Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Familienzentrum
Träger
Kirchengemeinde St. Clemens, Hiltrup und Amelsbüren| 45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
|---|---|---|---|---|
| Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Plätze für 2-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 0 | 0 | 0 | 0 |
Unsere Einrichtung bietet insgesamt 75 Plätze mit folgender Gruppenstruktur:
Gruppenform I: 1 Gruppe mit 20 Plätzen im Alter von 2 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
Gruppenform II: 1 Gruppe mit 10 Plätzen im Alter von 1-3 Jahren
Gruppenform III: 2 Gruppen mit 20 Plätzen im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
70 Plätze mit einer wöchentlichen Betreuungszeit bis zu 45 Stunden
In der Einrichtung wird inklusiv gearbeitet, d.h. gemeinsame Erziehung der Kinder mit und ohne Förderbedarf.
Montag von 07:00 - 16:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag von 07.00 - 16.30 Uhr
Freitag von 7.00 - 14.30 Uhr,
mit folgenden Betreuungszeiten je nach Betreuungsangebot:
45 Stunden mit Tagesverpflegung Mo: 07:00-16:00 Uhr, Di-Do: 07:00-16:30 Uhr, Fr: 07:00-14:30 Uhr
Die Einrichtung schließt 3 Wochen in den Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr.
Geschlossen ist auch an 2-4 Team- und Konzeptionstagen, Rosenmontag und am Betriebsausflug der
Mitarbeiterinnen.
Die genauen Termine werden den Eltern zu Beginn eines Kindergartenjahres mitgeteilt.
In unserer Einrichtung sind zur Zeit 14 pädagogische Mitarbeiterinnen tätig. Des Weiteren gehört eine Studierende der Praxis integrierten Ausbildung (PIA), sowie ein FSJler zum Team.
Eine Küchenkraft übernimmt nach dem Mittagessen die anfallenden Arbeiten in der Küche und eine Kita-Helferin unterstützt ebenfalls.
Eine Reinigungsfirma sorgt für die Sauberkeit der Einrichtung.
Für die Hausmeister - und Gartentätigkeiten sorgt der technische Dienst der Kirchengemeinde sowie eine externe Firma.
Der Kindergarten verfügt über folgende Räumlichkeiten:
Den Kindern steht ein großer Außenbereich mit natürlichem Schatten durch großen Baumbestand zur Verfügung.
Weiter gibt es auf dem Gelände:
Unser Ziel ist es, den Kindern eine gute, emotionale Begleitung und Betreuung zu ermöglichen, besonders beim Eintritt in den Kindergarten.
Unsere pädagogische Arbeit richtet sich nach dem situationsbezogenen, kindorientierten Ansatz. Dies bedeutet, dass wir unsere Arbeit und Impulse nach dem Entwicklungsstand der Kinder ausrichten und sie in die Planung mit einbeziehen.
Unser Anspruch ist es, eine Kinder fördernde Umwelt zu gestalten, um ihnen für ihre Entwicklung geeignete Bedingungen anzubieten.
Kinder sollen bei uns Grenzen erfahren und Regeln akzeptieren lernen, die ihnen Orientierung und Sicherheit geben.
Mit folgenden Institutionen arbeiten wir regelmäßig zusammen:
Elternarbeit ist ein Teil unserer Arbeit. Sie beinhaltet Tür- und Angelgespräche, Elternnachmittage, -abende, -gespräche sowie gemeinsame Feste.
Die Bereitschaft zu guter Elternarbeit setzt eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit sowohl der Mitarbeiterinnen, als auch der Eltern voraus.
Elternarbeit vollzieht sich durch:
Aufnahmeverfahren und Aufnahmekriterien für die Kindertageseinrichtungen
St. Clemens St. Marien St. Martin St. Sebastian
der kath. Kirchengemeinde St. Clemens Hiltrup - Amelsbüren
Präambel
Die Tageseinrichtungen für Kinder der kath. Kirchengemeinde St. Clemens Hiltrup - Amelsbüren sind ein Angebot unserer Gemeinde, die ideeller und materieller Träger dieser Einrichtungen ist. Wir erfüllen im Zusammenwirken mit unserem pädagogischen Personal Erziehungs- und Bildungsaufgaben auf der Grundlage des katholischen Glaubens. Den Erziehungsberechtigten, die dieses Ziel anstreben oder akzeptieren, bieten wir Hilfe bei der Entfaltung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes und der Entwicklung seiner Persönlichkeit zu einem vom christlichen Geist erfüllten und seiner Verantwortung in Kirche und Gesellschaft bewussten Menschen.
Verfahren:
Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens wird in enger Zusammenarbeit mit der Verbundleitung von den Einrichtungsleitungen vorgenommen. Darüber hinaus kooperieren die vier Einrichtungsleitungen untereinander. Es werden nur Anmeldungen für das neue Kitajahr (01.08.) berücksichtigt, die bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres im Kita-Navigator der Stadt Münster vorgemerkt wurden.
Über die endgültige Entscheidung der Aufnahme entscheidet nach den vorliegenden Aufnahmekriterien im Auftrag des Trägers der jeweilige Rat der Einrichtung. Dieser setzt sich paritätisch aus Elternvertretern/ vertreterinnen, Trägervertretern/vertreterinnen und pädagogischen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zusammen. Für die Vergabe von u3-Plätzen und die Vergabe von Plätzen in der Über-Mittag-Betreuung müssen von den Eltern schriftliche Nachweise über die jeweilige Bedarfssituation (z.B. Bescheinigungen des Arbeitgebers) erbracht werden.
Aufnahmekriterien:
Die Vergabe der Plätze wird entsprechend der mit der Stadt Münster vereinbarten Rahmenstruktur des jeweiligen Kita-Jahres und in der Reihenfolge der hier aufgeführten Kriterien durchgeführt:
Kriterien für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht:
1. Der Wohnort muss in den Grenzen der Kirchengemeinde St. Clemens Hiltrup-Amelsbüren liegen.
2. Jeder Kindertageseinrichtung ist ein Einzugsgebiet zugeordnet:
Für die Kita St. Clemens ist dies Hiltrup-Mitte, für die Kita St. Martin ist dies Hiltrup-West, für die Kita St. Marien ist dies Hiltrup-Ost, für die Kita St. Sebastian ist dies Amelsbüren.
In die jeweilige Kita werden vorrangig Kinder aus dem Einzugsgebiet aufgenommen.
3. Die Aufnahme in unsere Kindertageseinrichtungen ist nicht an eine konfessionelleZugehörigkeit gebunden. Eltern, die keine oder keine christliche Religionszugehörigkeit haben, müssen sich schriftlich mit den Inhalten unseres kath. Leitbildes, wie in der Präambel beschrieben, einverstanden erklären.
4. Es werden nur Kinder berücksichtigt, die noch keinen Platz in einer anderen Kindertageseinrichtung in Hiltrup bzw. Amelsbüren haben, wenn sich dieser Platz in einer zumutbaren Entfernung zum Wohnort befindet.
5. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung gleichzeitig besuchen bzw. im Aufnahmejahr die Kita verlassen, werden vorrangig aufgenommen.
6. Kinder mit einem nachgewiesenen Inklusionsbedarf werden vorrangig aufgenommen.
7. Kinder, die aus gravierenden familiären oder sozialen Gründen einen besonderen Bedarf haben, werden vorrangig aufgenommen.Eine schriftliche Begründung muss vorgelegt werden, über die der Rat der Kindertageseinrichtung entscheidet.
8. Ältere Kinder werden jüngeren Kindern vorgezogen.
Kriterien für Kinder unter drei Jahren:
1. Der Wohnort muss in den Grenzen der Kirchengemeinde St. Clemens Hiltrup-Amelsbüren liegen.
2. Jeder Kindertageseinrichtung ist ein Einzugsgebiet zugeordnet:
Für die Kita St. Clemens ist dies Hiltrup-Mitte, für die Kita St. Martin ist dies Hiltrup-West, für die Kita St. Marien ist dies Hiltrup-Ost, für die Kita St. Sebastian ist dies Amelsbüren.
In die jeweilige Kita werden vorrangig Kinder aus dem Einzugsgebiet aufgenommen.
3. Die Aufnahme in unsere Kindertageseinrichtungen ist nicht an eine konfessionelleZugehörigkeit gebunden. Eltern, die keine oder keine christliche Religionszugehörigkeit haben, müssen sich schriftlich mit den Inhalten unseres kath. Leitbildes, wie in der Präambel beschrieben, einverstanden erklären.
4. Das Alter und das Geschlecht des Kindes muss in die vorgegebene Gruppenstruktur passen.
5. Kinder, die aus gravierenden familiären oder sozialen Gründen einen besonderen Bedarf haben, werden vorrangig aufgenommen.Eine schriftliche Begründung muss vorgelegt werden, über die der Rat der Kindertageseinrichtung entscheidet.
6. Kinder von alleinerziehenden Elternteilen, die berufstätig sind oder sich in einer Ausbildung befinden, werden vorrangig aufgenommen.
7. Kinder, deren beide Elternteile berufstätig sind und/oder sich in einer Ausbildung befinden, werden vorrangig aufgenommen. Es gilt auch die nachgewiesene Aufnahme einer Berufstätigkeit, die sich nach dem Aufnahmedatum befindet, wenn sie sich in einem überschaubaren Zeitraum befindet.
8. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung gleichzeitig besuchen bzw. im Aufnahmejahr die Kita verlassen, werden vorrangig aufgenommen.
9. Kinder mit einem nachgewiesenen Inklusionsbedarf werden vorrangig aufgenommen.
10. Ältere Kinder werden jüngeren Kindern vorgezogen.
Das Aufnahmeverfahren und die Aufnahmekriterien sind in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Sie treten mit dem Beschluss des Kirchenvorstandes vom 17. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig treten sämtliche bisher erlassenen Bestimmungen über die Aufnahme von Kindern in den Einrichtungen der kath. Kirchengemeinde St. Clemens Hiltrup Amelsbüren außer Kraft.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinator des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.