Unser Service-Telefon:   0251 492-5877

Städtische Kindertageseinrichtung und Familienzentrum Im Moorhock

Familienzentrum

Im Moorhock 71
48159 Münster (Kinderhaus-Ost)
 
Kontaktdaten
Janine Loetschert  
Telefon: +49 (251) 98626508
E-Mail: KiTaImMoorhock@stadt-muenster.de

Träger

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Hafenstr. 30
48153 Münster
Telefon: +49 (251) 4925101
E-Mail: jugendamt@stadt-muenster.de

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 62
  • Plätze für 2-jährige Kinder
  • Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Pädagogisches Profil

  • besondere Sprachförderung
  • Schwerpunkt Ernährung
  • Integrative Betreuung
  • Naturerlebnispädagogik
  • Situationsorientierter Ansatz
  • ganzheitlicher Ansatz
  • interkulturelle Ausrichtung
  • Situationsansatz
  • Inklusive Betreuung

Aktuell freie Betreuungsplätze (Stand 20.03.2024)

 
Betreuungsplätze Plätze für 2-jährige Kinder: 0
Betreuungsplätze Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt: 0

Freie Betreuungsplätze zum 01.08.

45 35 Block 35 ohne 25
Plätze für 1-jährige Kinder 0 0 0 0
Plätze für 2-jährige Kinder 0 0 0 0
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt 0 0 0 0

Kurzinfo

Unsere Kindertageseinrichtung, gleichzeitig Familienzentrum, verfügt gemäß KiBiz-Rahmenstruktur über

  • zwei Gruppen mit jeweils 20 Plätzen für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren und
  • eine Gruppe mit 23 Plätzen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren.

In der KiTa Im Moorhock werden die insgesamt 63 Plätze folgendermaßen aufgeteilt:

  • 1 Gruppe mit 23 Plätzen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
  • 1 Gruppe mit 20 Plätzen für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
  • 1 Gruppe mit 20 Plätzen für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht.

Für die wöchentlichen Betreuungszeiten stehen

  • 43 Plätze mit 45 Stunden
  • 9 Plätze mit 35 Stunden Blocköffnung (durchgehende Betreuung über Mittag inkl. Mittagsverpflegung) und
  • 11 Plätze mit 35 Stunden mit geteilter Öffnungszeit (ohne Mittagsverpflegung)

zur Verfügung.
Eine individuelle Betreuungszeit mit 25 Stunden ist im Einzelfall möglich.

In der Einrichtung wird integrativ gearbeitet, d. h. gemeinsame Erziehung der Kinder mit und ohne besonderen Förderbedarf.



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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr,
das heißt für die Plätze

  • mit 35 Stunden geteilter Öffnungszeit von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
  • mit 35 Stunden Blocköffnung und Verpflegung von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr,
  • mit 45 Stunden und Verpflegung von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr.

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Schließungszeiten

3 Wochen in den Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr. Individuell sind optional 2 weitere Schließungstage vorgesehen. Die genauen Termine werden den Eltern zu Beginn des Kindergartenjahres mitgeteilt.


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Team

Wir beschäftigen entsprechend den Vorgaben des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) ausgebildete Fachkräfte als Erzieherinnen und Erzieher oder Ergänzungskräfte sowie Integrationsfachkräfte und eine sozialpädagogische Fachkraft.
Eine hauswirtschaftliche Fachkraft ist in der Mittagszeit für die Verpflegung tätig.


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Innen

In unserem weitläufigen Gebäude haben wir viel Platz für alle Kinder. Unsere Räume sind freundlich eingerichtet und lichtdurchflutet. Den Kindern stehen neben den jeweiligen Gruppenräumen weitere kindgerecht gestaltete Räume zur Verfügung: beispielsweise die Bibliothek, der Forscherraum und das Spielzimmer. Eine großzügige Mehrzweckhalle und ein weitläufiger Flurbereich runden das Raumangebot für die Kinder ab und sind gleichzeitig Aufenthaltsraum und Treffpunkt für die Eltern.


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Außen

Das etwa 1.750 Quadratmeter große, leicht am Abhang gelegene Außengelände reicht um das gesamte KiTa-Gebäude herum. Selbstgebaute Weidentipis und alter Baumbestand spenden Schatten und bieten für alle Altersgruppen zahlreiche Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten.

Klettern, rutschen, schaukeln, matschen, Fußball spielen oder Roller fahren kann man in unserem Garten gut.

Für die Kleinkinder halten wir einen zusätzlichen geschützten und beschatteten Sandbereich mit Spielgerät vor, der direkt von der Gruppe aus zugänglich ist. In einem separaten kleinen Gartenbereich mit rundem Hochbeet, das die Kinder selbst pflegen, bauen wir Gemüse und Kräuter an.

Auf der Zuwegung zur KiTa haben die Kinder die Möglichkeit mit Fahrädern, Roller und Bobycar ungestört zu fahren.

 


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Pädagogisches Profil

Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer KiTa.

Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.

Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische KiTa ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:

  1. Für uns steht die individuelle Förderung jedes Kindes im Mittelpunkt, unabhängig von Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft.
  2. Die sprachliche Entwicklung fördern wir systematisch und kontinuierlich.
  3. Den Bildungsprozess Ihres Kindes dokumentieren wir in einem persönlichen Bildungsbuch.
  4. Wir begleiten und unterstützen Ihr Kind, aktiv an der Gestaltung des KiTa- Alltags mitzuwirken. So lernt es, wie es wirksam Einfluss nehmen kann.
  5. Wir möchten mit Ihnen als Experten für Ihr Kind partnerschaftlich zusammen arbeiten. Wir laden Sie ein, das Leben in unserer KiTa mit zu gestalten.

Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:

  • Bewegung
  • Körper, Gesundheit und Ernährung
  • Sprache und Kommunikation
  • Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung
  • Musisch- ästhetische Bildung
  • Mathematische Bildung
  • Naturwissenschaft-  technische Bildung
  • Ökologische Bildung
  • Medien

 

Der Schwerpunkt unserer Tageseinrichtung liegt auf der individuellen Betreuung und Förderung der Kinder und auf der Unterstützung der Familien. Dabei legen wir Wert darauf, die Arbeit sowohl mit den Kindern als auch mit den Eltern, transparent und für alle nachvollziehbar zu gestalten.

Wir fördern die Kinder  ganzheitlich und berücksichtigen dabei altersspezifische,  geschlechtsspezifische und stadtteilbezogene Besonderheiten. Es geht uns darum, Kindern die Welt in ihren Zusammenhängen begreifbar zu machen und sie zu befähigen, sich in der Welt zurecht zu finden - in einer Weise, die ihrem jeweiligen Alter und ihrer persönlichen Entwicklung angemessen ist.

Das interkulturelle Miteinander ergibt sich aus der Vielzahl der Herkunftsländer der Familien. Wir leben in der KiTa selbstverständlich miteinander, nehmen Rücksicht auf Menschen mit Sprach- und Verständigungsschwierigkeiten und nutzen die Möglichkeiten, die uns daraus erwachsen, für ein selbstverständliches Erleben und Erlernen von Achtung, Anderssein und Integration.

Neben einer alltagsintegrierten Sprachförderung und Schulvorbereitung wird Ihr Kind bei Bedarf durch externe Förderangebote zusätzlich gezielt unterstützt.


Als städtische KiTa unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort


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Kooperation und Vernetzung

In unserer Arbeit pflegen wir eine langjährige, intensive Vernetzung mit anderen pädagogischen Einrichtungen im Stadtteil und praktizieren eine besonders enge Kooperation mit den Grundschulen für einen begleiteten Übergang zwischen Kindergarten und Schule. In regelmäßigen Arbeitskreisen finden ein intensiver Austausch und die Planung von gemeinsamen Projekten statt.


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Zusammenarbeit mit Eltern

Wir möchten Sie als Eltern mit Ihren Kindern in unserer Kindertageseinrichtung herzlich willkommen heißen und laden Sie ein, in einer Erziehungspartnerschaft mit uns zusammen zu arbeiten. Für Ihr Kind bringt dies Geborgenheit und Sicherheit. Für Sie als Eltern die Möglichkeit, Kompetenzen und Stärken einzubringen und wechselseitg Erfahrungen und neue Sichtweisen zu gewinnen. Über die Bildungsdokumentation findet ein regelmäßiger Austausch zur Entwicklung Ihres Kindes statt. Dies alles geschieht auf Augenhöhe.


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Angebote

Ergänzend zur professionellen Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder hat sich unsere KiTa im Sommer 2012 auf den Weg gemacht, sich als Familienzentrum weiter zu entwickeln.

Unser Ziel ist es, den gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag der KiTa mit Angeboten der Familienförderung, Familienbildung und -beratung zusammenzuführen, um Ihnen als Familie ein wohnortnahes, vielfältiges  und leicht zugängiges Angebot zur Verfügung zu stellen.

Zu unseren Aufgaben gehört es, die bereits im Umfeld vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu bündeln, zu vermitteln und in Kooperation mit anderen Diensten und Institutionen neu bedarfsgerechte Angebote für Familien im Umfeld zu entwickeln, insbesondere in den  Bereichen:

Beratung und Unterstützung von Kindern und  Familien

  • Sprechstunden der Erziehungsberatung (Caritas)
  • Hebammensprechstunde
  • Verwaltungssprechstunde (Beratung bei allg. Verwaltungsfragen)
  • BuT-Beratung

Familienbildung und Erziehungspartnerschaft

  • Schnullercafé (Spielgruppe für Kinder von 4 bis 24 Monaten)
  • Eltern-Kind-Kurse zu unterschiedlichen Themen
  • Mutter-Kind Hebamme Gruppe ( Spielgruppe für Säuglinge)
  • Elterncafé

Kindertagespflege

  • Vermittlung von Tagespflegepersonen

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  • Babysitter-Kartei (Vermittlung von Betreuungspersonen zu Randzeiten)

 

Unsere aktuellen Angebote finden Sie an den Infotafeln in unserer KiTa, in der örtlichen Tagespresse und an verschiedenen Informationswänden im Stadtteil Kinderhaus.

Unsere Kooperationspartner:

  • Städt. Beratungsstelle für Kindertagespflege
  • Kommunaler Sozialdienst KSD
  • Städt. Fachstelle Kinder- und Jugendförderung
  • Gesundheitsamt der Stadt Münster
  • Haus der Familie Münster, Kath. Bildungsforum im Stadtdekanat Münster
  • Caritas Beratungsstelle Kinderhaus
  • Städt. Grundschule am Kinderbach
  • Internationaler Kulturverein Atrium e.V.

 

 


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Aktuelles / Termine

  • Schnullercafé
    für Eltern mit Babys von 4 bis 24 Monaten
  • Elterncafé
    für Eltern und Interessierte
  • Beratungssprechstunde
    der Erziehungsberatungsstelle Kinderhaus
  • Verwaltungssprechstunde
    Unterstützung und Hilfe im allgemeinen Schriftverkehr
  • Offene Beratung zum Bildungs- und Teilhabepaket (BUT)
    Praktische Hilfe beim Ausfüllen
  • Offene Hebammensprechstunde
  • Eltern-Kind-Kurse zu unterschiedlichen Themen und Bereichen

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Aufnahmekriterien

I. Grundlagen

Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.

Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.

Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich  auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.

Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).

Hinweis:

Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.

Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).

 

II. Aufnahmekriterien

Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind. 

 

Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht 

1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.

2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.

Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch  Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.

3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.

4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.

5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.

6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.

 

Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr 

1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.

2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.

Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch  Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.

3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.

4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.

5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.


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Elternbeitrag

Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 492-5877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de

Haben Sie Fragen?

Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
 
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