Unser Service-Telefon: 0251 492-5877
Familienzentrum
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 6 | 6 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 4 | 2 | 0 | 0 |
Unsere Kindertageseinrichtung, gleichzeitig Familienzentrum, verfügt gemäß KiBiz-Rahmenstruktur über
In der KiTa Im Moorhock werden die insgesamt 63 Plätze folgendermaßen aufgeteilt:
Für die wöchentlichen Betreuungszeiten stehen
zur Verfügung.
Eine individuelle Betreuungszeit mit 25 Stunden ist im Einzelfall möglich.
In der Einrichtung wird integrativ gearbeitet, d. h. gemeinsame Erziehung der Kinder mit und ohne besonderen Förderbedarf.
Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr,
das heißt für die Plätze
3 Wochen in den Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr. Individuell sind optional 2 weitere Schließungstage vorgesehen. Die genauen Termine werden den Eltern zu Beginn des Kindergartenjahres mitgeteilt.
Wir beschäftigen entsprechend den Vorgaben des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) ausgebildete Fachkräfte als Erzieherinnen und Erzieher oder Ergänzungskräfte sowie Integrationsfachkräfte und eine sozialpädagogische Fachkraft.
Eine hauswirtschaftliche Fachkraft ist in der Mittagszeit für die Verpflegung tätig.
In unserem weitläufigen Gebäude haben wir viel Platz für alle Kinder. Unsere Räume sind freundlich eingerichtet und lichtdurchflutet. Den Kindern stehen neben den jeweiligen Gruppenräumen weitere kindgerecht gestaltete Räume zur Verfügung: beispielsweise die Bibliothek, der Forscherraum und das Spielzimmer. Eine großzügige Mehrzweckhalle und ein weitläufiger Flurbereich runden das Raumangebot für die Kinder ab und sind gleichzeitig Aufenthaltsraum und Treffpunkt für die Eltern.
Das etwa 1.750 Quadratmeter große, leicht am Abhang gelegene Außengelände reicht um das gesamte KiTa-Gebäude herum. Selbstgebaute Weidentipis und alter Baumbestand spenden Schatten und bieten für alle Altersgruppen zahlreiche Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten.
Klettern, rutschen, schaukeln, matschen, Fußball spielen oder Roller fahren kann man in unserem Garten gut.
Für die Kleinkinder halten wir einen zusätzlichen geschützten und beschatteten Sandbereich mit Spielgerät vor, der direkt von der Gruppe aus zugänglich ist. In einem separaten kleinen Gartenbereich mit rundem Hochbeet, das die Kinder selbst pflegen, bauen wir Gemüse und Kräuter an.
Auf der Zuwegung zur KiTa haben die Kinder die Möglichkeit mit Fahrädern, Roller und Bobycar ungestört zu fahren.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer KiTa.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische KiTa ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:
Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
Der Schwerpunkt unserer Tageseinrichtung liegt auf der individuellen Betreuung und Förderung der Kinder und auf der Unterstützung der Familien. Dabei legen wir Wert darauf, die Arbeit sowohl mit den Kindern als auch mit den Eltern, transparent und für alle nachvollziehbar zu gestalten.
Wir fördern die Kinder ganzheitlich und berücksichtigen dabei altersspezifische, geschlechtsspezifische und stadtteilbezogene Besonderheiten. Es geht uns darum, Kindern die Welt in ihren Zusammenhängen begreifbar zu machen und sie zu befähigen, sich in der Welt zurecht zu finden - in einer Weise, die ihrem jeweiligen Alter und ihrer persönlichen Entwicklung angemessen ist.
Das interkulturelle Miteinander ergibt sich aus der Vielzahl der Herkunftsländer der Familien. Wir leben in der KiTa selbstverständlich miteinander, nehmen Rücksicht auf Menschen mit Sprach- und Verständigungsschwierigkeiten und nutzen die Möglichkeiten, die uns daraus erwachsen, für ein selbstverständliches Erleben und Erlernen von Achtung, Anderssein und Integration.
Neben einer alltagsintegrierten Sprachförderung und Schulvorbereitung wird Ihr Kind bei Bedarf durch externe Förderangebote zusätzlich gezielt unterstützt.
Als städtische KiTa unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort
In unserer Arbeit pflegen wir eine langjährige, intensive Vernetzung mit anderen pädagogischen Einrichtungen im Stadtteil und praktizieren eine besonders enge Kooperation mit den Grundschulen für einen begleiteten Übergang zwischen Kindergarten und Schule. In regelmäßigen Arbeitskreisen finden ein intensiver Austausch und die Planung von gemeinsamen Projekten statt.
Wir möchten Sie als Eltern mit Ihren Kindern in unserer Kindertageseinrichtung herzlich willkommen heißen und laden Sie ein, in einer Erziehungspartnerschaft mit uns zusammen zu arbeiten. Für Ihr Kind bringt dies Geborgenheit und Sicherheit. Für Sie als Eltern die Möglichkeit, Kompetenzen und Stärken einzubringen und wechselseitg Erfahrungen und neue Sichtweisen zu gewinnen. Über die Bildungsdokumentation findet ein regelmäßiger Austausch zur Entwicklung Ihres Kindes statt. Dies alles geschieht auf Augenhöhe.
Ergänzend zur professionellen Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder hat sich unsere KiTa im Sommer 2012 auf den Weg gemacht, sich als Familienzentrum weiter zu entwickeln.
Unser Ziel ist es, den gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag der KiTa mit Angeboten der Familienförderung, Familienbildung und -beratung zusammenzuführen, um Ihnen als Familie ein wohnortnahes, vielfältiges und leicht zugängiges Angebot zur Verfügung zu stellen.
Zu unseren Aufgaben gehört es, die bereits im Umfeld vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu bündeln, zu vermitteln und in Kooperation mit anderen Diensten und Institutionen neu bedarfsgerechte Angebote für Familien im Umfeld zu entwickeln, insbesondere in den Bereichen:
Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien
Familienbildung und Erziehungspartnerschaft
Kindertagespflege
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Unsere aktuellen Angebote finden Sie an den Infotafeln in unserer KiTa, in der örtlichen Tagespresse und an verschiedenen Informationswänden im Stadtteil Kinderhaus.
Unsere Kooperationspartner:
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 492-5877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.