Unser Service-Telefon: 0251 492-5877
Träger
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien45 | 35 Block | 35 ohne | 25 | |
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Plätze für 1-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für 2-jährige Kinder | 0 | 0 | 0 | 0 |
Plätze für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt | 0 | 0 | 8 | 0 |
Wir sind eine Kita für 86 Kinder von vier Monaten bis 6 Jahren. Je nach Alter und Entwicklung findet Ihr Kind bei uns einen guten und passenden Platz.
Unsere Einrichtung umfasst 5 Gruppen:
In der Einrichtung wird integrativ gearbeitet, d.h. gemeinsame Erziehung der Kinder mit und ohne besonderen Förderbedarf.
35 Stunden mit geteilter Öffnungszeit:
7.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
35 Stunden mit Mittagsverpflegung:
7.30 - 14.30 Uhr
45 Stunden mit Mittagsverpflegung:
7.00 - 16.00 Uhr
Die Schließzeiten für das Jahr 2024 sind:
12.02.2024
28.03.2024
10.05.2024
31.05.2024
29.07.-19.08.2024
04.10.2024
23.12.-31.12.2024
Ein Tag der offenen Tür findet am 23.01.2024 von 16:15 - 18:00 Uhr statt.
Wir beschäftigen entsprechend den Vorgaben des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) nur ausgebildete Fachkräfte als Erzieherinnen, Erzieher oder Ergänzungskräfte.
17 qualifizierte Fachkräfte bringen ihre Kompetenzen für Ihr Kind ein. Außerdem unterstützt uns eine Hauswirtschaftskraft.
Regelmäßig betreuen wir eine/n Jahrespraktikanten/Jahrespraktikantin im Anerkennungsjahr zum/zur Erzieher/in.
Unsere moderne und helle Einrichtung bietet genügend Raum für Entfaltung, Entdeckung und unterschiedliche Impulse.
Den Kindern stehen verschiedene Bereiche zur freien Auswahl:
Außerdem verfügen wir über:
Der U3-Bereich ist ebenfalls mit viel Platz ausgestattet. Hier finden sich neben den Gruppenräumen ein Bewegungsraum und ein Atelier sowie 2 Schlafräume.
Nach unserer Bauerweiterung im Januar 2014 haben wir – gemeinsam mit Eltern und Kindern – den Außenbereich neu gestaltet.
Jetzt haben wir eine großzügige Spielfläche und mehrere Spielgeräte, an denen die Kinder ihre Kräfte und Geschicklichkeit messen können.
Dabei laden nicht nur unser kleines Wäldchen sowie die Wasserbahn am Sandkasten zum Entdecken und Experimentieren ein. Auch draußen gibt es Bereiche zum Zurückziehen und für stilles Spiel.
Für jede Altersstufe haben wir etwas Passendes. Die jüngeren Kinder haben ihren eigenen Spielbereich.
Kinder lernen von ihrem ersten Atemzug an, lange bevor es um Stundenpläne und Hausaufgaben geht. Sie lernen im Alltag und im Spiel durch das, was sie tun, hören, erfahren und sehen - auch in unserer KiTa.
Deshalb verstehen wir uns als Bildungseinrichtung.
Den gesetzlichen Bildungsauftrag (KiBiz) nehmen wir als städtische Kita ernst und füllen ihn mit diesen fünf Kategorien mit Leben:
Eine anregungsreiche Umgebung, verlässliche Bindung, Vertrauen und emotionale Sicherheit bilden den Rahmen für unsere pädagogische Arbeit in folgenden Bildungsbereichen:
Wir möchten den Kindern Zeit und Raum geben, um sich eigenständig in ihrem eigenen Tempo zu entwickeln und ihre individuelle Persönlichkeit zu entfalten.
Die Bildungsbereiche setzen wir dabei situationsorientiert um. Dies bedeutet, dass wir Zeit- und Raummöglichkeiten zur Verfügung stellen, die Kindern Platz für eigene Gestaltungsideen lässt. Wir möchten die Kinder darin unterstützen, aktiv wirken zu können, um ihre Umwelt und ihr gegenwärtiges Leben zu begreifen und zu verstehen.
Unsere Arbeit, angelehnt an die pädagogischen Ansätze von Emmi Pikler und Elfriede Hengstenberg sowie an das offene Konzept nach Axel Wieland, orientiert sich an den Bedürfnissen und Interessen der Kinder und gestaltet sich ganzheitlich im Alltag.
Im U3-Bereich ist das offene Konzept dem Entwicklungsstand der jüngeren Kinder angepasst. Sie erleben dabei einen besonderen Schutzraum, um Geborgenheit und Sicherheit zu erfahren.
Als städtische Kita unterziehen wir uns einem ständigen Qualitätsmanagement. Wir lassen uns extern überprüfen und bewerten, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort..
Mit folgenden Instituten arbeiten wir regelmäßig zusammen:
Sie als Eltern sind die Fachleute für Ihr Kind. Wir unterstützen Sie gern dabei, denn bei uns finden Sie einen regelmäßigen regen Austausch in verschiedenen Formen:
Unsere Eltern sind bei uns jederzeit herzlich willkommen und erwünscht.
Gemeinsam mit dem Elternrat, der uns tatkräftig unterstützt, finden wir viele neue Ideen und setzen sie gemeinschaftlich um. Wir freuen uns auf Sie!
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart schriftlich angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem Kita-Navigator Münster.
Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen.
Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städtischen Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Vor der Vergabe eines freien Platzes muss eine kriteriengestützte Prüfung durchgeführt werden, um eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Zur Erfüllung der Kriterien müssen Nachweise vorgelegt werden (z.B. Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle).
Hinweis:
Bei Anmeldungen zum Beginn des Kindergartenjahres (01.08.) sollten die Bescheinigungen bis zum Ende des Anmeldezeitraums (31.01.) vorliegen.
Die Aufnahmekriterien werden mit dem Rat der Kindertageseinrichtungen festgelegt (§ 9a Abs.6 KiBiZ).
II. Aufnahmekriterien
Die folgenden Aufnahmekriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge für die freien Plätze, die im Rahmen der jeweils festgelegten Betreuungsstruktur zu vergeben sind.
Kinder von 3 Jahren bis zur Schulpflicht
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Kinder, die bereits in einer öffentlich geförderten U3-Betreuung sind (Tagespflege oder reine u3-Kita), und die altersbedingt von der bisherigen Betreuung in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit eine lückenlose Fortsetzung der Betreuung sichergestellt werden kann.
6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder vom 1 bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Vorrang für Kinder von 1 bis 2 Jahren
Plätze für Kinder unter einem Jahr können nur vergeben werden, wenn nicht alle U3-Rechtsanspruchsplätze für Ein- und Zweijährige benötigt werden. Die Vergabe erfolgt zentral durch die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Kinder unter 1 Jahr
1. Kinder, die in Münster wohnen, haben Vorrang.
2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang.
Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt der Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien zentral.
3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe haben die sorgeberechtigten Personen einen Vorrang, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
4. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag. Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Kita-Navigator wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle:
Koordinatorin des Kita-Navigators
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 492-5877
E-Mail: kita-navigator@stadt-muenster.de
Um Ihnen direkt und schneller behilflich sein zu können, haben wir hier Ihre häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt.
Zu den häufig gestellten Fragen.