Unser Service-Telefon:   0251 4925877

Evangelischer Kindergarten Hiltrup

An der Christuskirche 4
48165 Münster (Hiltrup-Mitte)
 
Kontaktdaten
Stefanie Durstewitz  
Telefon: 02501 3501
E-Mail: ms-kita-hiltrup@ev-kirchenkreis-muenster.de

Träger

Trägerverbund der Tageseinrichtungen für Kinder des Evangelischen Kirchenkreises Münster
Von-Esmarch-Straße 7
48149 Münster
Telefon: 025159370410
E-Mail: martin.rietschel@ekvw.de

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 75
  • Plätze für 1-jährige Kinder
  • Plätze für 2-jährige Kinder
  • Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Pädagogisches Profil

  • besondere Sprachförderung
  • Schwerpunkt Bewegung
  • Schwerpunkt Ernährung
  • Religionspädagogik
  • Teiloffenes Konzept
  • Situationsorientierter Ansatz
  • ganzheitlicher Ansatz
  • Familienähnliches Konzept
  • Inklusive Betreuung

Aktuell freie Betreuungsplätze (Stand 20.04.2026)

 
Betreuungsplätze Plätze für 1-jährige Kinder: 0
Betreuungsplätze Plätze für 2-jährige Kinder: 0
Betreuungsplätze Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt: 8

Freie Betreuungsplätze zum 01.08.

45 35 Block 35 ohne 25
Plätze für 1-jährige Kinder 1 0 0 0
Plätze für 2-jährige Kinder 3 0 3 0
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt 0 0 4 2

Kurzinfo

Es gibt insgesamt 75 Plätze mit folgender Gruppenstruktur:

  • 2 Gruppe für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
  • 1 Gruppe für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
  • 1 Gruppe für Kinder ab 4 Monaten

Davon:

  • 10 Plätze mit einer wöchentlichen Betreuungszeit bis zu 25 Stunden
  • 15 Plätze mit einer wöchentlichen Betreuungszeit bis zu 35 Stunden
  • 50 Plätze mit einer wöchentlichen Betreuungszeit bis zu 45 Stunden

In der Einrichtung wird integrativ gearbeitet, d.h.gemeinsame Erziehung der Kinder mit und ohne Förderbedarf.


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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 7.30 - 16.30 Uhr mit folgenden Betreuungszeiten je nach Betreuungsangebot:

  • bis zu 25 Stunden von 7.30 - 12.30 Uhr
  • bis zu 35 Stunden mit Mittagsverpflegung von 7.30 - 14.30 Uhr
  • bis zu 35 Stunden von 7.30 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr
  • bis zu 45 Stunden mit Mittagsverpflegung von 7.30 - 16.30 Uhr

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Schließungszeiten

Drei Wochen in den Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr.
Geschlossen ist auch an zwei Konzeptionstagen und an vier Tagen zu Ostern.
Die genauen Termine werden den Eltern am Anfang des Kindergartenjahres mitgeteilt.


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Team

Wir beschäftigen entsprechend den Vorgaben des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) 10 ausgebildete Fachkräfte (Dipl.- Sozialpädagogin, Heilpädagogin und Erzieherinnen) als Erzieherinnen oder Ergänzungskräfte in Voll- oder Teilzeit und zwei Auszubildene.
Wir setzen zwei hauswirtschaftliche Kräfte ein, die sich um unser täglich stattfindendes reichhaltiges Frühstücksbuffet und unser ausgewogenes Mittagessen kümmern.


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Innen


Räume haben eine hohe Wirkung auf die Bildungsprozesse der Kinder.
In unserem Kindergarten können die Kinder nach eigenen Interessen in unterschiedlichen Räumen und Bereichen aktiv sein oder sich ausruhen.
Unsere Räume strahlen eine freundliche und einladende Atmosphäre aus und sind anregungsreich gestaltet.
Außer den Gruppenräumen für jede Gruppe mit einem eigenen Waschraum, gibt es einen Schlaf- und Ruheraum und zwei Gruppennebenräume.
Die geräumige helle Eingangshalle bietet Platz für Bewegungsangebote und gemeinsamen Aktivitäten beider Gruppen.
Außerdem stehen eine Küche und ein Büro als Besprechungszimmer zur Verfügung.


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Außen


Unser Kindergarten verfügt über ein weitläufiges, naturnah gestaltetes Außengelände, das den Kindern die Möglichkeit bietet, sich zu erproben und zu entdecken.
Die Elemente unseres Spielplatzes fordern die Kinder heraus, diese in ihre Rollenspiele einzubauen und so eine Verbindung zwischen Bewegung und Phantasie herzustellen.


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Pädagogisches Profil


Unsere pädagogische Arbeit ist gerichtet auf die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder.
Wir begleiten und unterstützen sie, in der Gemeinschaft Freunde zu finden und Freude zu erleben, Selbständigkeit und Selbstachtung zu erlangen.
Sowohl durch eine ansprechende Atmosphäre und Umgebung als auch durch unseren liebevollen und partnerschaftlichen Umgang mit den Kindern begleiten wir ihr Leben und Lernen mit "Kopf, Herz und Hand".
Wir nehmen die Kinder mit ihren individuellen Bedürfnissen und ihrer Einzigartigkeit wahr und stimmen unser pädagigisches Handeln darauf ab.
So eröffnen wir den Kindern ganzheitliche Zugänge zu herausfordernden Bildungs- und Lernerfahrungen und ermutigen sie, sich aktiv und konstruktiv mit "Gott und der Welt" auseinanderzusetzen.


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Zusammenarbeit mit Eltern

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist Voraussetzung für das Wohl und die Zukunft der Kinder.
Wir haben die Zielsetzung, dass auch die Eltern sich in der Einrichtung willkommen fühlen, damit eine positive Zusammenarbeit mit konstruktivem Feedback möglich ist.
Dies schaffen wir in einem erziehungspartnerschaftlichen Miteinander über eine wertschätzende und einfühlsame Haltung den Eltern gegenüber.
Wichtige Säulen der Zusammenarbeit mit Eltern sind :

  • Gespräche mit Eltern
  • gemeinsame Veranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit dem Elternrat
  • Unterstützung unserer pädagogischen Arbeit

Gemeinsam mit unserer Kirchengemeinde sind wir ein Ort, an dem Gemeinschaft erfahren durch gemeinsame Feste und Gottesdienste ermöglicht wird.
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Aufnahmekriterien

 

Aufnahmekriterien für die Kindertageseinrichtungen des Ev. Kirchenkreises Münster

1. Grundlagen

Gemäß dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) werden in Kindertageseinrichtungen Kinder im Alter von unter drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen. Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Betreuungssituation und in Abstimmung mit den zuständigen Jugendämtern im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt. Für den Träger gilt, den Kindern die aufgenommen werden, einen Verbleib in der Kita bis zum Beginn der Schulpflicht zu ermöglichen.

Vor der Vergabe eines freien Platzes wird eine Bedarfsprüfung durchgeführt, um den individuellen Bedarf festzustellen und eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Der Umfang der tägliche Förderung (25 Stunden, 35 Stunden geteilt, 35 Stunden Block = Übermittag oder 45 Stunden richtet sich nach dem festgestellten und nachgewiesenen individuellen Bedarf (§ 24 SGB VIII). Die Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen, die Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte.

Für die Vereinbarung der Aufnahmekriterien von Kindern in die Einrichtung ist gemäß § 9a Abs. 6 der Rat der Kindertageseinrichtung zuständig. Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.

2. Aufnahmekriterien

Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.

Kinder unter 1 Jahr

  • Grundsätzlich gilt: Vorrang haben Kinder von 1-2 Jahren

Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden.

  • Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
  • Kinder, die auf Grund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom KSD festgestellt ist.
  • Kinder mit besonderen, nachgewiesenen Förderbedarfen für die eine Bewilligung der integrativen Betreuung durch den LWL bereits oder in Aussicht steht, haben Vorrang.
  • Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.
  • Kinder, die evangelisch getauft sind oder deren Familien eine Gemeindezugehörigkeit haben, werden vorrangig aufgenommen.

Kinder vom 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

  • Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
  • Kinder, die auf Grund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom KSD festgestellt ist.
  • Kinder mit besonderen, nachgewiesenen Förderbedarfen für die eine Bewilligung der integrativen Betreuung durch den LWL bereits vorliegt oder in Aussicht steht, haben Vorrang.
  • Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.
  • Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
  • Kinder, die evangelisch getauft sind oder deren Familien eine Gemeindezugehörigkeit haben, werden vorrangig aufgenommen.
  • Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.

Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht

  • Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
  • Kinder, die auf Grund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungspersonen durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom KSD festgestellt ist.
  • Kinder mit besonderen, nachgewiesenen Förderbedarfen für die eine Bewilligung der integrativen Betreuung durch den LWL bereits vorliegt oder in Aussicht steht, haben Vorrang.
  • Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.
  • Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
  • Kinder, die evangelisch getauft sind oder deren Familien eine Gemeindezugehörigkeit haben, werden vorrangig aufgenommen.
  • Kinder, die bereits in der öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder eine reine U3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt ist.
  • Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.

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Elternbeitrag

Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.


Weitere Informationen zum Elternbeitrag finden Sie hier.

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Wir sind für Sie da

Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:

Koordinator des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de

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Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
 
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