Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
---|---|---|---|---|
Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 2 | 0 | 2 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 1 | 2 | 11 | 0 |
In diesem Jahr bieten wir einen Tag der offenen Tür am Montag, den 13.01.2024 von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr an.
An diesem Nachmittag können Sie und Ihre Kinder unsere Räumlichkeiten und uns kennenlernen.
Es freuen sich das Drostenhofteam
und Ihre Sonja Platte
Unsere städt. Kindertageseinrichtung Am Drostenhof ist eine Kindertageseinrichtung bestehend aus drei Gruppen.
Die Kita befindet sich im Ortskern von Wolbeck an der Marktstr. 9. Bei uns gibt es die Möglichkeit insgesamt 65 Kinder im für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht zu betreuen.
Montag - Freitag 07.00 - 16.00 Uhr mit folgenden Betreuungszeiten:
Ferien/Schließungstage:
Die genauen Termine werden den Eltern am Anfang des Kindergartenjahres mitgeteilt.
Entsprechend den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) arbeiten ausgebildete Fachkräfte als Erzieherinnen und Ergänzungskräfte sowie eine Hauswirtschaftskraft in der Kindertageseinrichtung.
Unser Standort an der Marktstr. 9 verfügt über:
Den Kindern an der Marktstraße steht ein Außengelände mit
auf insgesamt 925 qm zur Verfügung.
Die Kinder sind in 3 Kerngruppen aufgeteilt. Es wird situationsorientiert in Projekten und gruppenübergreifend gearbeitet.
Es wird gemeinsam gesungen, gespielt, sich bewegt, experimentiert und musiziert.
Ziel der pädagogischen Arbeit ist es, auf jedes Kind individuell einzugehen, jedem Kind die Chance zu geben, in ein entdeckungsreiches Leben zu wachsen.
"Kinder sammeln Schätze": Leben im "Hier und Jetzt", träumen dürfen, sich wohl fühlen, Erzieherinnen als Partner erleben, Freunde haben.
Bewegung findet bei uns nicht nur drinnen sondern bei jedem Wetter mit passender Kleidung auch draußen statt.
Jedes Kind besitzt eine eigene Bildungsdokumentation, in der regelmäßig die individuelle Entwicklung gemeinsam mit den Kindern festgehalten wird.
Die Qualität unserer Arbeit sichern wir durch eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung mit regelmäßigen externen Evaluationen und Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Es gehört zu unserem Alltag mit Institutionen vor Ort zu kooperien, wie z.B. mit der Grundschule, Ärzten, Therapeuten, Beratungsstellen und vielen mehr.
In der Kindertageseinrichtung ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern ein unverzichtbarer Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Dabei ist ein regelmäßiger Austausch in Form von Gesprächen, Hospitationen, Themennachmittagen usw. die Basis für eine gute Zusammenarbeit.
Die städt. KiTa Am Drostenhof bildet im Verbund mit der städt. KiTa Am Schulzentrum, der Katholischen Tageseinrichtung für Kinder St. Nikolaus sowie der Outlaw Kita Holtrode das Familienzentrum Wolbeck.
Wir bieten den Eltern und ihren Kindern frühe Beratung, Information und Hilfe in allen Lebensphasen an. Wir gewährleisten eine offene, vielfältige, interkulturelle Zusammenarbeit.
Unsere Angebote sind aus den Bereichen:
Unsere Kooperationspartner:
Detaillierte Informationen zur Anmeldung und zu den genauen Zeiten erhalten Sie persönlich in unseren Kindertageseinrichtungen, an unseren Informationswänden und über aktuelle Aushänge in Wolbeck
Tag der offenen Tür am Montag, 13. Januar 2025 von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.