Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Träger
Trägerverbund der Tageseinrichtungen für Kinder des Evangelischen Kirchenkreises Münster| 45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
|---|---|---|---|---|
| Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Plätze für 2-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 0 | 0 | 6 | 1 |
Unsere Einrichtung liegt im Erpho-/ Mauritzviertel und gehört zur Ev. Erlöser-Kirchengemeinde / Bezirk Epiphanias.
Weitere Informationen über unsere Einrichtung finden sie auch unter: www.erloeserkirchengemeinde-muenster.de
(Bezirk Epiphanias) Sie können unsere Einrichtung kennenlernen beim Frühjahrs - Flohmarkt, beim Turmfest oder auch am 3. Advent.
Einen speziellen Tag der offenen Tür veranstalten wir nicht.
Wir bieten insgesamt:
2 Wochen in den Sommerferien
2 Planungstage in den Sommerferien
Die 2. Woche in den Herbstferien 2025
2 Planungstage nach den Weihnachtsferien
Zwischen Weihnachten und Neujahr ist unsere Einrichtung geschlossen.
Die genauen Termine werden den Eltern zu Beginn eines Kindergartenjahres mitgeteilt.
Wir beschäftigen entsprechend den Vorgaben des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) ausgebildete Fachkräfte als Erzieherinnen und Erzieher oder Ergänzungskräfte.
Zusätzlich setzen wir zwei Hauswirtschaftskräfte und zwei Reinigungskräfte ein.
Räumlichkeiten in Epiphanias 1 am Pötterhoek 6
Im Erdgeschoß:
3 Gruppenräume (2 davon mit Hochebenen)
2 Nebenräume
1 Nebenraum mit kleiner Kinderbibliothek
1 Bewegungsraum
1 Malraum
1 Snoezelraum
1 Schlafraum
2 Küchen (eine mit integrierter Kinderküche)
1 Waschraum
2 Pflegeräume
1 Materialraum
1 Flur (mit Kinderwerkbank)
Räumlichkeiten im Obergeschoß:
1 Schlafraum
1 Pflegeraum
1 Büro
1 Mitarbeiterraum
Räumlichkeiten im Untergeschoß:
1 Bällebad
1 Toberaum
1 Märchenzimmer
1 Hauswirtschaftsraum
Materialräume
Räumlichkeiten in Epiphanias 2 am Pötterhoek 49
2 große lichtdurchflutete Gruppenräume
2 dazugehörige Gruppennebenräume
1 großer Bewegungsraum
1 Rollenspielraum
1 großzügiger Flur mit Kinderwerkbank
1 Hauswirtschaftsraum
1 Küche
2 Pflegeräume
1 Büro
1 Mitarbeiterraum
Den Kindern steht ein großes Außengelände von ca. 1.400 qm zur Verfügung.
Es ist vielseitig ausgestattet und bietet dadurch sehr gute und anregende Spielmöglichkeiten. Zum Spielplatz gehören:
Großer alter Baumbestand
2 Hügel und ein Außentrampolin
Sand-und Rasenflächen, unterschiedlich gepflasterte Wege
Höhlen und Versteckmöglichkeiten durch Büsche und Pflanzen
Rutsche und ein Nestschaukelbereich
Feuerstelle und gemütliche Sitzecken
Beete zum Bepflanzen
Fußballplatz
Wasserpumpe mit Naturstein-Wasserlauf
Baumhaus
Turnstangen
Naturstein-Kletterwand
In der Villa Lustig, unserem Spielhaus, finden die Kinder Fahrzeuge und Sandspielzeug.
Neben dem großen Außengelände gibt es noch einen kleineren abgegrenzten Gartenbereich, der sich direkt an einer der Gruppen anschließt. Hier stehen vor allem ruhigere Aktivitäten mit Wasser und Sand im Vordergrund.
Epiphanias 2 am Pötterhoek 49
Auch hier steht den Kindern ein sehr großes Außengelände mit vielfältigen Spielmöglichkeiten zur Verfügung.
Zum Spielplatz gehören:
Alter Baumbestand
Außentrampolin
kleine Holzhäuschen
Holzklettergerüst
Versteckmöglichkeiten durch Büsche und Pflanzen
Schaukeln
Turnstangen
Waserpumpe und Matschbereich im Sand
gemütliche Sitzecken
In unserer Einrichtung finden Kinder Zeit und Räume, in denen sie mit sich selbst und anderen lernen. Auf ihrem Entwicklungsweg wollen wir ihnen Begleiter und Vorbild sein und sie mit Geduld und Vertrauen in ihren Fähigkeiten unterstützen und stärken.
Kinder sind neugierig. Wenn wir Kinder beim Spielen beobachten, sehen wir, wie sie alles anfassen, überall hoch- und hineinklettern, ganz nach dem Motto: Höher, schneller, weiter. Sie wollen alles "BE-GREIFEN" und streben danach mit Körper, Geist und Seele ihre Erfahrungen in der Welt zu machen. Anders gesagt: Sie lernen und das zu jeder Zeit! Jedes Kind bestimmt dabei, wann es was und in welchem Tempo lernt und was Bedeutung hat. Unsere Aufgabe ist es, diese bedeutungsvollen Momente und Interessen Ihres Kindes zu sehen und aufzugreifen.
Wo Kinder im Glauben heranwachsen, gilt das, was für Erziehung allgemein gilt: Was Kindern vorgelebt wird, bekommt Bedeutung. Wir pflegen religiöse Rituale, feiern Feste im Jahreskreis und erzählen von Gott.
Mit folgenden Institutionen arbeiten wir regelmäßig zusammen:
Ev.Epiphanias Kirchengemeinde
Stadtwerke Münster
Polizei Münster
Feuerwehr Münster
Pötterhoek Grundschule
Kleine Musikschule und Maustheater mit Annette Köhne
Filzwerkstatt Margarete Zumkley
Hof Krützkemper (heilpädagogische Förderung mit dem Pferd)
Logopädie Praxis Regina Hanschke
Zahnarzt Dr. Althaus
Deutsches Rotes Kreuz (Erste Hilfe Kurs für Kinder)
Gesundheitsamt
Beratungsstelle für frühe Hilfen
Diakonie Münster, Beratungs-und Bildungszentrum
Sie vertrauen uns Ihr Wertvollstes, Ihr Kind, an.
Darum ist es uns wichtig, mit Ihnen im Gespräch zu sein und eine vertrauensvolle Erziehungs- und Bildungspartnerschaft aufzubauen.
Elternarbeit findet bei uns auf vielfältige Weise statt.
Wir bieten Entwicklungsgespräche an. Grundlage sind gezielte Beobachtungen, die in einer Bildungsdokumentation festgehalten werden.
1. Grundlagen
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) werden in Kindertageseinrichtungen Kinder im Alter von unter drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen. Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Betreuungssituation und in Abstimmung mit den zuständigen Jugendämtern im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt. Für den Träger gilt, den Kindern die aufgenommen werden, einen Verbleib in der Kita bis zum Beginn der Schulpflicht zu ermöglichen.
Vor der Vergabe eines freien Platzes wird eine Bedarfsprüfung durchgeführt, um den individuellen Bedarf festzustellen und eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Der Umfang der tägliche Förderung (25 Stunden, 35 Stunden geteilt, 35 Stunden Block = Übermittag oder 45 Stunden richtet sich nach dem festgestellten und nachgewiesenen individuellen Bedarf (§ 24 SGB VIII). Die Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen, die Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte.
Für die Vereinbarung der Aufnahmekriterien von Kindern in die Einrichtung ist gemäß § 9a Abs. 6 der Rat der Kindertageseinrichtung zuständig. Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.
2. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder vom 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinator des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.