Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Träger
Heinrich-Piepmeyer-Haus Verein zur Förderung körper- und mehrfachbehinderter Kinder Münster| 45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
|---|---|---|---|---|
| Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Plätze für 2-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 0 | 0 | 0 | 0 |
Die inklusive und additive Tageseinrichtung für Kinder liegt innenstadt- und universitätsnah zwischen Schloss und Aasee an der Hüfferstraße 41. Ein interdisziplinäres Team aus Pädagogen und Therapeuten hat sich der Inklusion von Kindern mit schweren Behinderungen verschrieben und setzt den Bildungsauftrag erfolgreich um.
In der Kita gibt es 6 Gruppen:
Die Plätze für Kinder ohne Behinderung werden nach dem KiBiz gefördert. Die Kinder mit Behinderung von 3-6 Jahren erhalten einen heilpädagogischen Platz, der durch den LWL finanziert wird.
Wir beschäftigen:
Alle Mitarbeiterinnen sind hochmotiviert und gut und vielfältig ausgebildet. Unsere Interdisziplinarität ermöglicht es uns, größtmögliche Teilhabe und Bildung für alle Kinder anzubieten.
Es gibt:
Alle Räume sind hell, freundlich und individuell gestaltet mit unterschiedlichen Ebenen und Spielbereichen. Die Kita besitzt vielfältiges Material und ein großzügiges Spielangebot.
Wir haben einen großen Garten mit unterschiedlichen Bereichen und Sandflächen, Radwege, Bolzplatz, Wasser- und Matschecken, Schaukeln und Steinmetzwerkstatt. Bretter, Stöcke, Steine, Rohre usw. bieten viele Spielmöglichkeiten. In Beeten, Pflanzkübeln und Gewächshaus kann gegärtnert werden. Wir ernten Kräuter, Obst und Walnüsse, kompostieren und versorgen unsere Schildkröte.
Wir orientieren uns an der Methode des Situationsansatzes, Prinzipien der Montessori-Pädagogik und Leitlinien der Reggiopädagogik.
Unsere Leitsätze sind:
Ein intensiver Kontakt zwischen Eltern und Mitarbeiterinnen besteht während der ganzen Kita-Zeit durch:
Aufnahmekriterien Kinder über und unter drei Jahren
Geschwisterkind, wenn noch ein weiteres Kind aktuell in der Kita ist
a. Wohnortnähe / berufliche Fahrtwege
b. Familiäre Situation (Unterstützungsbedarf: viele Kinder; Kind mit Behinderung i.d. Fam.; alleinerziehend; Hartz IV Empfänger/in; arbeitssuchend; in Ausbildung u.ä.)
Aufnahmekriterien Kinder mit Behinderungen (heilpädagogische Plätze; Eichhörnchen-Gruppe)
Satzungsgemäß werden vor allem körper- und mehrfachbehinderte Kinder aufgenommen. Sofern Plätze vorhanden sind, werden auch weitere Anträge zur Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung nach §§ 53 und 54 SGB XII sowie §§ 55 und 56 SGB IX gestellt.
Die Antragstellung erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anträge. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Landesjugendamt.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinator des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.