Unser Service-Telefon: 0251 4925877
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 9 | 3 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 3 | 2 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 5 | 0 | 0 | 0 |
Wir sind zentral, gut zu erreichen und immer auf Achse, denn unsere Kita liegt im Zentrum von Münster. Der Südpark, sowie viele unterschiedliche Ziele, z.B. der Wochenmarkt oder die Bücherei, geben uns immer einen Anlass die Stadt zu erkunden. Die liebevolle Begleitung und Ansprache ihrer Kinder ist uns ebenso wichtig wie das Miteinander der Familien und des Teams.
35 Stunden:
45 Stunden:
MO-DO
FR
Es gibt maximal 25 Schließungstage. Davon:
3 Wochen in den Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr.
Geschlossen ist auch an 2 Konzeptionstagen und Rosenmontag.
Ebenfalls geschlossen ist die Einrichtung an einigen Brückentagen.
Die genauen Termine werden Eltern zu Beginn eines Kindergartenjahres mitgeteilt.
In unserer Einrichtung arbeiten viele unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen pädagogischen Ausbildungen, Erfahrungen und Schwerpunkten.
Unsere neuen, hellen und sehr liebevoll eingerichteten Gruppenräume schaffen für Kinder und Eltern eine gemütliche Atmosphäre, in der es sich toll spielen lässt. Die Nebenräume bieten Platz für gemeinsames Singen, Malen, Lachen und Entspannen. Und in unseren Schlafräumen lässt es sich gut träumen. Ein toller Elternbereich und der große und gut ausgestattete Forscher-Raum komplettieren das Angebot.
Unser Außengelände ist auf 3 Ebenen verteilt und ist, mitten in der Stadt, etwas ganz besonderes.
Der nahegelegene Südpark mit Grünflächen und Wasserpark lädt zu häufigen Ausflügen ein. Außerdem befindet sich direkt neben der Kita ein Spielplatz.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer KiTa.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische KiTa ernst und füllen ihn besonders in diesen fünf Kategorien mit Leben:
1. Für uns steht die individuelle Förderung jedes Kindes im Mittelpunkt, unabhängig von Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft.
2. Die sprachliche Entwicklung fördern wir systematisch und kontinuierlich.
3. Den Bildungsprozess ihres Kindes dokumentieren wir in einem persönlichen Bildungsbuch.
4. Wir begleiten und unterstützen ihr Kind, aktiv an der Gestaltung des KiTa - Alltags mitzuwirken. So lernt es, wie es wirksam Einfluss nehmen kann.
5. Wir möchten mit Ihnen als Experten für ihr Kind partnerschaftlich zusammen arbeiten. Wir laden Sie ein, das Leben in unserer KiTa mit zu gestalten.
Eine anregende Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
Ihre Kinder entdecken die Welt und wir begleiten, unterstützen und fördern sie dabei. Wir fordern ihre Kinder auf, sich mit den Dingen und Menschen auseinanderzusetzen und eigene Erfahrungen zu sammeln. Ihr Kind steht bei uns mit allen seinen Fähigkeiten und Besonderheiten im Mittelpunkt. Viele Rituale geben den Kindern im KiTa Alltag Geborgenheit und Struktur:
Bewegung und Kreativität sowie viele gemeinsame Aktionen stärken die Gemeinschaft und geben Sicherheit. Wir nehmen ihr Kind mit seinen Bedürfnissen ernst und ermutigen es dazu sich selbst und den eigenen Ideen zu vertrauen.
Als städtische KiTa unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort.
Wir arbeiten mit allen Institutionen im Stadtteil eng zusammen; z.B. Grundschulen, Südviertelbüro, andere Kindertageseinrichtungen.
Zusätzlich arbeiten wir mit allen Beratungseinrichtungen der Stadt Münster oder anderer Träger zusammen. Wir begleiten Familien und ermöglichen Gespräche und Beratungen in unseren Räumlichkeiten.
Ihr Meinung ist uns wichtig!
Das Miteinander von Familien und Team ist ein fester Bestandteil unseres Konzeptes. Der regelmäßige Austausch, sowie feste Zeiten für Gespräche, Hausbesuche vor der Eingewöhnung und gemeinsame Feste stärken das Vertrauen. Die enge Zusammenarbeit mit dem Elternrat ist ein weiterer Baustein unserer Arbeit. Wir bieten für unsere Familien zusätzlich eine Bücherei zum Ausleihen von Büchern und eine Mediathek zum Ausleihen von Spielen an.
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Vorrang für Kinder von 1 bis 2 Jahren
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden. Die Vergabe erfolgt zentral durch die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Kinder unter 1 Jahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
4. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 4925877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.