Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 0 | 0 | 1 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 0 | 9 | 4 | 0 |
Sie finden uns am Rande des Naturschutzgebietes "Haus Herding", wo wir Ihr Kind geschützt aufwachsen lassen. Lichtdurchflutete Räume und eine großzügige Außenanlage bieten viel Platz für Behaglichkeit und Wohlbefinden, Spiel und Spaß, Bildung und Entwicklung.
Unsere Schwerpunkte Bewegung, Ernährung und Gesundheit ziehen sich unter diesen Rahmenbedingungen wie ein roter Faden durch den Kita-Alltag.
"Tu deinem Körper etwas Gutes, damit deine Seele Lust hat darin zu wohnen!", sagt Teresa von Ávila. Wir finden darüber hinaus: Zum gesunden Aufwachsen gehört eine Balance zwischen Aktion und Entspannung, welche bei uns im Tagesablauf fest verankert ist. So gibt es Rückzugsmöglichkeiten in den Gruppenräumen, Massage- und Entspannungsrunden und das Malen nach Musik, wo jedes Kind den Ausgleich zwischen Spannung und Entspannung für sich finden kann. Ihren Bewegungsdrang leben unsere Kinder bei der gezielten Turnstunde, auf der Bewegungsbaustelle (siehe "Innen und Außen"), auf dem Trimmy-Parcours oder beim Sportfest aus.
Durch unser zusätzliches Lebensmittelangebot, in Form von Obst und Gemüse der Saison, lernen die Kinder die Vielfalt in Art und Geschmack kennen. Aber auch bei den geschmackvoll und appetitlich gemeinsam zubereiteten Speisen wird der grundlegende Ernährungsbedarf zum gesunden Aufwachsen berücksichtigt.
Gruppenformen
In unserer Kita gibt es 5 Gruppen mit insgesamt 96 Plätzen für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Beginn der Schulpflicht.
Davon bieten wir 58 Plätze mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von bis zu 45 Stunden
und die verbleibenden 38 Plätze mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von bis zu 35 Stunden an.
Montag bis Donnerstag von 7.15 - 16.30 Uhr und Freitag von 7.15 - 15.15 Uhr.
Die Betreuungszeiten gestalten sich je nach Betreuungsangebot wie folgt:
Bis zu 25 Stunden von 7.15 - 12.15 Uhr.
Bis zu 35 Stunden mit geteilter Betreuungszeit von 7.15 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr.
Bis zu 35 Stunden im Block mit Mittagsverpflegung von 7.15 - 14.15 Uhr.
Bis zu 45 Stunden mit Mittagsverpflegung von 7.15 - 16.30 Uhr außer freitags 7.15 - 15.15 Uhr.
3 Wochen in den Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr.
Geschlossen ist auch an 2 Konzeptionstagen und Rosenmontag.
Die genauen Termine werden den Eltern am Anfang eines Kindergartenjahres mitgeteilt.
Wir sind ein motiviertes Team von 19 pädagogischen Fachkräften in Voll- und Teilzeit. Jedes unserer Teammitglieder bringt persönliche Arbeitsschwerpunkte mit ein und trägt so zu einer großen Vielfalt von Angeboten und Möglichkeiten bei. Den hauswirtschaftlichen Bereich betreut eine Hauswirtschafterin und eine Alltagshelferin.
Helle Räume strahlen die Wärme und Behaglichkeit aus, die Ihr Kind zum Aufwachsen braucht. Ob Rollenspiel-, Experimentier- oder Bücherecke - hier wird die Neugierde aller Kinder geweckt, sodass sie ihr Weltwissen buchstäblich spielend erobern.
Nicht alles lässt sich in der großen Gruppe verwirklichen. Damit wir den unterschiedlichen Bedürfnissen unserer Kinder besser begegnen können, bieten wir mehrere Bereiche an:
- Die Turnhalle
- Die Große Empfangshalle, in der auch Bewegungsangebote stattfinden.
- Vier Differenzierungsräume, die individuelle Kleingruppenarbeit zum Fordern und Fördern ermöglichen.
- Fünf Schlafräume zum Entspannen und Träumen oder sogar Schlafen.
Das Piratenschiff erobern oder geschützt unter der Baumkrone liegen, auf dem Bolzplatz toben oder mit den Baumaterialien experimentieren - unser Außengelände bietet den Kindern jede Menge an Entfaltungsmöglichkeiten und Naturerfahrungen. Dazu gehört:
Ein Spielbereich für Kinder unter 3 Jahren.
Pro Gruppe ein Blumen- und Gemüsebeet, um das Wunder von Säen, Wachsen und Ernten zu erleben.
Sandspielbereiche mit einem Piratenschiff, einer Nestschaukel und einem Wasser-Sandbereich, außerdem Schaukeln sowie ein Klettergerüst mit Wackelbrücke und integrierter Rutsche. In unmittelbarer Nähe ein naturnaher Bereich mit Weidentipis. Eine Spielstraße verbindet alle Bereiche miteinander, sodass die Kinder ihren Bewegungsdrang auf verschiedenen Fahrzeugen nachkommen können.
Durch den nötigen Freiraum, aber auch Bewegungs- und Erfahrungsmöglichkeiten, bieten wir den Kindern auf über 2000 qm vielfältige Angebote, um gesund und munter durchs Leben zu gehen.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer Kita.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische Kita ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:
Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
Ihr Kind liegt uns am Herzen. Vom behutsamen Einstieg bei uns bis zum sanften Übergang in die Schule. Jedes Kind hat sein eigenes Tempo, seine besondere Art sich mitzuteilen, sein persönliches Bedürfnis nach Nähe und Distanz sowie individuelle Fertigkeiten und Interessen. Unsere Kinder erleben sich als wichtiges Gruppenmitglied mit spezifisch wertvollen Interessen und Fähigkeiten. Unser Ziel ist, dass sie als selbstbewusste Mitglieder der Gesellschaft durchs Leben gehen. Mit altersentsprechend ausgerichteten Angeboten schaffen wir eine Vielfalt von Möglichkeiten, individuell auf die Entwicklung Ihres Kindes einzugehen. Dazu zählen
- spezielle Angebote, welche pro Gruppe stattfinden
- gruppenübergreifende Angebote zum Kennenlernen, z.B. vor der Einschulung:
- der Singkreis in der Turnhalle mit allen Kindern.
Durch das gemeinsame Singen und Musizieren erfahren die Kinder Brauchtum und Kulturgut. Sie erfahren aber auch, dass Musik als "Instrument" vielseitiger Ausdrucksformen einsetzbar ist, unabhängig von Sprache und Vokabular.
Als städtische Kita unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.
Kooperation und Vernetzung:
Wir arbeiten trägerübergreifend mit den Institutionen und Einrichtungen im Stadtteil zusammen.
Das sind:
Eine Vernetzung aller sozialer Einrichtung im Stadtbezirk Hiltrup besteht durch einen Stadtteilarbeitskreis, der organisiert durch den KSD, zweimal jährlich stattfindet.
Durch die Zusammenarbeit werden schnelle Wege zur Kommunikation, Beratung und Unterstützung von Familien ermöglicht.
Ein reger und offener Austausch mit Ihnen ist die Basis einer erfolgreichen Entwicklungsbegleitung für jedes Kind. Vertrauen bildet dafür die Grundlage. Gegenseitige Wertschätzung ist für uns selbstverständlich.
Folgende Aktionen bieten wir zur Kooperation der Erziehungspartnerschaften an:
Für Eltern gibt es verschiedene Mitwirkungsorgane. Dies sind die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Tageseinrichtungen. Hier können Eltern ihre Mitsprachemöglichkeiten nutzen, werden über die Arbeit der Kindertageseinrichtung informiert und können diese durch eigene Ideen bereichern.
Übrigens: Jede Beschwerde, die uns nicht erreicht, empfinden wir als Verlust. Jedes Lob, das uns erreicht, spornt uns an.
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Vorrang für Kinder von 1 bis 2 Jahren
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden. Die Vergabe erfolgt zentral durch die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Kinder unter 1 Jahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
4. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinator des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.