Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 4 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 11 | 0 | 1 | 2 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 7 | 3 | 0 | 0 |
Die Kita Wielerort liegt mitten in Hiltrup in einem ruhigen und idyllischen Wohngebiet. Unsere großzügigen und ansprechend gestalteten Räumlichkeiten sind Ausgangspunkt für kindliches Entdecken und Forschen.
Wir haben einen tollen, mit vielen alten Bäumen bewachsenen Spielplatz. Der angrenzende kleine Wald bietet uns reiche Möglichkeiten, die Natur zu beobachten: Wir nehmen den Wechsel der Jahreszeiten wahr, das behände Spiel der Eichhörnchen oder den Gesang unterschiedlicher Vogelarten. Der Kanal, ein weiteres spannendes Waldgebiet, der Hiltruper Wochenmarkt und die Marktallee sind von der Kita aus für unterschiedliche Aktivitäten und Exkursionen zu Fuß schnell erreichbar.
Stammhaus Schlagholz 58
Es gibt insgesamt 75 Plätze mit folgender Gruppenstruktur:
Dependance Kardinalstr. 15
Es gibt insgesamt 40 Plätze mit folgender Gruppenstruktur:
In beiden Einrichtungen wird integrativ gearbeitet, d.h. gemeinsame Erziehung der Kinder mit und ohne Förderbedarf.
Montag bis Freitag von 7:00 -16:00 Uhr mit folgenden Betreuungszeiten
Die genauen Termine werden den Eltern am Anfang eines Kindergartenjahres mitgeteilt.
Wir beschäftigen entsprechend den Vorgaben des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) ausgebildete Fachkräfte. Eine unserer Erzieherinnen hat die Zusatzausbildung zur Heilpädagogin.
Das gesamte Team hat sich intensiv in punkto „Bewegungserziehung" weitergebildet. Die musikalische Bildung hat in unserer Kita ebenfalls einen großen Stellenwert. Eine weitere Kollegin bildet das gesamte Team dazu in den Teamsitzungen regelmäßig fort.
Während der Mittagszeit können wir für alle anfallenden Arbeiten in der Küche auf das tatkräftige Zupacken einer Hauswirtschaftskraft bauen.
Die Räume unserer Kita sind hell und freundlich gestaltet. Sie bieten eine Atmosphäre des Wohlfühlens, berücksichtigen den Bewegungsdrang der Kinder, bieten Möglichkeiten zum Rückzug und zur Entspannung und geben Raum für vielfältige Aktivitäten. Wir bieten:
Wielerort Schlagholz 58
Wielerort Kardinalstr. 15
Der Spielplatz der Kita bietet mit seinen unterschiedlichen Spielgeräten und -materialien den Kindern Erfahrungen, mit denen sie ihre Ausdauer, Beweglichkeit, Kraft und Koordination trainieren. In den Spielplatz integriert sind:
Wielerort Schlagholz 58
Für die Kinder unter drei Jahren ist ein separater Spielplatz angelegt. Zum Spiel- und Klettergerüst auf einer großen Sandfläche gehören:
Wielerort Kardinalstr. 15
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer Kita.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische Kita ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:
Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
Wir finden: Jedes Kind individuell zu betrachten und zu fördern ist die Grundlage für die Gestaltung von Bildungsprozessen. Im Zentrum unseres pädagogischen Handelns steht immer das Kind mit seinen Stärken, Interessen und Bedürfnissen. Wir geben jedem Kind ausreichend Zeit, seinen eigenen Rhythmus und eigene Lernwege zu finden, um die Welt zu entdecken. Wir bringen den Kindern Wertschätzung, Vertrauen und emotionale Sicherheit entgegen, damit sie Freude am Entdecken, Spielen und Lernen haben.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Bewegungserziehung.
In den ersten Lebensjahren erschließen sich die Kinder die Welt vor allem über die Bewegung. Um dieses Bedürfnis ausreichend zu berücksichtigen, durchzieht der Bildungsbereich „Bewegung" den gesamten Alltag. Den Kindern werden abwechslungsreiche und anregende Spiel- und Bewegungsräume angeboten, in denen sie die Möglichkeit haben, ihre Geschicklichkeit, Ausdauer, Kraft und Sinneswahrnehmung auszubilden. Als besonderes zusätzliches Angebot gehen wir einmal pro Woche im Wechsel mit jeweils etwa acht Vorschulkindern ins Hiltruper Hallenbad.
Als städtische Kita unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.
Die Kindertageseinrichtung Wielerort steht im regelmäßigen Austausch mit folgenden Institutionen:
Bei Bedarf bestehen weitere Kontakte zu medizinischen bzw. therapeutischen Institutionen.
Die Bildung der Kinder gestaltet sich nur dann erfolgreich, wenn Eltern, Erzieherinnen und der Träger aktiv beteiligt sind. Um sich in diese Zusammenarbeit einzubringen, können die Eltern sich in den Rat der Tageseinrichtung wählen lassen.
Wir verstehen die Arbeit in unserer Kita als Familien ergänzende Erziehung. Unsere Eltern sehen wir als Kooperationspartner, d. h. die Eltern sind Experten für ihre Kinder, die Erzieherinnen sind Expertinnen für die pädagogische Arbeit in der Kita. Wir geben den Eltern Unterstützung durch eine Reihe von Angeboten und freuen uns über Eltern, die das Gespräch suchen, kommen und mithelfen.
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Vorrang für Kinder von 1 bis 2 Jahren
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden. Die Vergabe erfolgt zentral durch die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Kinder unter 1 Jahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
4. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.