Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 1 | 5 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 9 | 4 | 0 | 3 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 19 | 5 | 0 | 7 |
In unserer Kindertageseinrichtung werden in sieben Gruppen 135 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt betreut und gefördert. Wir haben eine Gruppe für Kinder im Alter von 1-3 Jahren, vier Gruppen für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt und zwei Gruppen für Kinder von 3 Jahren bis zum Schulstart.
Unsere KiTa liegt am Ortsrand des idyllischen Stadtteils Gremmendorf und ist umgeben von Wald, und Wiesen. Die naturnahe Lage lädt zum Entdecken und Forschen ein.
Wir berücksichtigen die vielfältigen Fähigkeiten und Bedürfnisse der Kinder (mit und ohne Behinderung) in unserer Kindertagesstätte und begegnen allen, ob groß oder klein, mit Achtsamkeit und Wertschätzung. Unsere pädagogischen Grundsätze sind von einer situationsorientierten, ganzheitlichen und partizipativen Herangehensweise geprägt. Jedes Kind wird in seiner einzigartigen Persönlichkeit geschätzt, sodass es sich geborgen und angenommen fühlt. Wir bieten eine Vielzahl von Aktivitäten und Lernfeldern, die alle Bildungsbereiche abdecken. Kinder lernen durch persönliche Erlebnisse und die damit verbundenen Erfahrungen, die sich an ihrer Lebenswelt orientieren. In diesem Prozess sind wir ihre Begleiter und Unterstützer.
"Entfalte deine Flügel, entdecke die Welt! In unserer Kita erleben Kinder liebevolle Betreuung, inspirierende Bildung und jede Menge Spaß auf ihrem Weg des Wachsens und Lernens."
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr
3 Wochen in den Sommerferien und zwischen Weihnachten und Neujahr.
Ebenso gibt es einzelne Schließungstage.
Die genauen Termine erhalten die Eltern zu Beginn des Kita-Jahres.
Wir bilden ein umfangreiches Team mit vielfältigen Qualifikationen. Mit Einfühlsamkeit und unterstützender Haltung kümmern wir uns um das Wohlergehen, die Bildung, Betreuung und Förderung der uns anvertrauten Kinder. Zusätzlich nehmen wir am Bundesprogramm "Sprachkita" teil und erhalten Unterstützung durch eine zusätzliche Fachkraft.
In Bezug auf die Gemeinschaftsverpflegung wird unser Team durch eine Hauswirtschaftskraft unterstützt.
Die großzügigen Gruppenräume im Hauptgebäude strahlen eine freundliche, helle und einladende Atmosphäre aus und sind anregungsreich gestaltet. Neben einem großen Mehrzweckraum verfügen wir über mehrere liebevoll gestaltete Aktions- und Ruheräume, so dass die Kinder ihren Bedürfnissen nachgehen können. Auch großen Flure bieten viele Möglichkeiten für Bewegung und Spiele.
Momentan ist eine Gruppe in einer Dependance auf dem Kitagelände direkt am Hauptgebäude untergebracht. Auch hier wurde viel Wert auf eine angenehme Atmosphäre bei der Gestaltung der Räume gelegt.
Auf dem großzügigen, naturnahen Außengelände, das an Wald und Wiese grenzt, finden die Kinder viele Bereiche zum Spielen, Toben und Entdecken. Große Sand- und Grünflächen, ausgestattet mit einer Schaukel, Wippe, Wasserstelle, Balancier- und Klettergerüsten laden ein zum Ausprobieren und Experimentieren. Ein gepflasterter Rundweg wird sehr gerne mit den Kinderfahrzeugen genutzt.
Auch die jüngsten Kinder haben einen eigenen Außenbereich mit einem altersgemäßen Klettergerüst und einer Rutsche.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer Kita.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische Kita ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:
Wir laden Sie ein, das Leben in unserer Kita mit zu gestalten.
Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
Wachsen bedeutet nicht nur ein Mehr an Körpergröße. Es bedeutet auch, zunehmende Selbständigkeit und ein Bewusstsein für sich und die Umwelt zu erlangen. Wir planen unsere Arbeit, nach dem situationsorientierten Ansatz. Dabei gehen wir auf die individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder ein.
Als städtische Kita unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen, bewerten und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.
Wir arbeiten stadtteilorientiert und nutzen das vielfältige Angebot verschiedener Institutionen. Im Zuge dessen kooperieren wir unter anderem mit den örtlichen Kindertageseinrichtungen, den Grundschulen, den Familienberatungsstellen, den örtlichen Arbeitskreisen, mit Kinderärzten und anderen therapeutischen Fachkräften. Außerdem gibt es ein Angebot mit dem Haus der Familie Münster.
Wir streben eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern an, um gemeinsam die Entwicklung des Kindes zu fördern. In regelmäßigen, auf "Augenhöhe" geführten Elterngesprächen tauschen wir uns über die Entwicklung des Kindes aus. Für uns bedeutet eine gelebte Erziehungspartnerschaft gegenseitiges Verständnis und gemeinsames Handeln zum Wohle des Kindes. Der Elternbeirat der Einrichtung engagiert sich intensiv, um die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Team und Träger zu unterstützen.
Vielfältige Formen der Zusammenarbeit stehen dafür zur Verfügung, wie zum Beispiel:
Im gegenseitigen Austausch mit den Eltern sind Sensibilität, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und natürlich die Schweigepflicht für uns eine Selbstverständlichkeit.
In den gesetzlich geregelten Mitwirkungsorganen, wie zum Beispiel dem Elternbeirat, können die Eltern:
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Vorrang für Kinder von 1 bis 2 Jahren
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden. Die Vergabe erfolgt zentral durch die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Kinder unter 1 Jahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
4. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.