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Familienzentrum
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 0 | 0 | 0 | 0 |
Hinter dem Dortmund-Ems-Kanal, im grünen, ländlich gelegenen Amelsbüren, fühlen sich viele Familien mit Kindern sehr wohl. Das Hauptgebäude unserer Kita, Im Sonnentau 15, wurde 1976 eröffnet. Seitdem haben Generationen von Kindern hier ihre Kindergartenzeit verbracht und dazu beigetragen, den Räumen ihren besonderen Charme zu verleihen. Für die ständige Modernisierung haben Mitarbeiter und Eltern in Zusammenarbeit mit der Stadt Münster gesorgt. 2005 wurde das Gebäude um einen Anbau erweitert. Bei der Gestaltung dieser Räume wurden besonders die Bedürfnisse und das Spielverhalten der unter 3-jährigen Kinder berücksichtigt.
Im Januar 2011 konnte das Orange Haus an der Davertschule eröffnet werden. In den großzügig angelegten Räumen ist eine weitere Gruppe unserer Kita zusammen mit einer Schulklasse und der Offenen Ganztagsbetreuung der Davertschule untergebracht. Wir nutzen einige Räume (Küche und Mensa) gemeinsam, machen gemeinsame Projekte und fördern gegenseitige Besuche der Kinder (Schulkinder lesen z.B. Kindergartenkindern vor). Das Essen in der Mensa belebt außerdem den Austausch der Kinder verschiedenen Alters. Die altersübergreifenden Kontakte erleichtern den Übergang vom Kindergarten zur Grundschule ganz wesentlich.
Die Rahmenstruktur, die jährlich neu festgelegt wird, gibt vor, wie viele Plätze mit der jeweiligen wöchentlichen Betreuungszeit vergeben werden können.
Ab dem 1.08.2023 können 96 Plätze mit folgender Gruppenstruktur belegt werden:
Standort Sonnentau/Haupthaus
2 Gruppen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht mit bis zu 25/35/45 Stunden.
1 Gruppe für 20 Kinder, davon 5 Kinder im Alter ab zwei Jahren und 15 Kinder ab 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
1 Gruppen mit 10 Plätzen für Kinder im Alter von 1 Jahr bis 3 Jahren mit bis zu 25/35/45 Stunden.
Standort Davertschule/Oranges Haus
1 Gruppe für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht mit bis zu 25/35/45 Stunden.
Insgesamt werden 81 Kinder im Alter ab 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht an beiden Standorten betreut, 5 Kinder im Alter ab zwei Jahren und 10 Kinder im Alter ab 1 Jahr bis 3 Jahren im Haupthaus.
Montag - Freitag
25 Stunden
35 Stunden
45 Stunden
3 Wochen in den Sommerferien, zwischen Weihnachten und Neujahr, 2 Teamtage, 1 Brückentag und/oder Rosenmontag.
Die genauen Termine werden den Eltern am Anfang eines Kindergartenjahres mitgeteilt.
Unsere Kinder werden von ausgebildeten Erzieherinnen und einem Erzieher betreut, denen es Freude bereitet, mit Kindern zusammen zu sein, sie zu fördern und zu begleiten. Die Stimmung in unserem Team ist fröhlich und wir lachen gern. Das melden uns die Eltern und Kinder zurück. In unserem Team ist eine große Bereitschaft vorhanden, sich für eine professionelle, abwechslungsreiche Arbeit mit den Kindern fortzubilden und weiterzuentwickeln. Daher können wir mit vielen Kompetenzen aufwarten, z.B.
In unserer Zusammenarbeit legen wir sehr viel Wert darauf, die Stärken und Fähigkeiten einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu nutzen, z.B. eine zweite Muttersprache neben der deutschen oder musikalische Begabungen wie das Gitarrespielen.
Kurz und knapp
Im Haupthaus am Standort Sonnentau befinden sich alle Räumlichkeiten auf einer Ebene.
Für die über 3-jährigen Kinder haben wir:
Für die unter 3-jährigen Kinder stehen folgende Räume zur Verfügung:
Von allen Kindern genutzte Räume:
Standort Davertschule/ Oranges Haus:
Die hellen Räumlichkeiten unserer Kitakinder befinden sich im Erdgeschoss. Dazu gehören:
Außengelände Sonnentau:
Ein 1.940 qm großes Außengelände mit altem Baumbestand und Büschen lädt die Kinder täglich zu phantasievollen Spielen ein. Unsere Kinder spielen gerne an
Jede Gruppe bepflanzt und pflegt eigene Hochbeete. Die unter 3-jährigen Kindern haben ihren eigenen, ihren Fähigkeiten entsprechenden Spielbereich.
Ab März 2019 entwickeln wir uns mit Hilfe und Unterstützung des Bildungsprogrammes GemüseAckerdemie zu einer Acker-Kita. Nachhaltigkeit, bewußter Umgang mit Lebensmitteln und die Entwicklung des Bewusstseins für einen gelebten Umweltschutz spielen für uns im pädagogischen Alltag mit den Familien unserer Einrichtung eine große Rolle.
Außengelände Oranges Haus:
Ein auf die Größe der Kindergruppe zugeschnittenes Außengelände (rund 450 qm) steht den Kindern täglich zur Verfügung. Dazu gehören:
Vielfältige Fahrzeuge und Sandspielzeuge runden das Angebot ab.
Die Außenspielflächen werden bei jeder Witterung genutzt, um dem Bewegungsdrang der Kinder nachkommen zu können.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer Kita.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische Kita ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:
1.) Für uns steht die individuelle Förderung jedes Kindes im Mittelpunkt, unabhängig von Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft.
2.) Die sprachliche Entwicklung fördern wir systematisch und kontinuierlich.
3.) Den Bildungsprozess Ihres Kindes dokumentieren wir in einem persönlichen Bildungsbuch.
4.) Wir begleiten und unterstützen Ihr Kind, aktiv an der Gestaltung des Kita- Alltags mitzuwirken. So lernt es, wie es wirksam Einfluss nehmen kann.
5.) Wir möchten mit Ihnen als Experten für Ihr Kind partnerschaftlich zusammen arbeiten.
Wir laden Sie ein, das Leben in unserer Kita mit zu gestalten.
Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
Hier setzen wir in der Kita Sonnentau Schwerpunkte:
„Kinder, die spielen können, können auch lernen."
Unsere Pädagogik basiert auf dem Grundgedanken, mit den Kindern zu leben. Wichtig ist uns eine harmonische Atmosphäre, in der für Kinder Geborgenheit, Zuwendung und Vertrauen erfahrbar sind. Der situationsorientierte Ansatz ist der Leitfaden unserer Arbeit. Die Kita soll ein Lebens- und Erfahrungsraum sein, in dem Spielsituationen und Fragestellungen der Kinder aufgegriffen und dem Entwicklungs- und Interessenstand entsprechend erforscht und beantwortet werden.
Die Bewegungsförderung – sowohl drinnen wie auch draußen – spielt in unserem Alltag eine wesentliche Rolle.
Unsere besonderen Angebote:
Unsere besonderen Fähigkeiten:
Als städtische Kita unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.
Mit folgenden Institutionen arbeiten wir regelmäßig zusammen:
An diesen Arbeitskreisen (AK) und Qualitätszirkeln (QZ) nehmen wir teil:
Kooperationspartner des Familienzentrums Amelsbüren: siehe Ausführungen zum Familienzentrum
Wir möchten das Beste für Ihr Kind.
Damit unterscheidet sich unser Anliegen nicht von Ihrem als Eltern. Wir möchten, dass Sie uns als Erziehungspartner wahrnehmen: offen, freundlich und kritikfähig. Das Zusammenfügen der Erfahrungen von Eltern und Erziehern kann, offen und partnerschaftlich umgesetzt, die ideale Basis für eine erfolgreiche Kitazeit bilden. Wie in jeder guten Partnerschaft kann es zu Meinungsverschiedenheiten und Missverständnissen kommen. Unser Beschwerdemanagement unterstützt uns darin, mit diesen Situationen professionell umzugehen, um uns möglichst schnell wieder unserer gemeinsamen Aufgabe widmen zu können: der Erziehung Ihres Kindes.
Es gibt unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit:
Ergänzend zur professionellen Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder hat sich unsere KiTa im Sommer 2008 auf den Weg gemacht, sich als Familienzentrum weiter zu entwickeln.
Unser Ziel ist es, den gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag der KiTa mit Angeboten der Familienförderung, Familienbildung und -beratung zusammenzuführen, um Ihnen als Familie ein wohnortnahes, vielfältiges und leicht zugängliches Angebot zur Verfügung zu stellen.
Unser Familienzentrum besteht aus dem Verbund der katholischen Kindertageseinrichtung St. Sebastian als Ankereinrichtung und der städtischen Kindertageseinrichtung Sonnentau.
Zu unseren Aufgaben gehört es, die bereits im Umfeld vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu bündeln, zu vermitteln und in Kooperation mit anderen Diensten und Institutionen neue bedarfsgerechte Angebote für Familien im Umfeld zu entwickeln, insbesondere in den Bereichen:
Unsere aktuellen Angebote finden Sie:
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Vorrang für Kinder von 1 bis 2 Jahren
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden. Die Vergabe erfolgt zentral durch die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Kinder unter 1 Jahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
4. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.