Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Familienzentrum
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 0 | 0 | 0 | 0 |
Es gibt insgesamt 120 Plätze mit folgender Altersstruktur:
98 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht, davon
22 Plätze für Kinder im Alter von 1-3 Jahren, davon
In der Einrichtung wird integrativ gearbeitet, d.h. gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne besonderen Förderbedarf.
Montag - Freitag von 7.15 - 16.15 Uhr mit folgenden Betreuungszeiten je nach Betreuungsangebot:
Die Einrichtung ist an insgesamt 25 Tagen im Jahr geschlossen, davon
Die genauen Schließungstage werden den Eltern am Anfang des Kita-Jahres mitgeteilt.
Die Erzieherinnen gestalten die pädagogische Arbeit im Gruppenteam. Sie können bei ihrer Arbeit zusätzlich auf die Unterstützung durch besonders ausgebildete Fachkräfte (Heilpädagoginnen, Integrationskräfte, Sprachförderkräfte) vertrauen, die bei uns gruppenübergreifend eingesetzt werden. Einige Kolleginnen unseres Teams verfügen über Zusatzausbildungen in unterschiedlichen Bereichen:
Eine hauswirtschaftliche Kraft kümmert sich bei uns um die Übermittagsverpflegung
Unsere Räume sind hell, freundlich und gemütlich.
Neben der Gemeinschaftsküche hat jede Gruppe eine eigene Küchenzeile.
Das Kinderatelier bietet selbst für unsere ganz kleinen Kinder viel Material und Raum für ihre kreative Entwicklung.
Wenn sich ein Kind viel bewegt und dabei sicherer und mutig wird- dann kann es auch besser lernen. Deshalb bieten wir den Kindern viele und abwechslungsreiche Bewegungsmöglichkeiten. Unsere beiden hervorragend ausgestatteten Bewegungsräume sind dafür ideal.
Unsere Kita ist auch als "Ruheinsel" sehr beliebt. In kuschelig eingerichteten Schlafräumen kann man so richtig schön träumen.
Der Eingangsbereich ist Treffpunkt für Groß und Klein. In einer gemütlichen Elternsitzecke können sich Eltern treffen, informieren und plauschen. Speziell für die Kinder gibt es dort einen abgetrennten Bereich mit Kindermöbeln und interessantem Spielmaterial.
Besonders beliebt sind die zwei Give-Boxen zum Tausch von Kleidung , Büchern etc.
Das großzügig angelegte Außengelände unserer Kita animiert die Kinder fast das ganze Jahr über zum Klettern, Schaukeln, Wippen, Rutschen, Toben, Verstecken, Radeln - und Rollerfahren; das ganze Jahr über und bei jedem Wetter. Wir haben draußen viele tolle Spielgeräte, einen Weidentunnel, die Wassermatschanlage und einen großen Sandkasten.
Bei schönem Wetter sind die Wasserpumpe und mehrere Plantschbecken echte Magneten.
Die Hochbeete haben die Kinder mit Hilfe von Erzieherinnen anlegt . Hier wachsen Blumen, Kräuter, Erdbeeren, Möhren und Bohnen. Säen, pflanzen und ernten sind gerade für Stadtkinder wichtige Erfahrungen.
Eine Holzhütte, die als Kinderwerkstatt eingerichtet ist, ist für die älteren Kindern der Platz zum Werkeln, Forschen und Experimentieren.
Für die Kinder unter 3 Jahren haben wir einen eigenen Bereich mit separaten Sandkasten, Holzpodest, Rutsche und einer Schaukel.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer Kita.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische Kita ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:
Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
Unsere Bildungs- und Erziehungsarbeit hat das Ziel, Ihr Kind bei seiner Entwicklung zu einer eigenständigen und sozialen Persönlichkeit zu fördern. Sowohl im Freispiel als auch bei gezielten Angeboten werden die Kinder in allen Entwicklungsbereichen ganzheitlich unterstützt. Besondere Schwerpunkte setzen wir in unserer Kita durch:
Als städtische Kita unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.
Mit folgenden Institutionen arbeiten wir regelmäßig zusammen:
Eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns wichtig,denn sie wirkt sich positiv auf die Entwicklung Ihres Kindes aus. Sie ist durch einen offenen, vertrauensvollen und partnerschaftlichen Umgang gekennzeichnet.
Neben dem täglichen Austausch finden regelmäßig ausführliche Entwicklungsgespräche statt. Hausbesuche können wir mit Ihnen ebenfalls vereinbaren.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, gemeinsam mit uns den Alltag in der Kita mit zu gestalten, z.B. bei Festen und Feiern , im Elterncafe, im Elternbeirat , im Rat der Tageseinrichtung oder bei Angeboten im Rahmen des Familienzentrums.
Außerdem unterstützen wir Sie bei Ihren Erziehungsaufgaben durch eine Reihe von Angeboten ,z.B. Beratung in Erziehungsfragen, TripleP Beratung oder die Hebammensprechstunde.
Als Kindertagesstätte ist es unsere Aufgabe, Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen, zu begleiten und zu fördern. Im Juli 2019 wurde unserer Einrichtung nach einer mehrmonatigen Zertifizierungsphase das Gütesiegel "Familienzentrum NRW" verliehen. Neben der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder bieten wir nun auch Angebote im Rahmen von Beratung und Begegnung für Familien an.
Dabei orientieren wir uns an den Bedürfnissen junger Familien in ihrem direkten Umfeld. Die Angebote sind wohnortnah, vielfältig und leicht zugänglich. Wir verweisen auf bereits vorhandene Beratungs - und Unterstützungsangebote, kooperieren mit anderen Institutionen und sind eng vernetzt im Stadtteil.
Wir wollen die Familie als Ganzes ansprechen und einen Lebensraum sowohl für die Kinder als auch für die gesamte Familie bieten. Wir sind der Überzeugung, dass sich Familien , die gut unterstützt werden , ihren Kindern gute Möglichkeiten bieten, sich gut zu entwickeln.
Wir entwickeln Angebote in folgenden Bereichen:
Sprechstunde der Caritas Erziehungsberatungsstelle mit Frau Reismann:
Jeden 1. Dienstag im Monat von 9.00 - 11.00 Uhr ( nach Anmeldung ) findet aufgrund der Corona-Pandemie nicht statt
Sprechstunde der Beratungsstelle Frühe Hilfen mit Frau Osterhaus:
Jeden 1. Freitag im Monat von 8.30 - 09.30 Uhr ( ohne Anmeldung ) findet aufgrund der Corona-Pandemie nicht statt
Eltern-Kind-Basteln :
14 -tägig am Mittwoch von 8.00-9.00 Uhr ( ohne Anmeldung ) findet aufgrund der Corona-Pandemie nicht statt
Vormittags:
Nachmittags von 14.30-15.30 Uhr :
Kurs: Turnen und Toben für Kinder von 1,5 bis 3 Jahren mit ihren Eltern
Montags Beginn: 12.04.2021 von 15.00 -16.00 Uhr ( 10x )
Montags Beginn: 05.10.2021 von 15.00-16.00 Uhr ( 9 x )
Eltern-Info-Nachmittag
Waldabenteuer für Väter mit ihren Kindern
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Vorrang für Kinder von 1 bis 2 Jahren
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden. Die Vergabe erfolgt zentral durch die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Kinder unter 1 Jahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
4. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinator des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.