Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Familienzentrum
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 0 | 0 | 4 | 0 |
Die Städtische Kindertageseinrichtung und Familienzentrum Hiltrup-West befindet sich an zwei Standorten mit insgesamt 82 Kindern in 5 Gruppen.
Das Haupthaus, An der Alten Kirche 163, liegt in einem älteren Wohngebiet in direkter Nachbarschaft zur Ludgerusschule und zum Begegnungshaus 37°. Hier haben wir drei Gruppen mit insgesamt 62 Plätzen für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht.
Betreuungszeiten:
Die Dependance " Krippenhaus" , Helene-Weigel-Weg 4, wurde im August 2012 eröffnet. Sie liegt in einem neu erschlossenen Wohngebiet ca. 8 Gehminuten vom Haupthaus entfernt und füllt das großzügige Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Im Krippenhaus bieten wir in zwei Gruppen insgesamt 20 Plätze für Kinder im Alter von 0 - 3 Jahren mit einer Buchungszeit von 45 Stunden an.
In unmittelbarer Nähe beider Häuser befindet sich ein großes Einkaufszentrum. Viele Grünanlagen und unterschiedliche Spielplätze für jüngere und ältere Kinder sowie ein Walderholungsgebiet laden immer wieder zu verschiedenen Exkursionen ein.
Wir arbeiten inklusiv und betreuen unsere Kinder mit und ohne Förderbedarf gemeinsam.
Öffnungszeiten:
25 Tage im Jahr, davon 3 Wochen in den Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr.
Die konkreten Ferientermine werden den Eltern rechtzeitig mitgeteilt.
In der Kita und im Krippenhaus arbeiten entsprechend den Vorgaben des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) ausgebildete Fachkräfte: Erzieherinnen, Ergänzungskräfte, Heipädagoginnen, eine Sozialpädagogin sowie eine Hauswirtschafterin. Des Weiteren bereichern eine Motopädin und ein Vorlesepate unser Team. Regelmäßig bilden wir aus unterschiedlichen Ausbildungsbereichen Praktikanten/innen aus.
Das Haupthaus, An der Alten Kirche 163, zeichnet sich durch seine wunderschöne Holzarchitektur aus. Die behagliche Eingangshalle ist der Mittelpunkt unseres Hauses. In ihr befindet sich der große attraktiv gestaltete Baubereich. Eine Elternecke lädt zur Kommunikation, Information und Begegnung ein. Sternförmig gelangt man von der Halle aus zu den drei Grupenräumen mit ihren angrenzenden Nebenräumen. Diese sind nach dem Alter und den Bedürfnissen der Kinder eingerichtet: Zum Spielen, Entdecken und Experimentieren.
Die Mehrzweckhalle ist Turn- und Bewegungsraum. Hier können die Kinder vielfälltige Erfahrungen im Bereich Motorik und Wahrnehmung sammeln. In der Mittagszeit dient sie den Kindern in behaglicher, gemütlicher Atmosphäre als Entspannungs- und Ruheraum.
Das Krippenhaus ist durchgängig auf die Bedürfnisse der unter dreijährigen Kinder zugeschnitten. Eine großzügige helle Eingangshalle mit einem Sofa und einem individuell gestalteten Spiel- und Bewegungsbereich bietet ausreichend Platz für die Begegnung von Groß und Klein.
Beide Gruppenräume sowie die Nebenräume laden zum Spielen und Entdecken ein. Zwei Ruheräume bieten den Kindern, je nach Alter und Bedarf, individuelle Schlafmöglichkeiten. In einem Atelier haben die kleinen Künstler die Möglichkeit sich auszuprobieren und mit den unterschiedlichsten Materialien zu experimentieren. Die sehr große Mehrzweckhalle bietet den Kindern altersgemäße und anregende Spiellandschaften, in der sie ihrer Bewegungsfreude nachgehen können.
KiTagelände:
Das 1440 qm große Außengelände des Haupthauses beeindruckt durch seinen schönen alten Baumbestand und bietet den Kindern im Sommer verschiedene Spielmöglichkeiten im Schatten. Ein sehr großer Sandbereich, ein großes Spielgerüst zum Klettern und Rutschen sowie eine Schaukel, eine Wippe, ein Wasserspiel- und Experimentierbereich regen die Kinder dazu an, die Natur zu erleben und zu begreifen. Mit den vielzählig vorhandenen Fahrzeugen können die Kinder auf dem umlaufenden Weg ihre Runden drehen. Für die jüngeren Kinder bietet hier der Garten einen geschützten Bereich mit weiteren Sand- und Grünflächen, Spielhäuschen und -geräten.
Krippenhausgelände: Für die „Krippenkinder" gibt es auf dem speziell für die Kleineren gestalteten 651 qm großen Gelände zwei große Sandspielbereiche zum Entdecken und Forschen. Außerdem laden zwei Schaukeln, ein Wasserspielbereich, ein Spielhäuschen, sowie ein Spielkombigerät mit einer Rutsche zum Experimentieren und Ausprobieren mit allen Sinnen ein. Auch hier bietet ein umlaufender Weg den Kindern die Möglichkeit sich mit Bobbycar & Co. fortzubewegen.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer Kita.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische Kita ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:
Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
In der Kita und im Krippenhaus richten wir uns mit unseren Angeboten und Projekten nach dem Bildungsauftrag, dem Gruppenthema und den Bedürfnissen der Kinder. Uns ist es wichtig, jedem Kind durch eine wertschätzende und vertrauensvolle Haltung zu signalisieren, dass es sich sicher und angenommen fühlen kann.
Die Bewegung und das Spielen sind für uns wichtige Grundlagen zum Lernen und Begreifen von Zusammenhängen. Darum bietet unser Raumkonzept den Kindern eine bewegungsfreundliche und -anregende Umgebung, in der sie sich körperlich und geistig weiterentwickeln können.
Das pädagogische Konzept ist in beiden Häusern eng aufeinander abgestimmt. Es bildet für uns die Basis einer strukturierenden und regelmäßigen Beobachtung und Dokumentation von Lernprozessen. Durch regelmäßige Teambesprechungen, verschiedene Projekte, gemeinsame Feste und Hospitationen festigen wir die Zusammenarbeit beider Häuser.
Als städtische Kita unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.
Wir pflegen eine intensive Zusammenarbeit mit anderen pädagogischen Einrichtungen im Stadtteil Hiltrup und nehmen an unterschiedlichen Arbeitskreisen teil.
Als Familienzentrum arbeiten wir eng vernetzt mit unseren Kooperationspartnern zusammen:
Diese Zusammenarbeit ermöglicht schnelle Wege zur Kommunikation, Beratung und Unterstützung.
Mit unserem Eingewöhnungskonzept nach dem "Berliner Eingewöhnungsmodell " bilden wir den Anfang einer vertrauensvollen Zusammenarbeit . Unser Ziel ist eine sanfte, einfühlsame, von den Eltern begleitete, Eingewöhnung. Je intensiver wir mit Ihnen im Kontakt und Austausch stehen, desto leichter fällt es auch Ihrem Kind sich bei uns einzuleben und wohlzufühlen.
In beiden Häusern können sich unsere Eltern beteiligen. Nach der aktiven Eingewöhnung freuen wir uns, wenn Sie uns bei verschiedenen Festen unterstützen, bei Exkursionen begleiten und Ihre Kompetenzen in die Elternarbeit mit einbringen.
Zusätzlich werden Sie von uns eingeladen zu regelmäßigen Elternsprechtagen, Elterncafés und thematischen Elternabenden. Sie können auch mal Ihr Kind an einen Tag in die Einrichtung begleiten und mit uns unseren Kitaalltag erleben.
Ergänzend zur professionellen Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder wurde unsere Kita als erste städtische Kindertageseinrichtung in Münster 2007 zum Familienzentrum des Landes NRW zertifiziert. Unser Ziel ist es, den gesetzlichen Bildungs-und Erziehungsauftrag des Familienzentrums ( Beratung, Familienförderung und Familienbildung ) zusammen zuführen, um Ihnen als Familie ein wohnortnahes, vielfältiges und leicht zugängliches Angebot zur Verfügung zu stellen.
Unser Familienzentrum besteht aus den Kooperationspartnern:
- Caritas vor Ort, Beratungsstelle Hiltrup
- dem kommunalen Sozialdienst der Stadt Münster
- dem Kinder- , Jugend- und Begegnungshaus 37 Grad
- der städt. kath. Ludgerusschule
- der Familienbildungsstätte Anna-Krückmann-Haus
- Beratungsstelle der Kindertagespflege
Zu unseren Aufgaben gehört es, die bereits im Umfeld vorhandenen Beratungs-und Unterstützungsangebote zu bündeln, zu vermitteln und neue Bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln. Diese finden in den Räumlichkeiten der Kita oder bei den jeweiligen Kooperationspartnern statt.
In der Kita finden regelmäßig freitags vormittags kostenlose Beratungsangebote statt:
Frau Sandra Rohlmann, Hebamme (Fr. 14-tägig 8:30-9:30 Uhr) ab 18.01.2019
Frau Stefanie Kaltmeyer, Sozialpädagogin, Beratungsstelle Frühe Hilfen : 15.02. + 05.07.2019
Annette Frieling, Logopädin: 17.05. + 15.11.2019
Jonas Lemli, Caritas Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche: 01.03. +14.06.2019
Spieletreff für Mütter Babys und Kleinkinder zum Spielen und Singen, Lachen und sich Austauschen
Regelmäßig Di. 9.15 - 11.15 Uhr im 37 Grad
Diese Gruppe richtet sich an Mütter, die auf dem Hintergrund ihrer finanziellen unsd sozialen Situationen einer besonderen Belastung ausgesetzt sind.
Alltagsnah Deutsch lernen kostenloser Sprachkurs für Migrantinnen im 37 Grad
Regelmäßig jeden Montag: 8:45 Uhr- 10:15 Uhr Anfängerinnen und
Donnerstag 10:15-11:45 Uhr Fortgeschrittene
Kursleiterin: Heidi Schowe
Kontakt: Rita Neuhaus-Hüls, Tel. 0251/392908-15
Kontakt: Kita und Familienzentrum Hiltrup-West, Tel. 02501/24255
Veranstaltungsort: 37 Grad, Rilkeweg 41
Mo. 18.03.2019 Rund um Windel,Töpfchen & Co - Sauber werden ohne Zwang
Mi. 05.06.2019 Alltagskompetenz Essen - was Kinder dabei fürs Leben lernen
Mi. 09.10.2019 Kinder Halt geben und liebevoll Grenzen setzen
Mi. 27.11.2019 Trotzende Kleinkinder - zwischen Neugier, Übermut und Ohnmacht
Angebote für Familien
Di. 09.04.2019
Österliches Backen für Mütter/Väter und Kinder von 3-6 Jahren , 15.30-17.45Uhr
Di. 03.12.2019
Weihnachtsbäckerei für Mütter/Väter und Kinder von 3-6 Jahren, 15.30-17.45 Uhr
Anmeldung: Anna-Krückmann-Haus, Tel. 0251/33574
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Vorrang für Kinder von 1 bis 2 Jahren
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden. Die Vergabe erfolgt zentral durch die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Kinder unter 1 Jahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
4. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.