen Außenbereich mit einem altersgemäßen Klettergerüst und einer Rutsche.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer Kita.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische Kita ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:
Wir laden Sie ein, das Leben in unserer Kita mit zu gestalten.
Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
Wachsen bedeutet nicht nur ein Mehr an Körpergröße. Es bedeutet auch, zunehmende Selbständigkeit und ein Bewusstsein für sich und die Umwelt zu erlangen. Wir planen unsere Arbeit, nach dem situationsorientierten Ansatz. Dabei gehen wir auf die individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder ein.
Als städtische Kita unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen, bewerten und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.
Wir arbeiten stadtteilorientiert und nutzen das vielfältige Angebot verschiedener Institutionen. Im Zuge dessen kooperieren wir unter anderem mit den örtlichen Kindertageseinrichtungen, den Grundschulen, den Familienberatungsstellen, den örtlichen Arbeitskreisen, mit Kinderärzten und anderen therapeutischen Fachkräften. Außerdem gibt es ein Angebot mit dem Haus der Familie Münster.
Wir streben eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern an, um gemeinsam die Entwicklung des Kindes zu fördern. In regelmäßigen, auf "Augenhöhe" geführten Elterngesprächen tauschen wir uns über die Entwicklung des Kindes aus. Für uns bedeutet eine gelebte Erziehungspartnerschaft gegenseitiges Verständnis und gemeinsames Handeln zum Wohle des Kindes. Der Elternbeirat der Einrichtung engagiert sich intensiv, um die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Team und Träger zu unterstützen.
Vielfältige Formen der Zusammenarbeit stehen dafür zur Verfügung, wie zum Beispiel:
Im gegenseitigen Austausch mit den Eltern sind Sensibilität, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und natürlich die Schweigepflicht für uns eine Selbstverständlichkeit.
In den gesetzlich geregelten Mitwirkungsorganen, wie zum Beispiel dem Elternbeirat, können die Eltern:
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Tag der offenen Tür am 11 Januar 2027
Am 11. Januar 2027 von 16:15 bis 17:30 Uhr laden wir alle interessierten Familien herzlich ein, unsere Kita kennenzulernen. Schauen Sie sich unsere Räumlichkeiten an, lernen Sie unser Team kennen und erfahren Sie mehr über unser pädagogisches Konzept.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Vorrang für Kinder von 1 bis 2 Jahren
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden. Die Vergabe erfolgt zentral durch die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Kinder unter 1 Jahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
4. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinator des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.