Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Familienzentrum
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
---|---|---|---|---|
Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 0 | 0 | 12 | 0 |
Es gibt insgesamt 57 Plätze mit folgender Gruppenstruktur:
Wir integrieren Kinder mit verschiedenen Bedürfnissen in unseren Gruppen. Diese werden im Rahmen der Inklusion von zusätzlichen Integrationsfachkräften betreut und gefördert.
Außerdem werden Sprachförderangebote alltagsintegriert und zusätzlich durch Honorarkräfte durchgeführt.
23 Schließungstage innerhalb der Schulferien
1 Konzeptionstag pro Halbjahr
Die genauen Termine werden den Eltern zu Beginn des Kindergartenjahres mitgeteilt.
Ein interkulturell erfahrenes und motiviertes Team fördert die ganzheitliche und geschlechterspezifische Entwicklung ihres Kindes. Das Team besteht aus ausgebildeten pädagogischen Fachkräften und wird durch eine Heilpädagogin bereichert. Jedes unserer 14 Teammitglieder bringt persönliche Arbeitsschwerpunkte mit ein und trägt so zu einer großen Vielfalt von Angeboten und Möglichkeiten bei. Für die Mittagsverpflegung steht uns eine hauswirtschaftliche Kraft zur Verfügung.
In unserem zweistöckigen Gebäude gibt es viel zu entdecken. Die Umgebung ist freundlich und hell, damit sich ihr Kind wohl fühlt.
Die jüngsten Kinder erfahren Geborgenheit im Erdgeschoss. Das Obergeschoss steht den älteren Kindern offen, die dort Platz und zahlreiche, kindgerecht gestaltete Räume vorfinden. Auf dem großen Balkon können die Kinder im Sommer an der frischen Luft frühstücken und spielen, natürlich absolut sicher.
Wir haben mehrere Räume für Kleingruppenangebote und eine großzügige Mehrzweckhalle. Die Halle ist zudem auch separat zugänglich und wird außerhalb der Öffnungszeiten unserer Kita auch vom Familienzentrum genutzt.
Das über 2600 qm große Außengelände mit den dicken alten Eichen bietet für alle Altersgruppen zahlreiche Spiel- und Versteckmöglichkeiten. Die Kinder können draußen klettern, rutschen, schaukeln, matschen, Fußball spielen oder Roller fahren. Für die Kleinkinder haben wir zusätzlich einen geschützten und beschatteten Sandbereich mit eigenen Spielgeräten eingerichtet. Dieser ist direkt von der Gruppe aus zugänglich. Jede Gruppe hegt und pflegt ihr eigenes Beet mit Blumen und Kräutern.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausarbeiten geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen- auch in unserer Kita.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische Kita ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:
Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
In unserer Kita begegnen wir Ihrem Kind im Rahmen eines situationsorientierten Ansatzes. Wir fördern die Interessen Ihres Kindes und eröffnen ihm so neue Möglichkeiten. Mit heilpädagogischer Unterstützung setzen wir Schwerpunkte im Bereich Bewegung und arbeiten integrativ.
Prävention ist ein wichtiger Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir fördern Mädchen und Jungen, damit sie- aufbauend auf dem Schatz ihrer eigenen Kultur- neue Erfahrungen sammeln können, die sie stark und selbstbewusst machen.
Wir legen großen Wert auf interkulturelles Zusammenleben und gegenseitige Akzeptanz. Daher leben wir dies in unserem Tagesablauf ganz selbstverständlich. Neben der alltagsintegrierten Sprachförderung und Schulvorbereitung wird Ihr Kind gezielt zusätzlich unterstützt.
Als städtische Kita unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten. Unsere Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.
In unserer Arbeit pflegen wir eine intensive Vernetzung mit anderen pädagogischen Einrichtungen im Stadtteil und praktizieren eine besonders enge Kooperation mit den Grundschulen für einen begleiteten Übergang zwischen Kindergarten und Schule. In regelmäßigen Arbeitskreisen tauschen wir uns intensiv aus und planen gemeinsame Projekte.
Im Rahmen der gemeinsamen Erziehung möchten wir Sie als Eltern in unserem Familienzentrum besonders willkommen heißen und Sie gleichberechtigt mit einbeziehen. Für Ihr Kind bdeutet dies Sicherheit und Vertrauen, für Sie als Eltern die Möglichkeit, Kompetenzen und Stärken zu leben und gegenseitig neue Erfahrungen sowie Sichtweisen zu gewinnen. Im Rahmen der Bildungsdokumentation findet ein regelmäßiger Austausch über die Entwicklung Ihres Kindes statt- auf Augenhöhe.
Die Elternangebote unseres Familienzentrums orientieren sich an Ihren Bedürfnissen und Wünschen. Wir bieten beispielsweise:
Ergänzend zur professionellen Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder hat sich unsere KiTa im Jahr 2008 auf den Weg gemacht, sich als Familienzentrum weiter zu entwickeln.
Unser Ziel ist es, den gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag der KiTa mit Angeboten der Familienförderung, Familienbildung und -beratung zusammenzuführen, um Ihnen als Familie ein wohnortnahes, vielfältiges und leicht zugängliches Angebot zur Verfügung zu stellen.
Unser Familienzentrum versteht sich als Ort der Begegnung mit interkultureller Ausrichtung und einem Schwerpunkt auf Bildung und Teilhabe. Die Angebote orientieren sich an den Bedarfen unserer Familien und des Einzugsgebietes und werden mit Hilfe folgender Kooperationspartner umgesetzt:
Zu unseren Aufgaben gehört es, die bereits im Umfeld vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu bündeln, zu vermitteln und in Kooperation mit anderen Diensten und Institutionen neue bedarfsgerechte Angebote für Familien im Umfeld zu entwickeln, insbesondere in den Bereichen:
- Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien
- Familienbildung und Erziehungspartnerschaft
- Kindertagespflege
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Angebote Familienzentrum/Kita Killingstraße.
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Vorrang für Kinder von 1 bis 2 Jahren
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden. Die Vergabe erfolgt zentral durch die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Kinder unter 1 Jahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
4. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.